Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

28. September 2017

Unterlassungsschuldner haftet grundsätzlich nicht für Weiterverbreitung verbotener Berichterstattung durch Dritte

Computerbildschirm mit Suchmaschine
Beschluss des OLG Celle vom 21.08.2017, Az.: 13 W 45/17

Die Verpflichtung, unberechtige Veröffentlichungen von Inhalten im Internet zu unterlassen, erschöpft sich nicht in einem „Nichtstun“, sondern verpflichtet zur Beseitigung des Störungszustandes. Dies umfasst die Löschung von eigenen Webseiten und Löschungsaufforderungen gegenüber den größten Suchmaschinen. Der Schuldner hat jedoch für das selbständige Handeln Dritter nur dann einzustehen, sofern ihm dieses wirtschaftlich zugutekommt und er mit deren Handeln ernstlich rechnen musste. Es ist dem Schuldner nicht zumutbar, anlasslos die Verbreitung der Inhalte über jegliche Sozialen Netzwerke oder Video-Plattformen zu kontrollieren.

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08. September 2017 Top-Urteil

Verfall der Marke Testarossa

roter Sportwagen, der durch das Bild fährt
Urteil des LG Düsseldorf vom 02.08.2017, Az.: 2a O 166/16

Ferrari muss in die Löschung der Marke Testarossa einwilligen. Das Unternehmen vermochte es nicht darzulegen, dass es die Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren benutzt hat. Das Argument, die Wartung, Reparaturen und das Ausstellen von Echtheitszertifizierungen seien rechtserhaltend, wies das Gericht in diesem Falle aufgrund des geringen Umfangs zurück. Der Vertrieb von Ersatzteilen, als einzige hier in Betracht kommende Benutzungshandlung, erwies sich letztlich auch nicht als Rettungsanker, da der Umfang des Ersatzteilgeschäfts nicht ausreiche und somit die Ernsthaftigkeit der Benutzung verneint wurde.

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05. September 2017

Auch bei eBay: Bloße Textwiedergabe der URL der Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) reicht nicht aus

Mauszeiger über Hyperlink
Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50/17

Unter „Link“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 Online-Dispute-Resolution-Verordnung (ODR-Verordnung) ist eine tatsächlich anklickbare Verknüpfung zu verstehen. Die bloße Wiedergabe der URL der OS-Plattform in Textform reicht nicht aus. Die Verpflichtung zur Einstellung eines solchen Links gilt dabei auch für einzelne Angebote auf Internetplattformen wie „eBay“.

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05. September 2017

Pflichtangaben bei der Facebook-Werbung für PKWs im gewerblichen Bereich

CO2-Effizienz Diagramm
Urteil des OLG Celle vom 01.06.2017, Az.: 13 U 15/17

Die Veröffentlichung eines Kundenfotos durch ein Autohaus auf der Facebook-Unternehmensseite, auf welchem der Kunde mit seinem neuen Auto unter Angabe des konkreten Fahrzeugmodells abgebildet ist, stellt Werbung dar. Bei der Werbung für PKWs im gewerblichen Bereich sind dabei vorgeschriebene Pflichtangaben erforderlich, wie etwa die Angabe zum Kraftstoffverbrauch und der CO2-Emissionen. Fehlen solche Angaben hingegen, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

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05. September 2017

Untersagung der EDEKA-Tengelmann-Fusion war rechtmäßig

Fusion zweier Unternehmen
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.08.2017, Az.: VI-Kart 5/16 (V)

Die kartellbehördliche Untersagung des Fusionsvorhabens der Unternehmen EDEKA und Tengelmann war rechtmäßig. Durch den Zusammenschluss hätte die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung durch EDEKA gedroht. Die Marktanteile für EDEKA wären fusionsbedingt je nach Standort auf deutlich über 40 % gestiegen und hätten somit die Schwelle überschritten, an die das Kartellgesetz die Vermutung der Einzelmarktbeherrschung knüpft.

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21. August 2017

Betreiber eines freien WLAN haftet weiterhin

Free Wi-Fi Zeichen auf weißem Hintergrund
Urteil des LG München I vom 20.04.2017, Az.: 7 O 14719/12

Inhaber eines ungeschützten öffentlich zugänglichen WLAN-Anschlusses können gemäß EuGH zur Passwortsicherung verurteilt werden. Ohne Passwortschutz haftet der Betreiber ggf. als Störer, wenn Dritte über seinen Anschluss illegales Filesharing betreiben. Zwar muss der Inhaber seinen Anschluss mit Blick auf entsprechende Verstöße nicht überwachen; die Pflicht, den Zugang mit einem Passwort zu schützen sei aber erforderlich und mit Blick auf die gegenläufigen Interessen auch verhältnismäßig. Entsprechend kann der WLAN-Betreiber weiterhin auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch genommen werden.

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11. August 2017 Top-Urteil

Kein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung wegen Verstoß gegen „GNU General Public License“

Word-Cloud „GNU“
Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017, Az.: 4 U 72/16

Die Verbreitung einer unter der „GNU General Public License“ (GNU GPL) lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Höhe des Schadensersatzes für solche Verletzungen kann vom Rechteinhaber grundsätzlich im Rahmen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierbei ist zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten. Wird die Nutzung einer solchen Software einschließlich der öffentlichen Weiterverbreitung hingegen üblicherweise bereits unentgeltlich ermöglicht, ist der „objektive Wert“ der Software mit Null anzusetzen, womit ein entsprechender Schadensersatzanspruch ausscheidet.

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07. August 2017

Smartphone-App „UBER Black“ europarechtswidrig?

Taxiruf mit dem Handy
Beschluss des BGH vom 18.05.2017, Az.: I ZR 3/16

Dem EuGH werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Erbringt ein Unternehmen, das in Kooperation mit zur Personenbeförderung zugelassenen Mietwagenunternehmen eine Smartphone-Applikation bereitstellt, über die Nutzer Mietwagen mit Fahrern bestellen können, selbst eine Verkehrsdienstleistung im Sinne von Art. 58 Abs. 1 AEUV und Art. 2 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2006/123/EG, wenn die Organisationsleistungen dieses Unternehmens eng mit der Beförderungsleistung verbunden sind?

2. Kann es aufgrund des Ziels, die Wettbewerbs- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs zu erhalten, unter dem Aspekt des Schutzes der öffentlichen Ordnung nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG bei den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen gerechtfertigt sein, eine Dienstleistung der im Streitfall in Rede stehenden Art zu untersagen?

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31. Juli 2017

Auch technisch bedingte Gestaltung eines Produkts kann zu hoher wettbewerblicher Eigenart führen

Innentüren
Urteil des OLG Köln vom 21.10.2016, Az.: 6 U 112/16

Ist die Gestaltung eines Produkts zwar technisch bedingt, jedoch nicht technisch zwingend, nimmt sie an der Begründung der wettbewerblichen Eigenart teil. Die wettbewerbliche Eigenart dient dazu, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft des Produkts oder seine Besonderheiten hinzuweisen. Besteht keine technische Notwendigkeit einer bestimmten Gestaltung, ist es für Wettbewerber zumutbar, auf eine andere Aufmachung zurückzugreifen.

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25. Juli 2017

„Neueröffnung“ setzt begrifflich vorherige Schließung voraus

Runder roter Button Neuerffönung
Urteil des OLG Hamm vom 21.03.2017, Az.: 4 U 183/16

Wer den Abschluss eines Erweiterungsumbaus mit „Neueröffnung“ bewirbt, ohne dass das Ladenlokal zwischenzeitlich vollständig geschlossen wurde, führt die Adressaten der Werbung in die Irre. Dem durchschnittlich informierten Verbraucher wird fälschlicherweise suggeriert, es habe eine vollständige Schließung stattgefunden. Auf den Verbraucher hat die Bezeichnung eine besondere Anlockwirkung, die jedoch auf unwahre Angaben zurückzuführen ist. Die Bezeichnung darf deshalb nicht verwendet werden.

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