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Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“
17. Februar 2010 Urteil des LG Hamburg vom 04.12.2009, Az.: 324 O 338/09 Das bloße veröffentlichen eines Paparazzi-Fotos bedeutet noch nicht, dass dadurch der abgelichtete Prominente "werblich vereinnahmt" wird. Im vorliegenden Fall war ein bekannter deutscher Fotograf der Ansicht, er könne wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das ihn bei der Lektüre einer bekannten Sonntagszeit zeigt, hierfür Lizenzgebühren von der Beklagten verlangen. Diese Ansicht teilte das LG Hamburg jedoch nicht: Es liegt nicht allein deswegen Werbung vor, weil eine Berichterstattung Werbewirkung entfalte. Handelt es sich um einen üblichen redaktionellen Beitrag, löst ein solcher keine Lizenzgebühr aus, auch wenn die Berichterstattung einen werbenden Charakter habe.
Weiterlesen 09. Februar 2010 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.09.2009, Az.: 5 U 111/08
Ein Host-Provider haftet für begangene Urheberrechtsverletzungen durch Dritte über seine Plattform nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Nach Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung muss der Provider die rechtsverletzende Datei unverzüglich entfernen und dafür sorgen, dass es in Zukunft zu keinen gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Bietet der Provider zudem eine anonyme Nutzung des Dienstes an, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit weiterführender Prüfungspflichten berufen.
Weiterlesen 03. Februar 2010 Urteil des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 756/09 Grundsätzlich dürfen Ablichtungen einer Person nur mit dessen Einwilligung veröffentlicht werden. Bei Personen der Zeitgeschichte wie Prominenten wird hiervon aber eine Ausnahme gemacht. Werden beispielsweise "Promi-Fotos" in Zeitschriften veröffentlicht, muss neben dem wirtschaftlichen Interesse der Verlages auch immer ein Informationszweck für die Allgemeinheit mit der Veröffentlichung verfolgt werden. Kann jedoch ein solcher Informationszweck nicht festgestellt werden, ist die Veröffentlichung ohne entsprechende Einwillung des Prominenten rechtswidrig.
Weiterlesen 30. Dezember 2009 Urteil des LG Hamburg vom 29.05.2009, Az.: 324 O 951/08 Die Hamburger Richter sprachen dem bekannten deutschen Sänger und Musikproduzenten D. B., der während seines Urlaubs auf M. nackt abgelichtet wurde, einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 40.000 Euro zu, da die veröffentlichten Fotos sein Persönlichkeitsrecht verletzten. Insbesondere die Ausführungen des Beklagten zu den Fotos "für seine 53 Jahre hat D. B. noch ein ziemlich knackiges Popöchen" ließen das Augenmerk auf das Gesäß des Musikproduzenten ziehen. Das Gericht sah jedoch bereits die Hälfte der ursprünglich geforderten 80.000 Euro als ausreichend an, da der Kläger D. B. regelmäßig Urlaubsfotos von sich veröffentlichen lasse, die ihn nur leicht bekleidet zeigen würden und da er auch sonst sein Privatleben inklusive intimer Details in die Öffentlichkeit trage.
Weiterlesen 28. Dezember 2009 Urteil des LG Hamburg vom 16.05.2008, Az.: 324 O 1197/07 Wieder einmal hat ein Entertainment Verlag in seiner Zeitschrift die Tochter des bekannten Fußballtorwarts Oliver K. in unzulässiger Weise abgelichtet. Die Richter des LG Hamburg führten in ihrem Urteil aus, dass grunsätzlich Kinder von Prominenten einen besonderen Schutz genießen müssen, wenn sie in einer typischen "Eltern-Kind-Situation" abgelichtet werden. Dieses Schutzbedürfnis ergebe sich insbesondere daraus, da sie sich erst noch zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen. Aufgrund dieser schuldhaften und schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung durch den Verlag sprach das LG Hamburg der Geschädigten einen Geldentschädigungsanspruch zu.
Weiterlesen 25. November 2009 Urteil des LG Hamburg vom 28.08.2009, Az.: 324 O 864/06
Informationen und Bilder, die etwa durch Hausfriedensbruch rechtswidrig erlangt wurden, dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Eine Ausnahme hiervon kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits rechtswidrig sind. Die Veröffentlichung hängt dann davon ab, ob ihr Informationswert im konkreten Einzelfall dem Geheimhaltungsinteresse und der durch die Beschaffung begangene Rechtsverletzung überwiegt.
Weiterlesen 13. November 2009 Pressemitteilung Nr. 233/2009 des BGH vom 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07
Der Betreiber einer (Rezept-) Sammlung im Internet kann dafür haften, dass die Nutzer der Sammlung widerrechtlich Fotos auf die Webseite hochladen. Nach Ansicht des BGH hat sich der Betreiber der Sammlung die hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht und müsse daher wie für eigene Inhalte einstehen.
Weiterlesen 03. November 2009 Pressemitteilung Nr. 223/2009 des BGH zum Urteil I ZR 65/07 vom 29.10.2009
Das Persönlichkeitsrecht von Boris Becker, als Person der Zeitgeschichte, wird nicht durch das Verwenden eines ausdrucksneutralen Bildes von ihm verletzt, wenn es als Teil eines Testexemplars den Zweck hat die Öffentlichkeit im Wege der Werbung über eine neue Zeitung zu informieren.
Sobald eine vollständige Ausgabe existiert ist es jedoch beeinträchtigt, da diese für den Verwender eine Alternative darstellt.
Weiterlesen 26. Oktober 2009 Juicio del LG Köln (Tribunal Regional Colonia) del 17/06/2009, ref.: 28 O 662/08 Si una imagen es mostrada en un buscador de personas, no sólo como hiperenlace pero como “contenido incluido” en la página, esa imagen se convierte en parte de la página de Internet mencionada. Por ello, el propietario de la página ha de tener los derechos de representación de esa imagen. De no ser así, la estaría divulgando ilícitamente y se estaría exponiendo a la posibilidad de ser sancionado. El hecho de que la imagen no esté almacenada en el servidor de la página correspondiente, es insignificante.
Weiterlesen 26. Oktober 2009 Urteil des LG Köln vom 17.06.2009, Az.: 28 O 662/08 Wird ein Bild in einer Personensuchmaschine nicht nur als reiner Hyperlink sondern als "embedded-Inhalt" auf der Internetseite dargestellt, ist es Teil der dargestellten Seite. Daher muss der Seiteninhaber für diese Fälle auch zur Darstellung des Bildes berechtigt sein. Ansonsten verbreitet er es rechtswidrig und setzt sich der Gefahr von Abmahnungen aus. Dass das Bild an sich gar nicht auf den Servern der entsprechenden Seite selbst gespeichert ist, ist unerheblich.
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