Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“
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Informationspflicht über den Rang eines Testergebnisses
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 25.10.2012, Az.: 6 U 186/11
Werden Waren oder Dienstleistungen mit Qualitätsurteilen wie denen der Stiftung Warentest beworben, ohne über den erzielten Rang des Testergebnisses zu informieren, so stellt dies eine irreführende Werbung dar. Bei einem positiv bewerteten Produkt erwartet der angesprochene Verkehrskreis, dass das getestete Produkt nicht nur objektiv „gut“ ist, sondern auch im Testfeld einen herausragenden Platz eingenommen hat, und damit auch relativ gesehen im Test gut abgeschlossen hat. Das Interesse des Verbrauchers, über den Rang der Bewertung informiert zu werden, besteht auch dann, wenn das Testergebnis über der Durchschnittsnote liegt.E-Zigarette: „Die gesündere Art zu rauchen“ wettbewerbswidrig
Urteil des LG Amberg vom 24.09.2012, Az.: 41 HK O 303/12
Der Werbeslogan „Die gesündere Art zu rauchen, die geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss“ für die E-Zigarette „Clever-Smoke“ stellt eine irreführende Werbeaussage dar, da sie zur Täuschung geeignete Angaben hinsichtlich der Risiken enthält. Zwar trifft den Werbenden keine generelle Aufklärungspflicht über alle nur denkbaren Gesundheitsrisiken, jedoch erwecke die Werbung beim verständigen Durchschnittsverbraucher den unzutreffenden Eindruck, dass die „Clever-Smoke“ E-Zigarette gesundheitlich völlig unbedenklich sei.Zweigstellenbriefbogen
„Puten/Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ bei industrieller Herstellung irreführend
Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 7.11.2012, Az.: 9 S 1353/11
„Puten-Filetstreifen, gebraten“ und „Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ stellen irreführende Bezeichnungen dar, wenn die Produkte nicht aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sind, sondern industriell hergestellt werden. Denn der verständige Durchschnittsverbraucher erwartet unmittelbar aus naturbelassener Geflügelbrust geschnittene Filetstreifen und gerade nicht, dass ein fein zerkleinerter Fleischanteil, der in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht wird, in Streifen geschnitten wird. Demnach sind die Bezeichnungen geeignet, über die tatsächliche Beschaffenheit und die Art der Herstellung des Fleisches zu täuschen.„CE-geprüft“ irreführende Angabe
Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten im Impressum nicht wettbewerbswidrig
Beschluss des KG Berlin vom 21.09.2012, Az.: 5 W 204/12
Ein Wettbewerbsverstoß wegen der fehlenden Benennung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person im Impressum wurde verneint, da eine derartige Regelung nach Unionsrecht fehlt. Das nationale Recht schreibt zwar eine Informationspflicht im Telemediengesetz vor, allerdings wäre nach der UGP-Richtlinie eine entsprechende gemeinschaftsrechtliche Vorschrift notwendig. Die vorenthaltene Information stellt zudem keine unlautere Irreführung durch Unterlassen dar, da nur die Identität und Anschrift des Unternehmers als wesentliche Angaben zu qualifizieren sind.
