Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“
Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe
Beschluss des BPatG vom 02.10.2009, Az.: 30 W (pat) 78/06
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe beträgt im Regelfall 20.000 €. Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung kann ein Gegenstandswert von 25.000 € angemessen sein.„Fischdosendeckel“ – Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen in Patentschrift
Pressemitteilung Nr. 252/2009 des BGH zum Urteil vom 10.12.2009, Az.: I ZR 46/07
Bei einer Patenterteilung muss der Antragsteller jeweils den aktuellen Stand der Technik anführen und für eine erfolgreiche Anmeldung gleichzeitig schlüssig erklären, dass seine eigene Erfindung etwaige Nachteile eines bereits bestehenden ähnlichen Patens umgeht oder besser löst. Der alte Patentinhaber kann gegen die Äußerungen über eventuelle Nachteile des alten Patents lediglich im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens vorgehen. Eine Unterlassungsklage auf ordentlichem Gerichtsweg kann dieser nur dann anstreben, wenn der neue Patentinhaber die nachteiligen Äußerungen auch außerhalb des Patenterteilungsverfahrens zu machen beabsichtigt.Technische Einflussnahme auf ein Design begründet keinen Mitinhaberschaft am Geschmacksmuster
Eine Mitarbeit auf rein technischer Ebene, die im üblichen Bereich der Mitwirkungen eines Händlers liegt, reicht dafür nicht aus.
Einzelne, in Auftrag gegebene, gestalterische Zusatzarbeiten, die Teil des Musters geworden sind begründen allein keine Mitgestaltung.
Dreinahtschlauchfolienbeutel: „Die patentierbare Erfindung“
Urteil des BGH vom 30.07.2009, Az.: Xa ZR 22/06
Bei der Bestimmung des technischen Problems der Erfindung sind Vorgaben, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält, mit einzubeziehen, sie sind nicht der Problemlösung, sondern dem Problem selbst zuzurechnen. Hilfskriterien können lediglich im Einzelfall Anlass geben, bekannte Lösungen besonders kritisch darauf zu überprüfen, ob sie vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachwissens hinreichende Anhaltspunkte für ein Naheliegen der Erfindung bieten und nicht erst aus Expost-Sicht eine zur Erfindung führende Anregung zu enthalten scheinen.60 Jahre Schutz des geistigen Eigentums – das DPMA feiert Geburtstag!
Zuständig für die Erteilung von Patenten sowie die Eintragung von Geschmacksmustern, Marken und Gebrauchsmustern ist es die zentrale Behörde des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Obstland: Eintragungsfähige Marke oder fehlende Unterscheidungskraft
Beschluss des BPatG vom 31.08.2009, Az.: 28 W (pat) 134/08
Unterscheidungskräftig im Sinne des § 8 MarkenG ist eine Marke dann, wenn die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu anderen Unternehmen wahrgenommen werden und damit eine eindeutige betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Die Bezeichnung "Obstland" ist jedoch eine allgemeine geografische Angabe, mit der lediglich auf die Herkunft der Waren aus einer Region hingewiesen wird und somit wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist.Knoblauchwürste: Herkunftstäuschung und lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz
Alte oder neue Kanzlei?
Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2009, Az.: 4 U 109/09
Verwendet eine neu etablierte Anwaltskanzlei einen Briefkopf oder eine Internetseite in fast identischer Form wie eine aufgelöste Anwaltsgesellschaft, nur weil einer der Gründer der früheren Sozietät angehörte, ist darin eine widerrechtliche Irreführung zu sehen. Denn dadurch erscheint bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck, die aufgelöste Kanzlei bestehe weiterhin.Versäumte Prioritätsfristen beim Bundespatentamt
Beschluss des BPatG vom 03.08.2009, Az.: 27 W (pat) 75/09
Nach § 91 Abs. 1 MarkenG kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, sofern ein Verfahrensbeteiligter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Wiedereinsetzung muß innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses beantragt werden. Ein Jahr nach Ablauf der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt und die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden.
