Schadensersatz bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder in privater eBay-Auktion
Die rechtswidrige Verwendung von professionell angefertigten Lichtbildern im Rahmen einer privaten eBay-Auktion, begründet keinen lizenzanalogen Schadensersatz unter Berücksichtigung der MFM-Richtlinien für Berufsfotografen. Insbesondere aufgrund der typischerweise kurzen Dauer einer Auktion und niedrigen Umsätzen bei Kleinartikeln (hier: Trinkglas), ist lediglich ein Schadensersatz in Höhe von 20 € gerechtfertigt. Der Streitwert ist in einem solchen Fall auf bis zu 500,00 € festzusetzen.