Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“

02. März 2012

„Embedded Content“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.11.2011, Az.: I-20 U 42/11 Die Einbindung von Fotos im Rahmen einer Webseite durch einen Link in Form eines "Embedded Content", stellt eine Urheberrechtsverletzung durch den Linksetzenden dar. Das Setzen eines "Embedded Content" ist nicht vergleichbar mit einem Hyperlink, da bei einem "Embedded Content" die geschützten Werke nicht über die Website des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern auf der Website des Linksetzenden.
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16. Februar 2012

Vorsicht beim Twittern von Bildern

Urteil des LG Köln vom 11.01.2012, Az.: 28 O 627/11

Wird ein Pressefotograf dabei fotografiert, wie er eine Gelegenheit abwartet um einen Prominenten zu fotografieren oder zu filmen, so ist eine Veröffentlichung dieser Bilder auf Twitter, ohne Zustimmung des Fotografen, unzulässig.  Im Rahmen der Pressefreiheit ist auch die Informationsbeschaffung geschützt. Die geschützte Informationsbeschaffung würde grundsätzlich eingeschränkt, wenn Journalisten befürchten müssten, bei einer vergleichbaren Recherchearbeit im Bild gezeigt zu werden. 
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14. Februar 2012

Gelöschte Bilder auf Facebook auch nach 3 Jahren noch abrufbar

Wie schon 2009 bekannt wurde, werden hochgeladene Bilder von Mitgliedern auf Facebook länger gespeichert als vom Benutzer selbst gewünscht. Scheinbar werden nach dem Löschen der Bilder durch den Benutzer, diese Bilder nicht vom Facebook-Server selbst entfernt, sondern sind in der Regel weiterhin durch die Eingabe des direkten Links aufrufbar. Facebook gab damals auf Anfrage an, dass man an dieser Problematik arbeiten würde und der zuständige Partnerdienstleister versucht, die Speicherzeit nach dem Löschen zu reduzieren. Jetzt im Jahre 2012, also nach mittlerweile über 3 Jahren, muss jedoch erneut festgestellt werden, dass die alten Fotos immer noch abrufbar sind.
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08. Februar 2012

Titelschutz Journal

Información del 2/02/20132 sobre la sentencia del Juzgado de Primera Instancia de Frankfurt/Main ref.: 30 C 1849/11-25
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08. Februar 2012

Titelschutz Journal

Dispatch on February 2, 2012 about the sentence of the Local Court Frankfurt /Main, file number: 30 C 1849/11-25.
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03. Februar 2012

Wortberichterstattung über Skiurlaub von Caroline von Monaco keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Urteil des BVerfG vom 8.12.2011, Az.:  1 BvR 927/08

Eine Wortberichterstattung in der Zeitschrift „Bunte“ über den Skiurlaub von Caroline von Monaco im Rahmen eines sechsseitigen Berichts über die Skiregion Arlberg verletzt nicht deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Zwar sind Äußerungen, an welchen Orten diese während des Urlaubs anzutreffen ist, der Privatsphäre zuzuordnen. Da nur die äußere Privatsphäre betroffen ist, sich die Wortberichterstattung auf Belanglosigkeiten bezieht und diese auch nicht ehrenrührig sind, ist der Schutz der Meinungsfreiheit vorrangig. Eine Verletzung kann auch nicht unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Caroline von Hannover ./. Deutschland) darauf gestützt werden, dass kein zeitgeschichtliches Ereignis vorliegt, da diese Rechtsprechung nur für eine Bildberichterstattung gilt, nicht jedoch für eine Wortberichterstattung.
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30. Dezember 2011

Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 01.12.2011, Az.: 30 C 1849/11 - 25

Es besteht keine Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt des so genannten „fliegenden Gerichtsstands“ bei im Internet begangenen Rechtsverstößen. Vielmehr ist der Gerichtsstand dort gegeben, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat.
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27. Dezember 2011

Charlotte Casiraghi vs. BUNTE

Urteil des BGH vom 18.10.2011, Az.: VI ZR 5/10

Alleine die Teilnahme an einer Ausstellungseröffnung und der Kenntnis davon, dass Fotos angefertigt werden, begründet keine konkludente Einwilligung. Allerdings liegt ein Bildnis der Zeitgeschichte, § 23 Abs. 1 KUG, vor, wenn es sich um einen unterhaltenden Beitrag über das Privat- oder Alltagsleben prominenter Personen handelt, der Anlass zu sozialkritischen Überlegungen sein kann.
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