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Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“
17. Dezember 2012 Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 08.11.2012, Az.: 6 U 27/11 Der deutsche Herstellerhinweis eines in Italien erzeugten Lebensmittels führt nicht irre, solange es sich um eine typische italienische Spezialität handelt und auch der Gesamteindruck der Verpackung unmissverständlich auf den wirklichen Herstellungsort Italien hinweist.
Weiterlesen 06. Dezember 2012 Urteil des LG Düsseldorf vom 01.03.2012, Az.: 14c O 302/11 Das Schokoladenpuddingprodukt "Flecki" verletzt nicht das Geschmacksmuster des Schokoladenpuddings "Paula". Eine Nachahmung des Produkts sei nicht gegeben und mangels eines übereinstimmenden Gesamteindrucks scheidet eine Designverletzung aus. Zudem kann "Flecki" kein Wettbewerbsverstoß angelastet werden, da beide Produkte wesentliche Unterschiede in der Optik und Verpackungsanpreisung aufweisen.
Weiterlesen 26. November 2012 Urteil des LG Stuttgart vom 19.01.2012, Az.: 35 O 95/11 KfH
Das LG Stuttgart urteilte zu Beginn des Jahres, dass die Werbung eines Sportartikelherstellers mit einem Gewinnspiel, dessen Preis zwei VIP-Tickets für das UEFA Champions League ("UCL") Finale 2012 waren, wettbewerbswidrig war.
Der Grund hierfür war, dass der Sportartikelhersteller keinen Sponsoringvertrag mit dem europäischen Kontinentalverband des Fußballs unterhalten hatte und so in wettbewerbswidriger Weise den guten Ruf der UEFA Champions League ausbeutete.
Weiterlesen 21. November 2012 Pressemitteilung Nr. 14/2012 des LG Düsseldorf vom 20.11.2012, Az.: 4b O 141/12 Erneut musste das LG Düsseldorf ein Urteil im "Puddingstreit" zwischen Dr. Oetker und Aldi fällen und Dr. Oetker musste eine weitere Niederlage einstecken. Es ging dabei wieder einmal um die Puddingsorten "Paula" und "Flecki". Dabei wurde entschieden, dass weder der Pudding "Flecki" an sich noch seine Herstellung patentverletzend sei. Beide Endprodukte unterschieden sich optisch erheblich, ebenso sei das Herstellungsverfahren verschieden. Das Patent von Dr. Oetker werde nicht verletzt.
Weiterlesen 21. November 2012 Urteil des OLG Bremen vom 05.10.2012, Az.: 2 U 49/12 Bei der Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die jedoch mangels ausreichender Bestimmtheit unwirksam ist. Der Kunde kann insbesondere durch den relativierenden Zusatz "voraussichtlich" nicht selbst zuverlässig einschätzen, wann die Fälligkeit der Leistung eintritt und der Verkäufer sich im Verzug befindet.
Weiterlesen 21. November 2012 Comunicado datado el 16 de noviembre de 2012 sobre la decisión del Tribunal Regional Superior de Hamburg sobre la pregunta si „kredito.de“ infringe contra los derechos de la marca „Creditolo“, ref.: 3 W 53/12.
Weiterlesen 21. November 2012 Report from November 16, 2012 about the decision of the Higher Regional Court Hamburg regading the question whether „kredito.de“ injuries the trademark „Creditolo“, file number: 3 W 53/12.
Weiterlesen 16. November 2012 Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 25.10.2012, Az.: 6 U 186/11
Werden Waren oder Dienstleistungen mit Qualitätsurteilen wie denen der Stiftung Warentest beworben, ohne über den erzielten Rang des Testergebnisses zu informieren, so stellt dies eine irreführende Werbung dar. Bei einem positiv bewerteten Produkt erwartet der angesprochene Verkehrskreis, dass das getestete Produkt nicht nur objektiv „gut“ ist, sondern auch im Testfeld einen herausragenden Platz eingenommen hat, und damit auch relativ gesehen im Test gut abgeschlossen hat. Das Interesse des Verbrauchers, über den Rang der Bewertung informiert zu werden, besteht auch dann, wenn das Testergebnis über der Durchschnittsnote liegt.
Weiterlesen 14. November 2012 Urteil des LG Amberg vom 24.09.2012, Az.: 41 HK O 303/12
Der Werbeslogan „Die gesündere Art zu rauchen, die geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss“ für die E-Zigarette „Clever-Smoke“ stellt eine irreführende Werbeaussage dar, da sie zur Täuschung geeignete Angaben hinsichtlich der Risiken enthält. Zwar trifft den Werbenden keine generelle Aufklärungspflicht über alle nur denkbaren Gesundheitsrisiken, jedoch erwecke die Werbung beim verständigen Durchschnittsverbraucher den unzutreffenden Eindruck, dass die „Clever-Smoke“ E-Zigarette gesundheitlich völlig unbedenklich sei.
Weiterlesen 13. November 2012 Urteil des BGH vom 16.05.2012, Az.: I ZR 74/11 a) Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet keine generelle Informationspflicht, sondern verpflichtet grundsätzlich allein zur Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann.
b) Ein Rechtsanwalt ist weder nach § 10 Abs. 1 BORA noch nach § 5a Abs. 2 UWG verpflichtet, auf den für seine anwaltliche Tätigkeit verwendeten Briefbögen sämtliche Standorte seiner Niederlassungen zu nennen oder durch Verwendung der Begriffe „Kanzlei“ und „Zweigstelle“ kenntlich zu machen, wo er seine Kanzlei im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO und wo er Zweigstellen unterhält.
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