Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“

11. März 2010

6000 € Streitwert für ein Foto

Beschluss des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09 Wer auf einer Internetseite ein Foto unerlaubt verwendet, muss bei einem Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 6000 € rechnen. Das legte das LG Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 fest. Im vorliegenden Fall verwendete die Beklagte ohne entsprechende Zustimmung des Klägers, dem Rechteinhaber, ein Lichtbild im Rahmen der Auktionsplattform "eBay". Das Gericht hält den Streitwert für das streitgegenständliche Foto in Höhe von 6000 € für angemessen, da dem Urheber ein berechtigtes Interesse an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen zugesprochen werden müsse.
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26. Februar 2010

Gewerbliche Nutzung von Fotos bei staatlichen Kulturgütern

Urteil des OLG Brandenburg vom 18.02.2010, Az.: 5 U 14/09

Die Pflege und Erhaltung von im Eigentum des Staates stehenden Kulturgütern können im Rahmen eines Staatsvertrages einer Stiftung übertragen werden. Weiter kann die Verwaltung der Stiftung Maßnahmen und Regelungen vorsehen, die der Erhaltung und dem Schutz der Kulturgüter dienen. Durch die Stiftung erteilte Regelungen und Verbote, die in erster Linie nicht der Wahrung der Ordnung und dem Schutze der Substanz der Kulturgüter dienen sind unrechtmäßig. Ablichtungen, soweit sie nicht in den historischen Gebäuden selbst erfolgen, und deren gewerbliche Verwertung greifen nicht in den Schutzbereich dieser Kulturgüter ein und sind damit zulässig.
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25. Februar 2010

Filmaufnahmen von Straftätern bei bereits vorangegangenem Interview mit Foto

Urteil des OLG Brandenburg vom 10.02.2010, Az.: 1 U 37/08

Die Berichterstattung über einen Straftäter unter voller Namensnennung greift grundsätzlich in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht ein. Lässt der Beklagte jedoch noch vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens im Rahmen eines öffentlichen Interviews über das Verfahren Fotos von sich selbst abdrucken, kann er sich bei der Ausstrahlung neuer Filmaufnahmen, die ihn beim Betreten des Gerichtssaals zeigen, nicht auf eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung berufen und zudem keinen Schadensersatz fordern.
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19. Februar 2010

Kindheitsfotos im Kino nur mit Einwilligung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.02.2010, Az.: I-20 U 151/09

Enthält ein Kinofilm ein Bild ohne Einwilligung des Betroffenen, so ist die Kunstfreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen.
Minderjährige genießen allerdings einen wesentlich höheren Schutz, und eine Abwägung wird demnach grundsätzlich ihre Interessen als vorrangig betrachten.

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17. Februar 2010

Fotonutzung nur für das Interview

Urteil des LG Hamburg vom 05.06.2009, Az.: 324 O 953/08 Willigt ein Interviewter in die Veröffentlichung seines Interviews ein und stellt hierzu auch ein Portraitfoto von sich zur Verfügung, so gilt die Einwilligung in die Foto-Veröffentlichung nur für das Interview. Das Einverständnis bezieht nicht darauf, dass das Bild darüber hinaus auch für ein Werbeprospekt verwendet werden darf. Dem Betroffenen stehen in diesem Fall ein Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch zu.

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17. Februar 2010

Kein Entgelt für ein Promi-Foto

Urteil des LG Hamburg vom 04.12.2009, Az.: 324 O 338/09 Das bloße veröffentlichen eines Paparazzi-Fotos bedeutet noch nicht, dass dadurch der abgelichtete Prominente "werblich vereinnahmt" wird. Im vorliegenden Fall war ein bekannter deutscher Fotograf der Ansicht, er könne wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das ihn bei der Lektüre einer bekannten Sonntagszeit zeigt, hierfür Lizenzgebühren von der Beklagten verlangen. Diese Ansicht teilte das LG Hamburg jedoch nicht: Es liegt nicht allein deswegen Werbung vor, weil eine Berichterstattung Werbewirkung entfalte. Handelt es sich um einen üblichen redaktionellen Beitrag, löst ein solcher keine Lizenzgebühr aus, auch wenn die Berichterstattung einen werbenden Charakter habe.
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09. Februar 2010

Sharehostdienste, Urheberrechtsverletzungen und die zumutbare Prüfpflicht für den Betreiber

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.09.2009, Az.: 5 U 111/08

Ein Host-Provider haftet für begangene Urheberrechtsverletzungen durch Dritte über seine Plattform nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Nach Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung muss der Provider die rechtsverletzende Datei unverzüglich entfernen und dafür sorgen, dass es in Zukunft zu keinen gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Bietet der Provider zudem eine anonyme Nutzung des Dienstes an, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit weiterführender Prüfungspflichten berufen.
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03. Februar 2010

Ausnahmeregelung für Promis

Urteil des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 756/09 Grundsätzlich dürfen Ablichtungen einer Person nur mit dessen Einwilligung veröffentlicht werden. Bei Personen der Zeitgeschichte wie Prominenten wird hiervon aber eine Ausnahme gemacht. Werden beispielsweise "Promi-Fotos" in Zeitschriften veröffentlicht, muss neben dem wirtschaftlichen Interesse der Verlages auch immer ein Informationszweck für die Allgemeinheit mit der Veröffentlichung verfolgt werden. Kann jedoch ein solcher Informationszweck nicht festgestellt werden, ist die Veröffentlichung ohne entsprechende Einwillung des Prominenten rechtswidrig.
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30. Dezember 2009

„Für 53 Jahre noch ein knackiges Popöchen“

Urteil des LG Hamburg vom 29.05.2009, Az.: 324 O 951/08 Die Hamburger Richter sprachen dem bekannten deutschen Sänger und Musikproduzenten D. B., der während seines Urlaubs auf M. nackt abgelichtet wurde, einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 40.000 Euro zu, da die veröffentlichten Fotos sein Persönlichkeitsrecht verletzten. Insbesondere die Ausführungen des Beklagten zu den Fotos "für seine 53 Jahre hat D. B. noch ein ziemlich knackiges Popöchen" ließen das Augenmerk auf das Gesäß des Musikproduzenten ziehen. Das Gericht sah jedoch bereits die Hälfte der ursprünglich geforderten 80.000 Euro als ausreichend an, da der Kläger D. B. regelmäßig Urlaubsfotos von sich veröffentlichen lasse, die ihn nur leicht bekleidet zeigen würden und da er auch sonst sein Privatleben inklusive intimer Details in die Öffentlichkeit trage. 
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