Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“

07. Dezember 2012

Playboy am Sonntag

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 234/10 In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen.
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20. November 2012 Kommentar

Lichtbild muss nach Abgabe einer Unterlassungserklärung komplett von Servern gelöscht werden

Kommentar zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.09.2012, Az.: 6 U 58/11

Wird der Betreiber einer Webseite wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt, weil er unzulässigerweise ein Lichtbild öffentlich zugänglich macht und zusätzlich aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, künftig das Bild nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, stellt sich die Frage, was der Betroffene unternehmen muss, um dieser Pflicht nachzukommen, insbesondere um die Verwirklichung der Vertragsstrafe zu verhindern. Dies hatte das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Urteil von September 2012 zu entscheiden.

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22. Oktober 2012

Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Fotos auf eBay

Beschluss des OLG Hamm vom 13.09.2012, Az.: I-22 W 58/12

Für die ungenehmigte Verwendung eines Lichtbildes durch private oder kleingewerbliche Dritte ist ein Lizenzschaden in Höhe von 450 € anzusetzen. Die bisher üblicherweise angewandten Regelstreitwerte in Höhe von 6.000 € für eine ungenehmigte Verwendung, sind jedoch für die Fälle von lediglich zeitlich begrenzter Verwendung (hier: Produktbild auf eBay), nicht mehr angemessen. Vielmehr ist zur Berechnung des Streitwertes der geltend gemachte Lizenzschaden zu verdoppeln, mithin 900 €.

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10. Oktober 2012 Top-Urteil

Speicherung eines Lichtbildes rechtfertigt Vertragsstrafe

Fotoreihe in Form der Negative einer Kamera.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.09.2012, Az.: 6 U 58/11

Ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, in der sich eine Partei dazu verpflichtet, auf die weitere Nutzung eines Lichtbildes im Internet zu verzichten, liegt bereits dann vor, wenn die entsprechende Datei weiterhin auf einem Server gespeichert und abrufbar, folglich die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit des Bildes durch Eingabe der betreffenden URL weiterhin vorhanden ist. Entscheidend ist, ob das Bild auch ohne genaue Kenntnis der URL aufgefunden werden kann, beispielsweise über den Einsatz von Suchmaschinen.

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14. August 2012

Bemessung fiktiver Lizenzgebühr „geklauter“ Fotos bei eBay-Auktionen

Urteil des AG Köln vom 24.05.2012, Az.: 137 C 53/12 Wer unerlaubt ein fremdes Bild für eine eigene eBay-Auktion verwendet, muss gegebenenfalls Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie leisten. Diese Entscheidung zeigt erneut, dass sich Höhe des Schadensersatz nicht pauschal festsetzen lässt: So lehnte das Gericht den in Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabelle) vorgesehenen Aufschlag von 100% wegen fehlender Urheberrechtsnennung ab. Das Gericht argumentiert, die Nichtnennung habe keine negativen Folgen gehabt, da es sich bei dem Fotografen nicht um einen professionellen Fotografen gehandelt habe.
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01. Juni 2012

Axel-Springer-Verlag muss fiktive Lizenz zahlen

Pressemitteilung des BGH vom 01.06.2012, Az.: I ZR 234/10 Der Bundesgerichtshof hat den Axel-Springer-Verlag zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr in Höhe von 50.000,00 EUR verurteilt. Dieser hatte den bereits verstorbenen Gunter Sachs durch eine Abbildung und dazu gehörige Berichterstattung in der "Bild am Sonntag" ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken vereinnahmt und so sein Recht am eigenen Bild verletzt. Dass dies nicht in einer eigens gekennzeichneten Werbeanzeige, sondern im Rahmen eines redaktionellen Artikels geschah, ist nach Auffassung des BGH unbeachtlich.
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01. Juni 2012

Honorarbedingungen für freie Journalisten

Pressemitteilung des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 73/10 Eine Honorarregelung, die bestimmt, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten soll, muss dem Transparenzgebot entsprechen. Dies ist gegeben, wenn Einzelne in einer Klausel aufgeführte Nutzungen "in jedem Fall" abgegolten sein sollen. Unwirksam ist dagegen die Klausel nach der sich die Frage, ob für darüber hinausgehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung geschuldet wird, danach richtet, was zwischen den Vertragsparteien abgesprochen ist. Nach dieser Regelung bleibt es letztlich offen, ob und für welche weitergehenden Nutzungen der Verlag eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat.
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15. Mai 2012

Filmaufnahmen des DDR-Flüchtlings Peter Fechter nicht urheberrechtlich geschützt

Urteil des KG Berlin vom 28.03.2012, Az.: 24 U 81/11

Die Filmsequenzen, welche den missglückten Fluchtversuch des DDR-Bürgers Peter Fechter zeigen, stehen nicht unter dem Schutz des Urheberrechts. Bei den Sequenzen handelt es sich weder um ein Filmwerk noch um Lichtbildwerke. Die notwendige Schöpfungshöhe liegt nicht vor. Bei den Filmsequenzen handelt es sich lediglich um eine schematische Aneinanderreihung von Lichtbildern; auch wurden keine gestalterischen Einflussmöglichkeiten ergriffen. Selbiges gilt für das Vorliegen eines Lichtbildwerkes. Auch hier fehlt es an der nötigen Individualität und Gestaltungshöhe, welche bloße Lichtbilder von Lichtbildwerken unterscheiden. Bei einer Aufnahme mehrerer, quasi mechanisch fortlaufend geschossener Bilder, fehlt es an der bewussten gestalterischen Entscheidung für eine spezielle Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt.

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25. April 2012

Paparazzi und Kleinkriminelle

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 05.04.2012, Az.: 3-14/12

Das Fotografieren eines Angeklagten ohne dessen Zustimmung kann einen rechtswidrigen Angriff im Sinne des § 32 StGB (Notwehr) darstellen, so dass der Angeklagte Maßnahmen ergreifen darf, die geeignet, erforderlich und geboten sind, um den Angriff zu beenden. Das Herstellen eines Bildes stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar. Allerdings ist dies ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Ob und in welchem Umfang die Allgemeinheit ein das Persönlichkeitsinteresse überwiegendes Informationsinteresse hat, ist aufgrund einer wertenden Abwägung aller betroffenen Interessen und Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

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20. April 2012

Abmahnwelle auf Facebook?

Bereits im letzten Jahr wurde Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild von FOCUS Online zu der Gefahr einer „Abmahnwelle“ im sozialen Netzwerk Facebook befragt (Link). Nun berichtet golem.de über die erste Abmahnung eines Facebook-Nutzers. Auf seiner Pinnwand hatte ein Dritter ein Foto, ohne Zustimmung des Inhabers der Nutzungs- und Verwertungsrechte, eingestellt.
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