Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

24. Oktober 2012

Clinique happy

Urteil des BGH vom 25.04.2012, Az.: I ZR 235/10

a) Die ungebrochene Durchfuhr von Waren, die im Ausland mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet worden sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt keine Verletzung der Marke dar. Dies gilt unabhängig davon, ob die durch Deutschland durchgeführten Waren für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Drittstaat bestimmt sind und ob im Bestimmungsland Markenschutz besteht oder nicht (im Anschluss an BGH, GRUR 2007, 875 - Durchfuhr von Originalware und BGH, GRUR 2007, 876 - DIESEL II).

b) Ist die Marke, mit der die durch Deutschland durchgeführte Ware gekennzeichnet ist, im Bestimmungsland geschützt, kann in der Durchfuhr kein im Inland begangener Teilakt einer das ausländische Schutzrecht beeinträchtigenden unerlaubten Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB gesehen werden. Dem steht der völkerrechtlich und unionsrechtlich anerkannte Grundsatz der Territorialität entgegen, wonach nationale Immaterialgüterrechte nur einen auf das staatliche Territorium begrenzten Schutz genießen (Aufgabe von BGH, GRUR 1957, 352, 353 - Taeschner/Pertussin II; GRUR 1958, 189, 197 Zeiß).

c) Besteht im Bestimmungsland Markenschutz, kommen gegen den mit der Durchfuhr durch Deutschland und der Einfuhr in das Bestimmungsland beauftragten Spediteur gerichtete Ansprüche auf Unterlassung der Einfuhr und des Inverkehrbringens von markenverletzend gekennzeichneten Waren in Betracht, die unmittelbar auf das Markenrecht des Bestimmungslandes gestützt sind. Dies setzt voraus, dass nach dem Recht des Bestimmungslandes gegen den Spediteur ein vorbeugender Unterlassungsanspruch auf Untersagung der Einfuhr und des Inverkehrbringens besteht.

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23. Oktober 2012

Kein Gewinn ohne Investition

Urteil des EuGH vom 18.10.2012, Az.: C-428/11

Es ist als unlautere und somit unzulässige Geschäftspraktik anzuerkennen, wenn ein Verbraucher über einen Preis oder Gewinn informiert wird, er aber eine Mehrwert-Rufnummer wählen, einen Mehrwert-SMS-Dienst bedienen oder sich auf postalischem Wege erkundigen muss, was genau er gewonnen hat. Hierbei ist es unerheblich, wenn die dem Verbraucher auferlegten Kosten im Vergleich zum Gewinn nur geringfügig sind oder hierdurch dem Gewerbetreibenden kein Vorteil entsteht.
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22. Oktober 2012

Wiederholte Verwendung unzulässiger AGB kann fünfstelliges Ordnungsgeld verursachen

Beschluss des LG Frankfurt a.M. vom 21.08.2012, Az.: 2-03 O 556/09 Eine AGB-Klausel, welche auch gegenüber Verbrauchern eine geschuldete Vergütung zwölf Monate im Voraus vorsieht, ist unzulässig und hatte eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung für den Verwender zur Folge. Nachdem der Geschäftsführer jedoch keinen Handlungsbedarf sah, diese Klausel über Monate hinweg weiter im Internetauftritt verwendet wurde und sich auch in Rechnungen wiederfand, verhängte das zuständige Gericht ein drastisches Ordnungsgeld i.H.v. EUR 14.000,-, um sowohl den hohen wettbewerblichen Vorteil, als auch das erhebliche Maß an Verschulden widerzuspiegeln.
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22. Oktober 2012 Kommentar

Internet-Domain „kredito.de“ verletzt Rechte an der Marke „Creditolo“

Kommentar zum Beschluss des OLG Hamburg vom 15.08.2012, Az.: 3 W 53/12

Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob durch die Verwendung eines bestimmten Zeichens als Second-Level-Domain eine Markenrechtsverletzung verursacht werden kann. Konkret ging es dabei im zu entscheidenden Fall um die Frage, ob durch die Domain www.kredito.de die Rechte der Inhaberin der Marke „Creditolo“ verletzt werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich dabei eingehend mit der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen auseinandergesetzt.

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22. Oktober 2012

Keine „scheiß“ Marken

Urteil des LG Köln vom 25.09.2012, Az.: 33 O 719/11

Die Bewerbung oder der Vertrieb eines Produkts mit dem Aufdruck einer Wort-/Bildmarke eines Dritten und dem Zusatz des Wortes "scheiß" ist als eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung der eigentlichen Marke anzusehen und nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. In dem Zusatz ist keine satirisch-kritische oder sogar humorvolle Auseinandersetzung mit der Marke zu erkennen. Vielmehr beeinträchtigt sie in unzulässiger Weise den Werbewert der Wort-/Bildmarke.
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15. Oktober 2012

1-€-Rabatt auf Apothekenprodukte kann unzulässig sein

Beschluss des OVG Lüneburg vom 31.08.2012, Az.: 13 ME 142/12

Das OVG Lüneburg entschied jüngst, dass bereits bei einem Bonus von 1 € pro eingelöstem verschreibungspflichtigen Arzneimittel auf den nächsten Kauf eines freiverkäuflichen Produktes die Eingriffsschwelle für den Erlass einer Unterlassungsverfügung überschritten sei. Insbesondere müsse bei der Ermessensentscheidung über den Erlass einer Unterlassungsverfügung neben dem Arzneimittelpreisrecht auch das Heilmittelwerberecht sowie das Wettbewerbsrecht Berücksichtigung finden. Bei der Beurteilung, ob bei letzterem Recht die Spürbarkeitsschwelle überschritten sei, ist u. a. zu beachten, dass bei Versandapotheken aufgrund ihres größeren Einzugsgebiets die Spürbarkeitsschwelle niedriger anzusiedeln ist als bei Präsenzapotheken.
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10. Oktober 2012

Einstweilige Verfügung nach Wettbewerbsverstößen bei eBay

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 248/07 Nachdem ein Online-Münzen-Händler sowohl eine falsche Widerrufsbelehrung, als auch fehlerhafte AGB verwendete, wurde er zur Unterlassung verurteilt. Er forderte Kunden auf, vor dem Widerruf mit ihm in Kontakt zu treten und forderte, dass die Rücksendung „unbenutzt und schadenfrei“ ist. Ferner enthielten seine AGB die Abwälzung des Versandrisikos auf den Erwerber und legten ausnahmslos Dortmund als Gerichtsstand fest.
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10. Oktober 2012

UV-unempfindliche Druckplatte

Urteil des BGH vom 14.08.2012, Az.: X ZR 3/10 a) Die Inanspruchnahme der Priorität einer früheren Anmeldung setzt voraus, dass die Prioritätsunterlagen die Gesamtheit der Merkmale der durch den Patentanspruch umschriebenen technischen Lehre deutlich offenbaren. Wird die erfindungsgemäße Lehre durch eine im Prioritätsdokument nicht (deutlich) offenbarte Eigenschaft eines ihrer Bestandteile charakterisiert, die dem Fachmann eine zielgerichtete Auswahl geeigneter Ausführungsformen erlaubt (hier: fehlende Fotoempfindlichkeit gegenüber ultraviolettem Licht), fehlt es an einer Offenbarung im Prioritätsdokument, wenn die Eigenschaft objektiv auch einem dort offenbarten Ausführungsbeispiel zukommt, sie für den Fachmann aber jedenfalls nicht ohne Weiteres zu erkennen ist.
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10. Oktober 2012

Kein Sandmalen für Wettbewerber

Urteil des BGH vom 22.03.2012, Az.: I ZR 22/11 a) Die aus einem Erzeugnis und mit diesem funktional zusammenhängenden Zubehörstücken bestehende Sachgesamtheit kann Gegenstand des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UWG sein, wenn der konkreten Ausgestaltung oder der besonderen Kombination der Merkmale wettbewerbliche Eigenart zukommt (Fortführung von BGH, GRUR 2005, 166 - Puppenausstattungen).
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10. Oktober 2012

„GeoTHERM“ nicht mit „GEO“ zu verwechseln

Beschluss des BPatG vom 07.09.2012, Az.: 29 W (pat) 198/10

Die eingetragene Wort-/Bildmarke "GeoTherm" hält den erforderlichen Abstand für Waren und Dienstleistungen gegenüber der Widerspruchsmarke "GEO" ein. Die beiden Marken sind nicht zu verwechseln. Sie werden weder klanglich, noch schriftlich oder begrifflich ähnlich wahrgenommen. Es besteht zudem keine mittelbare Verwechslungsgefahr.
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