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Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“
14. August 2012 Urteil des AG Köln vom 24.05.2012, Az.: 137 C 53/12 Wer unerlaubt ein fremdes Bild für eine eigene eBay-Auktion verwendet, muss gegebenenfalls Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie leisten. Diese Entscheidung zeigt erneut, dass sich Höhe des Schadensersatz nicht pauschal festsetzen lässt: So lehnte das Gericht den in Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabelle) vorgesehenen Aufschlag von 100% wegen fehlender Urheberrechtsnennung ab. Das Gericht argumentiert, die Nichtnennung habe keine negativen Folgen gehabt, da es sich bei dem Fotografen nicht um einen professionellen Fotografen gehandelt habe.
Weiterlesen 01. Juni 2012 Pressemitteilung des BGH vom 01.06.2012, Az.: I ZR 234/10 Der Bundesgerichtshof hat den Axel-Springer-Verlag zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr in Höhe von 50.000,00 EUR verurteilt. Dieser hatte den bereits verstorbenen Gunter Sachs durch eine Abbildung und dazu gehörige Berichterstattung in der "Bild am Sonntag" ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken vereinnahmt und so sein Recht am eigenen Bild verletzt. Dass dies nicht in einer eigens gekennzeichneten Werbeanzeige, sondern im Rahmen eines redaktionellen Artikels geschah, ist nach Auffassung des BGH unbeachtlich.
Weiterlesen 01. Juni 2012 Pressemitteilung des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 73/10 Eine Honorarregelung, die bestimmt, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten soll, muss dem Transparenzgebot entsprechen. Dies ist gegeben, wenn Einzelne in einer Klausel aufgeführte Nutzungen "in jedem Fall" abgegolten sein sollen. Unwirksam ist dagegen die Klausel nach der sich die Frage, ob für darüber hinausgehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung geschuldet wird, danach richtet, was zwischen den Vertragsparteien abgesprochen ist. Nach dieser Regelung bleibt es letztlich offen, ob und für welche weitergehenden Nutzungen der Verlag eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat.
Weiterlesen 15. Mai 2012 Urteil des KG Berlin vom 28.03.2012, Az.: 24 U 81/11
Die Filmsequenzen, welche den missglückten Fluchtversuch des DDR-Bürgers Peter Fechter zeigen, stehen nicht unter dem Schutz des Urheberrechts. Bei den Sequenzen handelt es sich weder um ein Filmwerk noch um Lichtbildwerke. Die notwendige Schöpfungshöhe liegt nicht vor. Bei den Filmsequenzen handelt es sich lediglich um eine schematische Aneinanderreihung von Lichtbildern; auch wurden keine gestalterischen Einflussmöglichkeiten ergriffen. Selbiges gilt für das Vorliegen eines Lichtbildwerkes. Auch hier fehlt es an der nötigen Individualität und Gestaltungshöhe, welche bloße Lichtbilder von Lichtbildwerken unterscheiden. Bei einer Aufnahme mehrerer, quasi mechanisch fortlaufend geschossener Bilder, fehlt es an der bewussten gestalterischen Entscheidung für eine spezielle Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Weiterlesen 25. April 2012 Beschluss des HansOLG Hamburg vom 05.04.2012, Az.: 3-14/12
Das Fotografieren eines Angeklagten ohne dessen Zustimmung kann einen rechtswidrigen Angriff im Sinne des § 32 StGB (Notwehr) darstellen, so dass der Angeklagte Maßnahmen ergreifen darf, die geeignet, erforderlich und geboten sind, um den Angriff zu beenden. Das Herstellen eines Bildes stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar. Allerdings ist dies ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Ob und in welchem Umfang die Allgemeinheit ein das Persönlichkeitsinteresse überwiegendes Informationsinteresse hat, ist aufgrund einer wertenden Abwägung aller betroffenen Interessen und Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.
Weiterlesen 20. April 2012 Bereits im letzten Jahr wurde Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild von FOCUS Online zu der Gefahr einer „Abmahnwelle“ im sozialen Netzwerk Facebook befragt (Link). Nun berichtet golem.de über die erste Abmahnung eines Facebook-Nutzers. Auf seiner Pinnwand hatte ein Dritter ein Foto, ohne Zustimmung des Inhabers der Nutzungs- und Verwertungsrechte, eingestellt.
Weiterlesen 16. April 2012 Urteil des BGH vom 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10 a) Eine (schlichte) Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Vorschaubild in Ergebnislisten von Bildersuchmaschinen liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Abbildung mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt hat, ohne technische Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen.
b) Eine vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten erklärte Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines Werkes als Vorschaubild erstreckt sich auch auf die Wiedergabe von Abbildungen dieses Werkes, die nicht vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten ins Internet eingestellt worden sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 - Vorschaubilder I).
Weiterlesen 02. April 2012 Pressemitteilung des BVerwG vom 28.03.2012, Az.: 6 C 12.11 Das von der Polizei gegenüber einem Fotoreporter ausgesprochene Fotografieverbot von den Polizeibeamten eines Spezialeinsatzkommandos ist rechtswidrig. Der Einsatz der Polizeibeamten stellt ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinne des Kunsturhebergesetzes dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen. Der Einsatzleiter des Spezialeinsatzkommandos durfte nicht schon das Anfertigen der Fotografien untersagen, um das berechtigte Interesse der Polizeibeamten gegen deren mögliche Enttarnung zu schützen.
Weiterlesen 13. März 2012 Pressemitteilung Nr. 7/12 zum Urteil des LAG Frankfurt/Main vom 24.01.2012, Az.: 19 SaGa 1480/11
Nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen, hat der ehemalige Arbeitgeber alle persönlichen Daten und Fotos des Arbeitnehmers von der Internetpräsenz zu entfernen.
Weiterlesen 12. März 2012 Urteil des KG Berlin vom 06.02.2012, Az.: 10 U 50/11 Die Verbreitung von Bildern eines privaten Anwesens stellt dann einen Eingriff in die Privatsphäre des Hausherrn dar, wenn aufgrund der Veröffentlichung die Gefahr besteht, dass der Wohnort aufgefunden werden kann - beispielsweise durch Nennung des Stadtteils. Dies gilt auch dann, wenn die Bilder lediglich einen Rohbau zeigen.
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