Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

21. August 2017

Betreiber eines freien WLAN haftet weiterhin

Free Wi-Fi Zeichen auf weißem Hintergrund
Urteil des LG München I vom 20.04.2017, Az.: 7 O 14719/12

Inhaber eines ungeschützten öffentlich zugänglichen WLAN-Anschlusses können gemäß EuGH zur Passwortsicherung verurteilt werden. Ohne Passwortschutz haftet der Betreiber ggf. als Störer, wenn Dritte über seinen Anschluss illegales Filesharing betreiben. Zwar muss der Inhaber seinen Anschluss mit Blick auf entsprechende Verstöße nicht überwachen; die Pflicht, den Zugang mit einem Passwort zu schützen sei aber erforderlich und mit Blick auf die gegenläufigen Interessen auch verhältnismäßig. Entsprechend kann der WLAN-Betreiber weiterhin auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch genommen werden.

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11. August 2017 Top-Urteil

Kein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung wegen Verstoß gegen „GNU General Public License“

Word-Cloud „GNU“
Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017, Az.: 4 U 72/16

Die Verbreitung einer unter der „GNU General Public License“ (GNU GPL) lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Höhe des Schadensersatzes für solche Verletzungen kann vom Rechteinhaber grundsätzlich im Rahmen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierbei ist zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten. Wird die Nutzung einer solchen Software einschließlich der öffentlichen Weiterverbreitung hingegen üblicherweise bereits unentgeltlich ermöglicht, ist der „objektive Wert“ der Software mit Null anzusetzen, womit ein entsprechender Schadensersatzanspruch ausscheidet.

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07. August 2017

Smartphone-App „UBER Black“ europarechtswidrig?

Taxiruf mit dem Handy
Beschluss des BGH vom 18.05.2017, Az.: I ZR 3/16

Dem EuGH werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Erbringt ein Unternehmen, das in Kooperation mit zur Personenbeförderung zugelassenen Mietwagenunternehmen eine Smartphone-Applikation bereitstellt, über die Nutzer Mietwagen mit Fahrern bestellen können, selbst eine Verkehrsdienstleistung im Sinne von Art. 58 Abs. 1 AEUV und Art. 2 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2006/123/EG, wenn die Organisationsleistungen dieses Unternehmens eng mit der Beförderungsleistung verbunden sind?

2. Kann es aufgrund des Ziels, die Wettbewerbs- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs zu erhalten, unter dem Aspekt des Schutzes der öffentlichen Ordnung nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG bei den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen gerechtfertigt sein, eine Dienstleistung der im Streitfall in Rede stehenden Art zu untersagen?

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31. Juli 2017

Auch technisch bedingte Gestaltung eines Produkts kann zu hoher wettbewerblicher Eigenart führen

Innentüren
Urteil des OLG Köln vom 21.10.2016, Az.: 6 U 112/16

Ist die Gestaltung eines Produkts zwar technisch bedingt, jedoch nicht technisch zwingend, nimmt sie an der Begründung der wettbewerblichen Eigenart teil. Die wettbewerbliche Eigenart dient dazu, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft des Produkts oder seine Besonderheiten hinzuweisen. Besteht keine technische Notwendigkeit einer bestimmten Gestaltung, ist es für Wettbewerber zumutbar, auf eine andere Aufmachung zurückzugreifen.

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25. Juli 2017

„Neueröffnung“ setzt begrifflich vorherige Schließung voraus

Runder roter Button Neuerffönung
Urteil des OLG Hamm vom 21.03.2017, Az.: 4 U 183/16

Wer den Abschluss eines Erweiterungsumbaus mit „Neueröffnung“ bewirbt, ohne dass das Ladenlokal zwischenzeitlich vollständig geschlossen wurde, führt die Adressaten der Werbung in die Irre. Dem durchschnittlich informierten Verbraucher wird fälschlicherweise suggeriert, es habe eine vollständige Schließung stattgefunden. Auf den Verbraucher hat die Bezeichnung eine besondere Anlockwirkung, die jedoch auf unwahre Angaben zurückzuführen ist. Die Bezeichnung darf deshalb nicht verwendet werden.

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25. Juli 2017 Kommentar

Fall des Reverse Domain Name Hijacking im Hinblick auf mehrere „dermarose“-Domains: Beschwerde wegen einer Markenrechtsverletzung zurückgewiesen

Cremetiegel mit Rose
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 28.06.2017, Case No. D2017-0756

Die Inhaberin mehrerer „dermarose“-Domains wurde der Verletzung der eingetragenen Marke „DERMAROSE“ bezichtigt. Auf den ersten Blick eine klare Markenrechtsverletzung. Allerdings ändert sich dies mit der Zusatzinformation, dass die Registrierung bereits zwei Jahre vor der Markeneintragung und auch bevor die Marke überhaupt erstmals genutzt wurde, erfolgte. Damit sieht die Bejahung einer Markenrechtsverletzung schon wieder gänzlich anders aus, womit sich nun die Frage stellt: berechtigte Beschwerde oder aber gar eine unmögliche Beschwerde? Das Gremium im UDRP-Verfahren ist klar der Meinung: Hier handelt es sich um einen Fall des Reverse Domain Name Hijacking!

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24. Juli 2017

Zur markenrechtlichen Abgrenzung zwischen dekorativen Elementen und Produktkennzeichen

Schwarzes Dreicke mit Muster
Urteil des BGH vom 10.11.2016, Az.: I ZR 191/15

Der Verkehr fasst die Aneinanderreihung einer geometrischen Grundform, die dem Verkehr nicht als Kennzeichen bekannt ist und die sich nach Art eines Stoffmusters über das gesamte Bekleidungsstück erstreckt, regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 92/08, GRUR 2010, 838 Rn. 20 = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo; Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08 Rn. 20, juris).

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13. Juli 2017

Markennennung in Subdomain kann irreführende Handlung sein

grafisch dargestellter Schriftzug "Subdomain" inmitten von Zahlenreihen, die aus 0 und 1 bestehen
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16

Wer als Online-Händler in seiner Subdomain den Markennamen eines bekannten Produktherstellers nennt, obgleich er dessen Produkte nur zu einem geringfügigen Teil veräußert, handelt in irreführender Weise. Denn der angesprochene Verkehrskreis erwartet aufgrund der äußeren Gestaltung der Anzeige eine Vielzahl von Produkten der entsprechenden Marke. Infolgedessen trifft der Verbraucher eine geschäftliche Handlung (Aufruf der Website), die er bei Kenntnis der wahren Umstände nicht getroffen hätte.

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11. Juli 2017

Zur Zulässigkeit von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln

Tastatur über die jemand eine Hand mit Tabletten und eine Hand mit einem 5€-Schein hält
Urteil des BGH vom 26.11.2016, Az.: I ZR 163/15

a) Das Ausloben und Gewähren von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln kann eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWG produktbezogene Werbung auch dann darstellen, wenn die Gewährung der Prämien für das gesamte Sortiment der werbenden Apotheke angekündigt wird (Festhaltung an BGH, Urteil vom 26. März 2009 ­ I ZR 99/07, GRUR 2009, 1082 - DeguSmiles & more).

b) Zur Vereinbarkeit der arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften mit dem primären Unionsrecht.

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03. Juli 2017

Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht

Bett MALM
Pressemitteilung Nr. 100/2017 des BGH zum Urteil vom 29.06.2017, Az.: I ZR 9/16

Der Inhaber eines Designrechts kann seine Rechte nicht gegen einen Dritten geltend machen, der vor dem Anmeldetag gutgläubig ein identisches Muster in Benutzung genommen hat bzw. ernsthafte Vorbereitungshandlungen hierzu getroffen hat. Dem Dritten steht ein solches Vorbenutzungsrecht jedoch nur zu, wenn die vom Gesetz verlangten Anstalten in Deutschland stattgefunden haben.

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