Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“

03. Februar 2012

Wortberichterstattung über Skiurlaub von Caroline von Monaco keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Urteil des BVerfG vom 8.12.2011, Az.:  1 BvR 927/08

Eine Wortberichterstattung in der Zeitschrift „Bunte“ über den Skiurlaub von Caroline von Monaco im Rahmen eines sechsseitigen Berichts über die Skiregion Arlberg verletzt nicht deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Zwar sind Äußerungen, an welchen Orten diese während des Urlaubs anzutreffen ist, der Privatsphäre zuzuordnen. Da nur die äußere Privatsphäre betroffen ist, sich die Wortberichterstattung auf Belanglosigkeiten bezieht und diese auch nicht ehrenrührig sind, ist der Schutz der Meinungsfreiheit vorrangig. Eine Verletzung kann auch nicht unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Caroline von Hannover ./. Deutschland) darauf gestützt werden, dass kein zeitgeschichtliches Ereignis vorliegt, da diese Rechtsprechung nur für eine Bildberichterstattung gilt, nicht jedoch für eine Wortberichterstattung.
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30. Dezember 2011

Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 01.12.2011, Az.: 30 C 1849/11 - 25

Es besteht keine Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt des so genannten „fliegenden Gerichtsstands“ bei im Internet begangenen Rechtsverstößen. Vielmehr ist der Gerichtsstand dort gegeben, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat.
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27. Dezember 2011

Charlotte Casiraghi vs. BUNTE

Urteil des BGH vom 18.10.2011, Az.: VI ZR 5/10

Alleine die Teilnahme an einer Ausstellungseröffnung und der Kenntnis davon, dass Fotos angefertigt werden, begründet keine konkludente Einwilligung. Allerdings liegt ein Bildnis der Zeitgeschichte, § 23 Abs. 1 KUG, vor, wenn es sich um einen unterhaltenden Beitrag über das Privat- oder Alltagsleben prominenter Personen handelt, der Anlass zu sozialkritischen Überlegungen sein kann.
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22. November 2011

Waffengleichheit: Promis dürfen Paparazzi ablichten

Urteil des LG Köln vom 09.11.2011, Az.: 28 O 225/11 Ein Foto, das den bekannten Wettermoderator Jörg Kachelmann bei einem Hofgang in einer JVA darstellt, darf nicht veröffentlicht werden. Auf der anderen Seite darf ein Foto veröffentlicht werden, dass Herr Kachelmann von einem Paparazzo geschossen hat, der ihm vor seiner Wohnung nachstellte. Der Journalist befand sich hierbei in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, so dass lediglich seine Sozialsphäre betroffen ist. Außerdem besteht ein öffentliches Interesse daran, wie die Medien mit Prominenten umgehen.
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21. November 2011

Wikipedia muss Loriot Briefmarkenmotive entfernen

Beschluss des LG Berlin vom 06.10.2011, Az.: 15 O 377/11

Die Loriot-Erbin wendete sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos des Künstlers Loriot, dessen Schriftzug sowie Abbildungen von Wohlfahrtmarken der Deutschen Post AG mit den von Loriot geschaffenen Motiven "Das Frühstücksei", "Herren im Bad", "Auf der Rennbahn" und "Der sprechende Hund", im Rahmen der Online-Enzyklopädie Wikipedia.
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26. Oktober 2011

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Bildmanipulation?

Urteil des LG Hamburg vom 14.10.2011, Az.: 324 O 196/11 Wird ein Bild nachträglich manipuliert und perspektivisch verzerrt veröffentlicht, so kann dies auch bei prominenten Persönlichkeiten zu einem Unterlassungsanspruch führen. Die Einwilligung zur Aufnahme des Bildes umfasst nicht Manipulationen, welche über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus vorgenommen werden.
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24. Oktober 2011

„Vorschaubilder II“

Pressemitteilung Nr. 165/2011 des BGH zum Urteil vom 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht vor, wenn über die Internetsuchmaschine von Google urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder ("thumbnails") aufgerufen werden können. Ein Eingriff in das Urheberrecht ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Einwilligung nur gegenüber einem Dritten erteilt wurde und eine Abbildung eines Werkes von diesem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist.
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04. Oktober 2011

Darf jeder in die Flugreisen-Affäre hineingezogen werden?

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.06.2011, Az.: 7 U 39/11 Eine konkludente Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung einer Fotografie, kann durch einen fröhlichen Blick in die Kamera vorliegen. Allerdings beschränkt sich die Einwilligung auf eine Fotoberichterstattung über die Veranstaltung, in dessen Zusammenhang die Fotografie erstellt wurde.
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