Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“

24. April 2015

Kopieren von Facebook-Fotos

Frau schießt ein Selbstportrait mit einer Kamera durch einen Spiegel
Urteil des LAG Köln vom 19.01.2015, Az.: 2 Sa 861/13

Bei der Vervielfältigung von Fotos aus dem Internet, unter anderem von einer Facebook-Seite, trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Webseiten nicht öffentlich zugänglich waren. Sofern eine Facebook-Seite für Freunde öffentlich ist, können diese dort auch Bilder kopieren. Solche Kopien sind dann nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt und für den privaten Gebrauch daher erlaubt. Der Abgebildete trägt auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Bilder nie veröffentlicht waren oder Kopien hiervon ohne Zustimmung hergestellt worden sind. Erforderlich für einen Unterlassungsanspruch ist aber immer ein Anbieten an die Öffentlichkeit bzw. eine Kenntnisnahme an eine nicht mehr zu kontrollierende Anzahl von Dritten voraus. Ein Zeigen von Fotos gegenüber einzelnen Personen genügt hierfür nicht.

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09. April 2015

Klausel, die Medienkontrollzuschlag in Höhe von 100% für ungenehmigte Nachauflagen regelt, ist wirksam

Buch liegt mit türkisem Buchrücken nach unten geöffnet da. Die Seiten bilden einen Fächer. Im Hintergrund befinden sich einige gestapelte Bücher
Urteil des LG Köln vom 23.10.2013, Az.: 28 O 263/13

Eine AGB-Klausel, die für ungenehmigte Nachauflagen von Buchcovern neben dem Lizenztarif einen Zuschlag in Höhe von 100 % vorsieht, ist inhaltlich wirksam. Denn diese Vertragsstrafe fungiert als Druckmittel, um die Meldung von Nachauflagen, über die der Lizenzgeber keinen Überblick hat, zu garantieren. Da sich der Zuschlag stets am Normaltarif orientiert, ist er abhängig vom Umfang der Nutzung und der Höhe der Auflage. Aus diesem Grund liegt keine unangemessene Benachteiligung des Lizenznehmers vor.

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08. April 2015

Hohe Sorgfaltsanforderungen bei der Nutzung fremder Fotografien im Internet

Frau mit Fotokamera schießt Foto, ihr gegenüber steht ein Spiegel
Beschluss des OLG München vom 15.01.2015, Az.: 29 W 2554/14

Wird eine Werbeagentur mit der Gestaltung eines Internetauftritts beauftragt, so genügt es den strengen Sorgfaltsmaßstäben bei der Nutzung von fremden Bildern nicht, sich lediglich auf die Aussage des Dritten zu verlassen, dass die Nutzungsrechte an dem Bild wirksam erworben wurden. Eine Zusicherung Dritter muss vielmehr durch die Vorlage von entsprechenden Unterlagen überprüft werden.

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31. März 2015

Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzung entfällt nicht durch später abgeschlossenen Lizenzvertrag

Lizenz-Schriftzug inmitten von zusammenhanglosen Buchstaben
Urteil des OLG München vom 24.07.2014, Az.: 29 U 1173/14

Wer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, und im Anschluss daran einen zeitlich befristeten Lizenzvertrag abschließt lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen. Ein zeitlich begrenzter Lizenzvertrag schließt gerade nicht aus, dass nach Ablauf der Vertragsdauer eine erneute Urheberrechtsverletzung begangen wird.

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24. März 2015 Top-Urteil

Unentgeltliche Übertragung von Foto-Nutzungsrechten an Amazon wirksam

Miniatur-Einkaufswagen auf roter "Enter"-Taste mit der Aufschrift "Shopping"
Urteil des OLG Köln vom 19.12.2014, Az.: 6 U 51/14

Eine Klausel in den AGB von Amazon, durch die sich Amazon ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den von Teilnehmern am „Marketplace“ eingestellten Werbematerialien (insb. Lichtbildern) einräumen lässt, ist nicht unwirksam. So wird dem Grundprinzip des „Marketplace“ Rechnung getragen, der für jedes Produkt mit individuellem EAN-Code nur eine Produktseite vorsieht. Davon profitieren insbesondere die Händler, die wechselseitig ihre Bilder nutzen können, und dies rechtfertigt die unentgeltliche Einräumung der Nutzungsrechte. Das Versehen der Angebote mit der eigenen Marke lässt dabei das durch Amazon an andere Teilnehmer eingeräumte Nutzungsrecht nicht wieder entfallen.

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16. März 2015

Schadensersatz bei der Verwendung eines Bildes mit eingeschränkter Urheberbezeichnung per Mausover

Urheberrechtsgesetz
Urteil des AG Düsseldorf vom 03.09.2014, Az.: 57 C 5593/14

Eine Urheberkennzeichnung, die lediglich beim Überstreichen mit dem Mauszeiger (Mausover) erkennbar wird, ist mangels dauerhafter Darstellung und der Möglichkeit des gänzlichen Unterbleibens auf mauslosen Endgeräten unzulässig. Bei Berechnung des Schadensersatzes im Rahmen der Lizenzanalogie ist die angemessene Lizenz bei bloßem Verweis auf die MFM-Empfehlungen ohne näheren Vortrag im Einzelfall zu reduzieren, im Fall einer kurzen Nutzungsdauer in Höhe von 20%. Ein Verletzerzuschlag ist in Höhe von lediglich 75% vorzunehmen, wenn der Urheber eingeschränkt nur per Mausover genannt wird und damit lediglich für einen Teil der Nutzer einer Internetseite ersichtlich ist.

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25. Februar 2015

Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen

schwarze Dashcam
Urteil des LG Heilbronn vom 17.02.1015, Az.: I 3 S 19/14

Aufzeichnungen einer im PKW installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden. Die Videoaufzeichnungen werden verdeckt und ohne Kenntnis des Betroffenen angefertigt, weiterhin wird eine Vielzahl von Personen für einen nicht eingeschränkten Zeitraum aufgenommen, weshalb eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Ein überwiegendes Interesse des Filmenden an der Beweissicherung besteht angesichts der massiven Grundrechtsverletzung nicht. Außerdem verstößt die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine Dashcam gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG und § 22 S. 1 KunstUrhG.

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19. Februar 2015

Neuer Verstoß gegen abgegebene Unterlassungserklärung

In den Händen halten eines Blatt Papier mit der Aufschrift "Abmahnung".
Urteil des OLG Köln vom 05.12.2014, Az.: 6 U 57/14

Ein erneuter Wettbewerbsverstoß gegen eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung begründet eine neuerliche Wiederholungsgefahr und es entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Die Abgabe einer zweiten, inhaltsgleichen Erklärung ist allerdings nicht geeignet, um die Vermutung der Wiederholungsgefahr zu widerlegen. Die zweite Unterlassungserklärung muss im Vergleich zur Ersten mit einer höheren Vertragsstrafe versehen sein.

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16. Februar 2015

Zur Höhe des Schadensersatzes bei unerlaubter Verwendung von Laien-Fotos

Drei Personen mit Kameras in der Hand
Urteil des AG Köln vom 01.12.2014, Az.: 125 C 466/14

Die unerlaubte Verwendung eines Fotos eines Laien auf der Internetseite von eBay-Kleinanzeigen kann einen Lizenzschadensersatz iHv 20,00 EUR begründen. Die MFM-Honorartabelle, die auch höhere Beträge vorsieht, ist für die Nutzung von Fotos von Laien nicht einschlägig, da sie nur die Honorarvorstellungen von Fotografen abbildet.

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