Urteile aus der Kategorie „Gesetze“

19. August 2022

Die Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung

Schild mit der Aufschrift "Bio" und Gemüseauswahl drumherum
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.11.2021, Az.: 6 W 90/21

Im vorliegenden Fall hatte die Antragsgegnerin zahlreiche verschiedene Produkte mit der Bezeichnung „Bio“ angeboten, ohne sich einem hierfür erforderlichen Kontrollsystem zu unterstellen, wie es nach Art. 27 ÖkoVO zu tun ist. Bei der Frage nach dem Streitwert hatte das OLG Frankfurt a. M. zu entscheiden, ob § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG eine Vorgabe für dessen Bemessung machen dürfe. Dies verneinte das Gericht und fügte - entgegen der Ansicht des LG Darmstadt - an, dass diese Norm auch nicht zu einer Reduzierung des Streitwerts verwendet werden darf.

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25. März 2022 Top-Urteil

Ausnahme bei Privatkopien gilt auch für Speicherung geschützter Inhalte in einer Cloud

Ein Cloud-Symbol, das auf der Tastatur eines Laptops steht
Urteil des EuGH vom 24.03.2022, Az.: C‑433/20

Der EuGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Ausnahme für Privatkopien i.S.d. Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29, auch dann greift, wenn eine Speicherung von geschützten Inhalten in einer Cloud vorgenommen wird. Das Gericht bejahte dies. Dazu führte es aus, dass eine Vervielfältigung vorläge, da durch das Speichern in der Cloud eine Sicherungskopie erstellt wird. Außerdem sind vom Begriff „auf beliebigen Trägern“ auch die im Rahmen des Cloud-Computing genutzten Server mitinbegriffen, auch wenn diese Dritten gehören. Auch das Ziel der Richtlinie, nicht hinter dem technologischen Fortschritt zurückzubleiben, spricht für die Auslegung des Gerichts. Weiterhin stellte der EuGH klar, dass die Frage, ob die Anbieter solcher Speicherdienstleistungen dazu verpflichtete sind einen Ausgleich zu zahlen, im Ermessen der Mitgliedsstaaten steht. Wenn ein Mitgliedsstaat eine Ausnahme für Privatkopien umgesetzt hat, muss es auch eine Regelung geben, die den Rechtsinhaber entschädigt.

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03. März 2022

Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise unionsrechtswidrig

Hasskommentare an Laptop
Pressemitteilung des VG Köln zu den Beschlüssen vom 01.03.2022, Az.: 6 L 1277/21 und 6 L 1354/21

In zwei Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln hat dieses entschieden, dass zentrale Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen Unionsrecht verstoßen und daher in den Verfahren nicht anwendbar sind. Insbesondere § 3a NetzDG, welcher Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet, ihnen gemeldete Beiträge auf das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Straftaten zu überprüfen, verstoße gegen das Unionsrecht. Denn der Gesetzgeber habe bei Einführung des § 3a NetzDG gegen das sogenannte Herkunftslandprinzip verstoßen, wonach sich die rechtlichen Anforderungen an einen in der EU ansässigen Anbieter elektronischer Dienste nach dem Recht seines Sitzstaates richten.

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12. April 2021

BGH: Allgemeine und spezielle gesundheitsbezogene Angaben müssen auf gleicher Verpackungsseite auftauchen

Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln auf weißer plastik Dose
BGH, Urteil vom 25. Juni 2020, Az.: I ZR 162/16

a) Der Begriff "beifügen" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 hat eine materielle und eine visuelle Dimension.

b) In seiner materiellen Dimension erfordert er eine inhaltliche Entsprechung zwischen der allgemeinen gesundheitsbezogenen Angabe und der speziellen gesundheitsbezogenen Angabe. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die spezielle Angabe die allgemeine Angabe umfassend untermauert.

c) Die visuelle Dimension des Erfordernisses des "Beifügens" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bezieht sich auf die sofortige Wahrnehmung eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs zwischen dem Verweis auf die allgemeinen, nicht spezifischen Vorteile für die Gesundheit und der speziellen gesundheitsbezogenen Angabe durch einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Durchschnittsverbraucher und erfordert grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft zwischen dem Verweis und der Angabe.

d) Können die speziellen gesundheitsbezogenen Angaben wegen ihrer großen Zahl oder Länge nicht vollständig auf der Seite der Verpackung erscheinen, auf der sich der Verweis befindet, den sie untermauern sollen, kann das Erfordernis eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs ausnahmsweise durch einen ausdrücklichen Hinweis wie etwa einen Sternchenhinweis erfüllt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird.

e) Für allgemeine gesundheitsbezogene Angaben müssen - anders als für spezielle gesundheitsbezogene Angaben - keine unmittelbaren wissenschaftlichen Nachweise im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erbracht werden. Vielmehr genügt es, dass für allgemeine gesundheitsbezogene Angaben dadurch mittelbare wissenschaftliche Nachweise erbracht werden, dass ihnen spezielle gesundheitsbezogene Angaben beigefügt sein müssen, die durch wissenschaftliche Nachweise belegt sind.

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27. November 2020 Top-Urteil

Keine Haftungserleichterung für Banken in Bezug auf kontaktloses Zahlen ohne PIN

Frau bezahlt mit Kreditkarte
Urteil des EuGH vom 11.11.2020, Az.: C-287/19

Beim Verlust einer Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion trägt der Kunde nicht das Risiko für unautorisierte Zahlungsvorgänge, die getätigt werden, nachdem er das Abhandenkommen der Karte bei der Bank gemeldet hat. Die Bank könne in ihren AGB ihre Haftung für nicht autorisierte Zahlungen nicht ausschließen, indem sie vorgibt, dass es technisch unmöglich sei, die sogenannte Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC-Funktion) für das kontaktlose Zahlen von Kleinbeträgen bis zur Grenze von 25 Euro ohne PIN-Eingabe zu sperren. Der Kunde müsse den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Karte unverzüglich und kostenlos der Bank melden können. Nach dieser Meldung dürften keine finanziellen Folgen für den Kunden entstehen - es sei denn, er hat in betrügerischer Absicht gehandelt.

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28. Oktober 2020 Top-Urteil

Sonderwünsche: EuGH zum Entfallen des Verbraucher-Widerrufsrecht

Gelb markiertes Wort Wiederrufsrecht mit Kugelschreiber daneben.
Urteil des EuGH vom 21.10.2020, Az.: C-529/19

Grundsätzlich steht Verbrauchern ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu, wenn sie einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen schließen, § 312 g Abs. 1 BGB. Dies ist jedoch nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB dann ausgeschlossen, wenn die Ware den Kundenwünschen entsprechend angepasst oder gar ganz angefertigt wird.

Der EuGH urteilte nun, dass Verbraucher von diesem Widerrufsrecht auch dann kein Gebrauch machen können, wenn die Herstellung bzw. Anpassung der Ware noch gar nicht begonnen hat. Die Richter stützen ihre Annahme darauf, dass die zugrundeliegende Richtlinie allein den Vertragsschluss als vorausgesetztes Ereignis zum Eintritt des Entfallens des Widerrufsrechts benennt.

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09. Oktober 2020 Top-Urteil

EuGH zur Netzneutralität: Keine selektive Drosselung von Datenvolumen

Eine Frau tippt auf einem Smartphone
Urteil des EuGH vom 15.09.2020, Az.: C-807/18 und C-39/19

Telekommunikationsanbieter dürfen keine Verträge anbieten, bei denen die Nutzung von bestimmten Apps nach Verbrauch des Datenvolumens verlangsamt oder blockiert wird, von anderen Apps jedoch nicht. Eine solche Vertragsgestaltung verstoße gegen die Netzneutralität, da es dazu führen kann, dass bestimmte Apps weniger benutzt werden, so der EuGH. In dem konkreten Fall ging es um einen Telekommunikationsanbieter aus Ungarn, der seinen Kunden Tarife mit begrenztem Datenvolumen angeboten hatte. Nachdem das Datenvolumen verbraucht war, reduzierte sich die Surf-Geschwindigkeit, außer bei einigen ausgewählten Apps.

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16. September 2020

Erbin von Helmut Kohl hat Anspruch auf Auskunft über Tonbänder des Altkanzlers

Alte Tonbänder
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 03.09.2020, Az.: III ZR 136/18

Die Erbin von Helmut Kohl hat einen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib der Kopien und Abschriften von Tonbändern eines Journalisten. Auf den Tonbändern sind Gespräche des Altkanzlers mit dem Journalisten zu hören, die dieser anfertigte um Kohls Memoiren zu verfassen. Helmut Kohl selber hatte bereits 2015 erstritten, dass die Original-Tonbänder an ihn herausgegeben werden müssen. Der Journalist hatte jedoch bezüglich der Kopien eine falsche Auskunftserklärung abgegeben, sodass Kohls Erbin nun ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Vervielfältigungen der Tonbänder zustehe, so der BGH. Bezüglich weiterer Unterlagen bestehe zwar ebenfalls ein Auskunftsanspruch, dieser sei jedoch bereits verjährt.

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31. August 2020

Keine Verletzung der Pflicht zur Gesamtpreisangabe bei gesonderter Ausweisung von Flaschenpfand

Geldmünzen liegen vor zwei grünen Pfandflaschen
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Schleswig vom 30.07.2020, Az.: 6 U 49/19

Die Bewerbung von Getränken in Pfandflaschen mit gesonderter Ausweisung der Pfandkosten begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Zwar bestehe nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV die Verpflichtung, den Gesamtpreis von Waren anzugeben. Jedoch muss laut der Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 4 PAngV das Pfand nicht gesondert ausgewiesen werden. Diese Regelung sei zwar europarechtswidrig, weil nationale Vorschriften zu Preisangaben mit den Vorgaben aus EU-Richtlinien in Einklang stehen müssen. § 1 Abs. 4 PAngV ist richtlinienwidrig und darf von Gerichten nicht mehr angewendet werden. Trotzdem handelt es sich bei der Vorschrift um geltendes Recht, weshalb sie für den Einzelnen bindend und zu beachten ist.

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04. August 2020

Terminsgebühr für Anwälte auch bei schriftlichem Vergleich im einstweiligen Verfügungsverfahren

Mann im ANzug unterschreibt auf einem Blatt
Beschluss des BGH vom 07.05.2020, Az.: V ZB 110/19

a) Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG genügt der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs; nicht erforderlich ist, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gemäß § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichtsfestgestellt wird.

b) Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG entsteht auch dann, wenn der schriftliche Vergleich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nach §§ 935 ff. ZPO geschlossen wird.

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