Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“

25. November 2013 Kommentar

OLG Frankfurt a.M. – Keine Haftung des Admin-C vor Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen

Kommentar zum Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 21.10.2013, Az.: 11 W 39/13

Der Admin-C ist für die DENIC der administrative Ansprechpartner einer Domain und als Bevollmächtigter des Domaininhabers befugt, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Bei Domaininhabern mit Sitz im Ausland ist der Admin-C zugleich der inländische Empfangsbevollmächtigte und als solcher notwendige Voraussetzung für die Registrierung einer .de-Domain. Da ausländische Domaininhaber bei Rechtsstreitigkeiten oftmals nicht haftbar gemacht werden können, wird vielfach versucht, den Admin-C in zur Verantwortung zu ziehen.

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19. November 2013

„Beuys-Aktion“ – Medientransfer einer Vervielfältigung ist keine Bearbeitung

Urteil des BGH vom 16.05.2013, Az.: I ZR 28/12 a) Jede Bearbeitung oder andere Umgestaltung im Sinne des § 23 Satz 1 UrhG stellt, soweit sie körperlich festgelegt ist, zugleich eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. b) In einer nur unwesentlichen Veränderung einer benutzten Vorlage ist nicht mehr als eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG zu sehen. Eine Bearbeitung oder andere Umgestaltung im Sinne des § 23 Satz 1 UrhG setzt daher eine wesentliche Veränderung der benutzten Vorlage voraus. Ist die Veränderung der benutzten Vorlage indessen so weitreichend, dass die Nachbildung über eine eigene schöpferische Ausdruckskraft verfügt und die entlehnten eigenpersönlichen Züge des Originals angesichts der Eigenart der Nachbildung verblassen, liegt im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG ein selbständiges Werk vor, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist.
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14. November 2013

Nicht öffentlich-rechtliche Personen haben einen Bereicherungsanspruch im Rahmen der Lizenzanalogie

Urteil des LG Kiel vom 30.08.2013, Az.: 1 S 223/12 Fotografien von Personen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, können einen Vermögenswert verkörpern und unter gewissen Bedingungen kommerzialisierbar sein. So steht ihnen im Rahmen der Lizenzanalogie ein Anspruch auf Schadenersatz zu, welcher aufgrund der fehlenden gravierenden Persönlichkeitsverletzung nicht aus §§ 823 Abs. 1, 2 BGB, 22 KUG, sondern aus § 812 Abs. 1 S.1 BGB erfolgt.
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28. Oktober 2013

Unzulässige Verwendung von Szenenbildern aus einem Film zu Werbezwecken

Urteil des LG Köln vom 20.02.2013, Az.: 28 O 431/12 Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Durch die Teilnahme an einem Spielfilm willigt ein Darsteller regelmäßig nur in die Nutzung seines Bildnisses für diesen Film und dessen Bewerbung ein. Werden hingegen Szenenbilder in einer Werbeanzeige für andere Produkte verwendet, also nicht für den Film selbst, sondern wie hier für ein TV-Gerät, bedarf es einer gesonderten Einwilligung.
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23. Oktober 2013

SUMO

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 9/12 a) Bei der Bestimmung des Schutzumfangs eines Sammelwerks ist zu beachten, dass der Schutzgrund des § 4 Abs. 1 UrhG in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente liegt. b) Eine Verletzung des Urheberrechts an einem Sammelwerk kann deshalb nur angenommen werden, wenn das beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffs enthält, die das Sammelwerk als eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 4 UrhG ausweisen. Der übernommene Teil muss deshalb so weitgehend Ausdruck der individuellen Auswahlkonzeption des Urhebers des Sammelwerks sein, dass er noch einen gemäß § 4 UrhG selbständig schutzfähigen Teil seines Sammelwerks darstellt (Bestätigung von BGHZ 172, 268 Rn. 25 f. Gedichttitelliste I).
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20. Oktober 2013

Transparenzgebot bei Vergütungsvereinbarungen für Nutzung von Fotos

Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2013, Az.: 22 U 8/12 In den AGB getroffene Vergütungsvereinbarungen für Fotografen müssen hinreichend bestimmen, welche Vergütung für eine Nutzung der Bilder erfolgt. Wenn z.B. eine "Mehrzahl von Einzelbildern" und eine "Fotostrecke" verschieden vergütet wird, muss eine Unterscheidung zwischen diesen Begriffen erfolgen.
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24. September 2013

Der Abdruck von Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist grundsätzlich nicht vom Zitatrecht gedeckt

Urteil des OLG Brandenburg vom 19.03.2013, Az.: 6 U 14/10 Die Übernahme von urheberrechtlich geschütztem Zeitungsartikeln und Lichtbildern in einem Buch ist nicht vom Zitatrecht des § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG geschützt, wenn zwischen dem zitierten Artikel sowie den abgebildeten Lichtbildern einerseits und den eigenen Gedanken des Zitierenden andererseits keine innere Verbindung hergestellt wird.
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05. September 2013

Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Filesharing

Beschluss des AG Köln vom 01.08.2013, Az.: 137 C 99/13 Die Installation eines Filesharing-Programms durch einen Internet-Nutzer erfolgt regelmäßig nicht mit der Absicht, Dritten das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten in einer konkreten anderen Stadt als der des Nutzers zu ermöglichen. Allein das billigende in Kauf nehmen einer deutschlandweiten Verbreitung reicht für die Anwendung des sog. „fliegenden Gerichtsstandes“ nicht aus. Gerichtsstand ist hierbei vielmehr der Bezirk, an dem die unerlaubte Handlung durch den Internet-Nutzer stattfand.
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04. September 2013

Penny vs. Pippi Langstrumpf

Pressemitteilung Nr. 127/2013 des BGH vom 18.07.2013, Az.: I ZR 52/12

Im Prospekt für Karnevalskostüme lichtete der Discounter ein junges Mädchen und eine Frau ab – beide weckten bewusst Assoziationen zu Pippi Langstrumpf. Darin sah die Erbengemeinschaft Astrid Lindgrens einen Verstoß gegen das Urheberrecht - und forderte 50.000,- EUR Schadensersatz. In den beiden ersten Instanzen noch bejaht, erteilte dem der BGH eine Absage: Die lediglich teilweise Nachahmung, die sich hier auf die Kleidung beschränkte, stellt nicht sofort einen Urheberrechtsverstoß an der literarischen Figur dar. Zwar genießt diese Urheberschutz, doch macht Pippi Langstrumpf weit mehr aus, als die Kleidung; charakteristisch sind darüber hinaus die Kartoffelnase und gerade auch ihre Art. Genau das verkörpert das bloße Kostüm jedoch nicht. Ganz aus dem Schneider ist Penny jedoch noch nicht: Zur Klärung der bisher offen gelassenen Frage von Wettbewerbsverstößen wurde der Streit ans Berufungsgericht zurückverwiesen.

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04. September 2013

(Un-)Kollegiale Fotos von krankgeschriebenem Angestellten

Urteil des LArbG Mainz vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13 Wird ein krankgeschriebener Arbeitnehmer von einem vorgesetzten Kollegen zufällig bei einer Tätigkeit in der Öffentlichkeit, wie hier beim Autowaschen, gesehen, dürfen zu Dokumentationszwecken Fotos von ihm gemacht werden. Zwar steht jedem das Recht am eigenen Bild selbst zu, doch überwiegt hier das Interesse des Arbeitgebers, eine möglicherweise nur vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit aufzudecken, zumal der Betroffene durch die Aufnahmen nur in seiner Sozialsphäre und gerade nicht in Privat- oder gar Intimsphäre tangiert wird.
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