Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“
Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren
20 Euro Schadensersatz für Fotoklau bei eBay
Urteil des LG Düsseldorf vom 24.10.2012, Az.: 23 S 66/12
Wird ein im Rahmen einer privaten eBay-Versteigerung verwendetes Foto von anderen Usern zur Präsentation ihrer Produkte geklaut, kann dies einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 20 Euro pro Foto rechtfertigen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich hierbei unter anderem nach dem für den Artikel erzielten Preis, der Häufigkeit der widerrechtlichen Nutzung sowie dem gestalterischen Niveau der Bilder.
Berichterstattungen und Bildveröffentlichungen von Restaurantbesuchen Prominenter
Abrufbarkeit eines Lichtbildes über URL-Adresse löst bereits Vertragsstrafe aus
Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.12.2012, Az.: 6 U 92/11
Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch dann fällig, wenn der Urheberrechtsverletzer zwar den Link zu dem betreffenden Bild gelöscht hat, nicht jedoch die URL-Adresse des Bildes selbst.Vorliegend hatte sich ein Verlag gegenüber einem Fotografen verpflichtet, es zu unterlassen, eines seiner Bilder ohne Angabe des Künstlers und der Quelle für seine Homepage zu nutzen und löschte den Link auf seiner Homepage zu dem Bild, ließ dieses jedoch unverändert abgespeichert unter derselben URL-Adresse.
5.000 Euro Schmerzensgeld für Veröffentlichung von Nacktbildern
Playboy am Sonntag
Lichtbild muss nach Abgabe einer Unterlassungserklärung komplett von Servern gelöscht werden
Wird der Betreiber einer Webseite wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt, weil er unzulässigerweise ein Lichtbild öffentlich zugänglich macht und zusätzlich aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, künftig das Bild nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, stellt sich die Frage, was der Betroffene unternehmen muss, um dieser Pflicht nachzukommen, insbesondere um die Verwirklichung der Vertragsstrafe zu verhindern. Dies hatte das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Urteil von September 2012 zu entscheiden.
Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Fotos auf eBay
Beschluss des OLG Hamm vom 13.09.2012, Az.: I-22 W 58/12
Für die ungenehmigte Verwendung eines Lichtbildes durch private oder kleingewerbliche Dritte ist ein Lizenzschaden in Höhe von 450 € anzusetzen. Die bisher üblicherweise angewandten Regelstreitwerte in Höhe von 6.000 € für eine ungenehmigte Verwendung, sind jedoch für die Fälle von lediglich zeitlich begrenzter Verwendung (hier: Produktbild auf eBay), nicht mehr angemessen. Vielmehr ist zur Berechnung des Streitwertes der geltend gemachte Lizenzschaden zu verdoppeln, mithin 900 €.
Speicherung eines Lichtbildes rechtfertigt Vertragsstrafe
Ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, in der sich eine Partei dazu verpflichtet, auf die weitere Nutzung eines Lichtbildes im Internet zu verzichten, liegt bereits dann vor, wenn die entsprechende Datei weiterhin auf einem Server gespeichert und abrufbar, folglich die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit des Bildes durch Eingabe der betreffenden URL weiterhin vorhanden ist. Entscheidend ist, ob das Bild auch ohne genaue Kenntnis der URL aufgefunden werden kann, beispielsweise über den Einsatz von Suchmaschinen.

