Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“

12. August 2014

Störerhaftung der Eltern bei Filesharing

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 6 W 20/09

a) Eltern müssen ihre Kinder vor den Gefahren urheberrechtsverletzender Internet-Aktionen aufklären. Für eine bestehende elterliche Störerhaftung ist es unschädlich zu behaupten, man selbst habe überhaupt nicht gewusst, dass im Internet die regelmäßig rechtsverletzende Möglichkeit des Filesharings besteht. Es ist Eltern vielmehr zumutbar, sich über die mögliche Nutzung des Internets und die dort bestehenden Gefahren zu informieren und ihre Kinder über ein dahingehendes Verbot zu belehren.

b) Der Streitwert bei öffentlicher Zugänglichmachung von PC-Software (im Fall: Brockhaus Enzyklopädie) beträgt 15.000 Euro.

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12. August 2014

Störerhaftung für Filesharing wird durch Tod des Ehemanns nicht ausgeschlossen

Beschluss des LG Köln vom 21.01.2011, Az.: 28 O 482/10

Die Inhaberin eines Internetanschlusses ist verpflichtet, den Internetanschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen dahingehend zu schützen, dass dieser nicht für Rechtsverletzungen im Internet missbraucht wird. Die Anschlussinhaberin haftet als Störerin sogar dann, wenn mit dem Ehemann diejenige Person bekannt ist, welche die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung als Täter begangen hat und dieser bereits verstorben ist.

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28. Juli 2014

Verwertbarkeit von privaten Videos bei Verkehrsunfällen

Urteil des AG München vom 06.06.2013, Az.: 343 C 4445/13

Privat angefertigte Filmaufnahmen im Straßenverkehr unterliegen bei der Verwertung im Rahmen von Unfällen nicht pauschal einem Verwertungsverbot. Erfolgt eine Aufnahme ohne einen bestimmten Zweck, sondern lediglich zu Dokumentationszwecken im privaten Interesse, ist eine Beeinträchtigung von Grundrechten Dritter nicht ersichtlich. Bei der Frage der Verwertbarkeit macht es keinen Unterschied, ob ein Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen oder bereits vorhandene Aufnahmen nun zielgerichtet verwertet werden.

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25. Juni 2014

Schadensersatz bei unrechtmäßiger Nutzung einer Produktfotografie

Urteil des LG Köln vom 27.05.2014, Az.: 14 S 38/13

Die unberechtigte Nutzung einer Produktfotografie auf der Internetplattform eBay kann einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 120,00 € begründen. Bei der Festsetzung des Lizenzschadensersatzes kann die MFM-Empfehlung auch bei privat gefertigten Lichtbildern als Maßstab herangezogen werden, wenn es sich dabei nicht um einfache Schnappschüsse, sondern qualitativ hochwertige Fotografien handelt.

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25. Juni 2014

Veröffentlichung von Bildwerken in Tageszeitung und E-Paper rechtfertigt nur eine Vergütung für den Fotografen

Urteil des OLG Zweibrücken vom 03.04.2014, Az.: 4 U 208/12

Das Einverständnis eines Bildurhebers in die Veröffentlichung seiner Bildwerke gilt grundsätzlich nur insoweit, als der Urheber auch in die jeweilige Veröffentlichungsart zugestimmt hat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Fotograf, der einen Nutzungsvertrag mit einer Tageszeitung über die Verwendung der von ihm gefertigten Bilder in der Zeitung abgeschlossen hat, hierbei auch stillschweigend seine Einwilligung in eine Veröffentlichung seiner Bilder in der E-Paper-Ausgabe der Tageszeitung erteilt, ohne hierfür eine weitere Vergütung zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fotograf von beiden Veröffentlichungen weiß, diesen Umstand stillschweigend hingenommen hat und in der Vergangenheit hiefür nie eine zusätzliche Vergütung verlangt hat.

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18. Juni 2014

Urheberrechtlicher Schutz für Produktfotos

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.05.2014, Az.: 57 C 9057/13

Auch Produktfotos, die lediglich Gegenstände zeigen und reinen Informationscharakter aufweisen, genießen als Lichtbilder Urheberrechtsschutz gemäß § 72 Abs. 1 UrhG. Die widerrechtliche Nutzung von professionell angefertigten Fotos in eBay-Anzeigen rechtfertigt einen Schadensersatz in Höhe von 100 € je Foto.

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17. Juni 2014

Abruf von Beweisfotos bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Internet

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 29.04.2014, Az.: OVG 12 S 23.14

Die durch eine Bußgeldstelle erschaffene Möglichkeit des Abrufs von Beweisfotos bei Ordnungswidrigkeiten durch den Verkehrssünder im Internet nach Eingabe von individuellen Zugangsdaten, ist zulässig. In der pauschalen Behauptung, dass sich Dritte möglicherweise unter Ausnutzung von Sicherheitslücken unbefugt Zugang zu den Beweisfotos verschaffen könnten, ist noch keine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Abgebildeten zu sehen.

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23. Mai 2014 Top-Urteil

Ex-Partner müssen erotische Aufnahmen voneinander löschen

Laszife Frau in Dessous.
Pressemitteilung des OLG Koblenz zum Urteil vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13

Während einer Beziehung in beiderseitigem Einverständnis gefertigte erotische Foto- und Filmaufnahmen müssen nach Ende der Beziehung gelöscht werden, wenn einer der einstigen Partner das fordert. Zwar ist in der einvernehmlichen Ablichtung eine Einwilligung zu Beziehungszeiten zu sehen, doch ist diese bei erotischen Aufnahmen auf die Dauer derselben zeitlich begrenzt.

Darüber hinaus ist diese Einwilligung aber auch per se widerruflich, da erotische Aufnahmen den Kernbereich der Intimsphäre betreffen, und folglich das Löschungsinteresse des Einen höher wiegt als das Eigentumsrecht des Anderen an den Aufnahmen. Anders als bei diesen intimen Aufnahmen, besteht jedoch kein Anspruch auf Löschung von Alltags- und Urlaubsbildern.

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14. Mai 2014

Reichweite des Unterlassungsgebots

Beschluss des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZB 42/11

a) Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisverfahren und die Verurteilung einbezogen sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 18 = WRP 2014, 75 Restwertbörse II).

b) Das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung und die Reichweite des Vollstreckungstitels maßgeblich ist, ist auf die Schutzrechte beschränkt, die Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen sind.

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24. April 2014

Nutzung von Werken unter nicht-kommerzieller Creative Commons-Lizenz ist nur im rein privaten Rahmen zulässig

Urteil des LG Köln vom 05.03.2014, Az.: 28 O 232/13

Unter einer „nicht-kommerziellen Nutzung“ im Sinne des Creative Commons-Lizenzvertrags (CC-BY-NC 2.0) ist nach dem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Vertragszwecks ausschließlich eine rein private Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks zu verstehen. Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, auf dessen Webseite zwar Inhalte unentgeltlich abrufbar sind, keine Werbung geschalten oder sonst Sponsoring betrieben wird, darf ein solch lizensiertes Werk ebenfalls nicht nutzen, da ein Handeln im öffentlichen Auftrag als nicht rein privat anzusehen ist.

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