Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

23. Dezember 2014

Mehrere gleichartige Verstöße auf unterschiedlichen Online-Plattformen keine Handlungseinheit

Urteil des OLG München vom 23.10.2014, Az.: 29 U 2626/14

Ein Online-Händler, der eine rechtswidrige Formulierung in der Widerrufsbelehrung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung auf verschiedenen Handelsplattformen verwendet, begeht trotz der gleichartigen Einzelhandlungen jeweils eigenständige Rechtsverstöße. Bei den einzelnen Zuwiderhandlungen ist von außen für Dritte die Zugehörigkeit der Einzelakte zu einer Einheit nicht erkennbar, so dass eine natürliche Handlungseinheit ausscheidet.

Weiterlesen
22. Dezember 2014

Zur Zulässigkeit der Werbeaussage „Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel“

Urteil des OLG Frankfurt vom 12.06.2014,Az.:6 U 64/13

Die Werbeaussage „Deutschlands Nummer 1 für Werbeartikel“ stellt eine irreführende Werbung dar, wenn der Werbende nicht tatsächlich der führende Anbieter in diesem Bereich ist. Eine solche Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung darf nur verwendet werden, wenn sie wahr ist. Im Fall eines Handelsunternehmens ist bei der Beurteilung einer Marktführerschaft vorrangig der Umsatz heranzuziehen. Der Werbende muss hierfür gegenüber seinen Mitbewerbern einen deutlichen Vorsprung aufweisen, der Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet.

Weiterlesen
22. Dezember 2014

Zur Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

Urteil des OLG Frankfurt vom 04.11.2014,Az.: 11 U 106/13

Seminar- und Kursunterlagen können als Sammelwerk urheberrechtlich geschützt sein. Voraussetzung ist, dass die Auswahl und Anordnung der einzelnen Elemente innerhalb des Werkes eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, die die bloße Summe der einzelnen Elemente übersteigt. Wurde diese konkrete Auswahl und Anordnung von mehreren Personen erarbeitet, steht diesen ein Urheberrecht am Sammelwerk in Miturheberschaft zu.

Weiterlesen
10. Dezember 2014

Zeugnisaktion

Urteil des BGH vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13

a) Eine unmittelbare Aufforderung zum Kauf gemäß Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt voraus, dass sich der Kaufappell auf ein konkretes Produkt oder mehrere konkrete Produkte richtet. Daran fehlt es, wenn in der Werbung kein konkretes Produkt genannt, sondern das gesamte Warensortiment beworben wird.

b) Die im Rahmen einer "Zeugnisaktion" an Schulkinder gerichtete Werbung eines Elektronik-Fachmarktes mit einem Preisnachlass für jede Eins im Zeugnis verstößt nicht gegen § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG, wenn für die Kinder aufgrund der Werbung der Umfang der Preisermäßigung klar erkennbar ist.

Weiterlesen
04. Dezember 2014

„LEDView“ nicht produktbeschreibend

Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 28 W (pat) 42/11

Dem Wortzeichen „LEDView“ fehlt es nicht an der notwendigen Unterscheidungskraft, da sich das Produkt ausschließlich an Fachpublikum richtet, welchem bekannt ist, dass die Buchstabenfolge „LED“ in der Markenbezeichnung nicht zur Produktbeschreibung dient. Ausschlaggebend ist demnach die mutmaßliche Wahrnehmung des angesprochenen Publikums.

Weiterlesen
01. Dezember 2014 Top-Urteil

Händler auf Amazon haften nicht für dessen Weiterempfehlungsfunktion

Frau tippt mit ihrem Finger auf Kästchen "Weiterempfehlung".
Urteil des LG Arnsberg vom 30.10.2014, Az.: 8 O 121/14

Ein Händler auf Amazon haftet nicht für die Weiterempfehlungsfunktion auf Amazon. Grund dafür ist, dass der Händler nicht als Störer angesehen werden kann, da er keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung dieser Weiterempfehlungsfunktion besitzt. Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt vielmehr automatisch, sodass ein Händler dies lediglich verhindern kann, indem er die Nutzung von Amazon gänzlich unterlässt. Dies kann jedoch weder gesetzlich gefordert werden, noch ist es dem Händler zumutbar.

Weiterlesen
28. November 2014 Top-Urteil

Zur Nutzung eines Lichtbildes unter einer Creative Commons-Lizenz

Copyright Zeichen wird mit Kugelschreiber geschrieben. Lizenzrecht.
Urteil des OLG Köln vom 31.10.2014, Az.: 6 U 60/14

Die Nutzung eines Lichtbildes unter einer CC-Lizenz kann zu einer Urheberrechtsverletzung führen, wenn das Lichtbild umgestaltet und anschließend ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht wird. Bereits ein Beschneiden des Bildes kann eine solche Umgestaltung darstellen, wenn durch das Beschneiden die Aussage des Bildes verändert wird oder die Urheberbezeichnung nicht mehr erkennbar ist. Für die Auslegung der Bezeichnung „non commercial“ ist dabei nicht nur auf deutsches Recht oder Gewohnheiten der deutschen Sprache abzustellen. Da es sich bei CC-Lizenzen um AGB handelt, gehen Zweifel an deren Reichweite zulasten des Verwenders.

Weiterlesen
28. November 2014

Eine Kündigung per E-Mail kann in AGB nicht ausgeschlossen werden

Urteil des OLG München vom 09.10.2014, Az.: 29 U 857/14

Eine Kündigung der Mitgliedschaft eines Online-Portals muss auch per E-Mail zugelassen werden. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Form der Kündigung in den AGB ausgeschlossen wurde. Grund dafür ist, dass eine solche Klausel, die eine Kündigung per E-Mail nicht zulässt, gegen geltendes Recht verstößt und deswegen unwirksam ist.

Weiterlesen
27. November 2014

Katjes „TAPPSY“ vs. HARIBO „PANDAS“

Urteil des OLG Köln vom 26.07.2013, Az.: 6 U 28/13

Die Fruchtgummi-Herstellerin Katjes beanstandete die Verpackung des HARIBO-Produkts "PANDAS" als unangemessene ausnutzende Nachahmung ihrer "TAPPSY"-Süßwaren, welche ebenfalls Schaumzuckerprodukte in Gestalt von Pandabären darstellen. Dem "TAPPSY"-Beutel wurde zwar eine wettbewerbliche Eigenart zugesprochen, jedoch ist der Grad der Annäherung der "PANDAS"-Verpackung an den "TAPPSY"-Beutel als gering bewertet worden, so dass die Grenze zur unlauteren Nachahmung nicht überschritten würde und damit keine unlautere Rufausbeutung vorliegt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a