Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

25. April 2014

Werbung mit CE-Siegel ohne tatsächliche Prüfung wettbewerbswidrig

Urteil des LG Landau (Pfalz) vom 06.11.2013, Az.: HK O 16/13

Ein Produkt darf nur dann mit dem Hinweis „CE-geprüft“ beworben werden, wenn diese Prüfung auch tatsächlich erfolgt ist. Eine vom TÜV verliehene Bescheinigung „GS-geprüft“ genügt hierfür gerade nicht, da eine andere Prüfung erfolgte. Wird dennoch auch mit dem CE-Siegel geworben, stellt dies eine Irreführung dar.

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25. April 2014

Keine Verletzung der Wortmarke „Goldbär“ durch den „Lindt-Teddy“

Urteil des OLG Köln vom 11.04.2014, Az.: 6 U 230/12

Der in Goldfolie verpackte Schokoladenbär "Lindt-Teddy" der Firma Lindt verletzt als dreidimensionale Figur nicht die Wortmarke "Goldbär" der Firma Haribo. Eine Verletzung könne dann angenommen werden, wenn die Bezeichnung "Goldbär" die für den Verbraucher naheliegende, erschöpfende und gleichsam einprägsame Betitelung und damit die am nächsten liegende griffige Bezeichnung der Figur sei. Die Anlehnung an den "Goldhasen", sowie das Logo und der Aufdruck "Lindt-Teddy" werden vom Käufer aber vielmehr als Herkunftsnachweis auf die Firma Lindt verstanden.

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24. April 2014

Nutzung von Werken unter nicht-kommerzieller Creative Commons-Lizenz ist nur im rein privaten Rahmen zulässig

Urteil des LG Köln vom 05.03.2014, Az.: 28 O 232/13

Unter einer „nicht-kommerziellen Nutzung“ im Sinne des Creative Commons-Lizenzvertrags (CC-BY-NC 2.0) ist nach dem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Vertragszwecks ausschließlich eine rein private Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks zu verstehen. Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, auf dessen Webseite zwar Inhalte unentgeltlich abrufbar sind, keine Werbung geschalten oder sonst Sponsoring betrieben wird, darf ein solch lizensiertes Werk ebenfalls nicht nutzen, da ein Handeln im öffentlichen Auftrag als nicht rein privat anzusehen ist.

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24. April 2014

Werbung eines Mobilfunkanbieters mit „maximaler Surfspeed“ und „bis zu 100 Mbit/s“ ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.09.2013, Az.: 6 U 94/13

Die Werbeanzeige eines Mobilfunkanbieters mit der Angabe „maximaler Surfspeed“ ist irreführend, wenn bei anderen Wettbewerbsprodukten zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden kann.  Die Werbung mit „bis zu 100 Mbit/s“ ist unzulässig, da hierdurch die Erwartung erweckt wird, dass die durchschnittliche Downloadgeschwindigkeit von dem beworbenen Spitzenwert nicht eklatant abweicht. Liegt dieser Wert im Mittel jedoch tatsächlich bei lediglich 45 Mbit/s, wird der Verkehr in seiner Erwartung getäuscht.

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23. April 2014

Löschung der Wortmarke „Minilease“

Beschluss des BPatG vom 24.03.2014, Az.: 28 W (pat) 524/12

Die Wortmarke „Minilease“ ist zu löschen, da mit der Wortmarke „MINI“ Verwechslungsgefahr besteht. Dies ergibt sich zum einen aus der Ähnlichkeit der Zeichen „MINI“ und „Mini“ in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht, wobei der Bestandteil „-lease“ als nicht-prägender Bestandteil zurücktritt. Zum anderen besteht zwischen der Herstellung von Autos und der Dienstleistung Leasing eine durchschnittliche bzw. hochgradige Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen, insbesondere weil Finanzierungs- und Leasingangebote vom Hersteller zur Praxis der Automobilbranche gehören. Schließlich kommt der Wortmarke „MINI“ als erfolgreiche Kleinwagenserie ein hoher Bekanntheitsgrad und somit eine enorme Kennzeichnungskraft zu.

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17. April 2014

Pflichtangaben in Print-Werbung eines Hotels umfassen vollständige Identität des Werbenden

Urteil des LG Ulm vom 22.11.2013, Az.: 10 O 105/13

Der Betreiber eines Hotels muss in einer Print-Kampagne, die abschlussfähige Angebote für Wellnessaufenthalte seines Hotels beinhaltet, die Identität sowie die Anschrift des Unternehmens als wesentliche Informationen i.S.v. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG abdrucken. Die Angabe einer Internetadresse und einer Telefonnummer genügt diesen Anforderungen nicht. Davon umfasst ist auch die Angabe der Rechtsform, weswegen die Werbung einer Personenfirma auch den Inhaber derselben angeben muss.

Anmerkung: Die Entscheidung ist zwischenzeitlich beim OLG Stuttgart anhängig, Az.: 2 U 179/13.

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16. April 2014

Zur Auslegung der europarechtlichen Regelung der Privatkopie-Schranke im Urheberrecht

Urteil des EuGH vom 10.04.2014, Az.: C-435/12

Die unionsrechtlich harmonisierte Schrankenregelung zur Privatkopie im Urheberrecht steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die nicht danach unterscheiden, ob die Quelle, auf deren Grundlage eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch angefertigt wurde, rechtmäßig oder unrechtmäßig ist. Nur Privatkopien aus rechtmäßigen Quellen sind mit der Urheberrechtslinie vereinbar. Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien, zu denen viele Mitgliedstaaten die Hersteller von Druckern und Speichermedien heranziehen, dürfen unrechtmäßige Vervielfältigungen gerade nicht berücksichtigt werden.

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14. April 2014

Makler müssen im Impressum Angaben zur Aufsichtsbehörde machen

Urteil des LG Düsseldorf vom 08.08.2013, Az.: 14c O 92/13 U.

Immobilienmakler kommen ihrer Impressumspflicht gem. § 5 TMG nach, wenn sie auf ihrer Homepage im Impressum Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen. Die Behörde, welche die Gewerbeerlaubnis erteilt hat, muss -soweit sie nicht mit der Aufsichtsbehörde identisch ist- nicht angegeben werden.

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12. April 2014

„Lindt-Teddy“ verletzt nicht die Haribo-Wortmarke „Goldbär“

goldener Fruchtgummibär
Urteil des OLG Köln vom 11.04.2014, Az.: 6 U 230/12

Der in Goldfolie verpackte Schokoladenbär "Lindt-Teddy" der Firma Lindt stellt keine Verletzung der Wortmarke "Goldbär" der Firma Haribo dar. Eine solche Markenrechtsverletzung kann nur dann angenommen werden, wenn die Bezeichnung "Goldbär" die für den Verbraucher naheliegende, erschöpfende und gleichsam einprägsame Betitelung und damit die am nächsten liegende griffige Bezeichnung der Figur sei. Identische Form und Farbe des „Lindt-Teddys“ genügen jedoch nicht, um beim Verbraucher eine gedankliche Verknüpfung mit der Wortmarke „Goldbär“ von Haribo hervorzurufen. Vielmehr wird die goldene Verpackung mitsamt Aufdruck des Firmennamens Lindt nebst Logo als Anlehnung an den bekannten "Goldhasen" und damit als Herkunftsnachweis der Firma Lindt angesehen.

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10. April 2014

Abmahnung durch mehrere Mitinhaber eines Patents

Urteil des LG Mannheim vom 26.11.2013, Az.: 2 O 315/12

Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist derselbe, wenn ein Unterlassungsanspruch aus einem gemeinsamen Patent vorliegt. Macht der Anwalt den Unterlassungsanspruch für die Pateninhaber zusammen geltend, steht ihm die Erhöhungsgebühr nach Ziffer 1008 VV RVG zu, da der Anwalt für zwei Kläger wegen desselben Rechts (aus dem Patent) vorgeht. Diese ist auch erstattungsfähig, wobei insbesondere dabei unbeachtlich ist, dass jeder Patentinhaber seine Rechte grundsätzlich auch alleine im Wege der Prozessstandschaft durchsetzen könnte.

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 139 Abs. 2 PatG für die Kosten, die dem Patentinhaber aufgrund der Inanspruchnahme einer falschen Person entstanden sind, da grundsätzlich kein innerer Zusammenhang zwischen der Patentverletzung und der falschen Inanspruchnahme besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Patentverletzer selbst für die Möglichkeit der Verwechslung verantwortlich ist.

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