Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

19. März 2010

„freenet.de“ und „FREENET“ verhelfen „freenet iPhone“ zur Marke

Beschluss des BPatG vom 11.02.2010, Az.: 26 W (pat) 6/09 Der Markenbeschwerdesenat entschied, dass aufgrund der Verkehrsdurchsetzung der Wortmarken "FREENET" und "freenet.de" die Bezeichnung "freenet iPhone" nicht ausschließlich aus schutzunfähigen Bestandteilen bestehe und sie infolgedessen die für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft besitze. Der verkehrsdurchgesetzte Teil verleihe der angemeldeten Kombinationsmarke einen schutzbegründenden -und somit nicht nur beschreibenden- Charakter.

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19. März 2010

Sparbuch-Werbung im Sparkassen-Rot unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 25.09.2009, Az.: 6 U 66/09 Wirbt ein Glücksspiel-Anbieter für ein "Sparbuch für Gewinner" in dem gleichen Rot-Ton, wie ihn die Sparkasse verwendet, ist diese Werbung unzulässig. Denn hierin ist eine Markenverletzung zu sehen. Das Rot der Sparkasse ist als Farbmarke geschützt. Folglich verletzt eine in der gleichen Farbe gehaltenen Werbung das Recht der Sparkasse und ist daher als wettbewerbswidrig anzusehen.
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10. März 2010 Top-Urteil

Umsatzrendite bei Kennzeichenverletzung

Rotes R mit roten Rand, welches auseinander fällt.
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 169/07

a) In die Beurteilung, welcher Lizenzsatz einer Umsatzlizenz bei der Verletzung eines Kennzeichenrechts angemessen ist, ist die in der Branche übliche Umsatzrendite regelmäßig einzubeziehen.

b) Kann ein wegen einer Kennzeichenverletzung zur Auskunft Verpflichteter nicht zweifelsfrei beurteilen, ob das Kennzeichenrecht des Gläubigers durch bestimmte Geschäfte verletzt worden ist, und führt er die Geschäfte deshalb im Rahmen der Auskunft auf, handelt er nicht widersprüchlich, wenn er im nachfolgenden Betragsverfahren den Standpunkt einnimmt, diese Geschäftsvorfälle seien in die Bemessung des Schadensersatzes nicht einzubeziehen.

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26. Februar 2010

Ein bisschen Spaß muss sein

Urteil des BGH vom 01.10.2009, Az.: I ZR 134/07 Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG dar.
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22. Februar 2010

Verschwiegenheitspflicht vs. Interessenvertretung – das Gutachten im Patentprozess

Beschluss des BGH vom 16.11.2009, Az.: X ZB 37/08

Wird im Rahmen der Beweiserhebung eines Patentprozesses ein Gutachten hinsichtlich der Patentverletzung eingeholt, so kann sich der vermeintliche Verletzer nur dann gegen die vorbehaltlose Offenlegung des Gutachtens richten, wenn er darzulegen vermag, dass schützenswerte Geheiminteressen berührt sind, denen im Wettbewerb ein hoher Stellenwert zukommt und dass ihm aus der Offenbarung Nachteile entstehen. Das Gericht prüft im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung, in welchem Umfang eine Offenlegung in Frage kommt. Dabei kann insbesondere auch der Anwalt des Patentinhabers zur Verschwiegenheit gegenüber seiner Partei verpflichtet werden.
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16. Februar 2010

Produktionsrückstandsentsorgung: Zur Revision im Patentverletzungsstreit

Beschluss des BGH vom 10.11.2009, Az.: X ZR 11/06

Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.
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11. Februar 2010

Keine Chance für „CONVERSE“-Plagiate

Urteil des LG Hamburg vom 19.05.2009, Az.: 312 O 243/09 Eine Lizenznehmerin der amerikanischen CONVERSE Inc. erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen eine Großmarktkette, die zunächst gefälschte "CONVERSE"-Schuhe in Werbeprospekten bewarb und anschließend auch zum Verkauf anbot. Durch den Vertrieb mit der gefälschten Ware werden die Markenrechte der Antragstellerin verletzt. Nach einer umfassenden Untersuchung der Plagiate konnte das Gericht anhand verschiedener Details wie z. B. die fehlerhafte Anbringung des Innenlabels von der Fälschung der Schuhe überzeugt werden. 

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05. Januar 2010

ROCHER-Kugel: Zur Durchsetzung einer Formmarke

Beschluss des BGH vom 09.07.2009, Az.: I ZB 88/07

Eine Marke ist nicht eintragungsfähig, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, die durch die Art der Ware selbst bedingt ist. An den Durchsetzungsgrad einer Formmarke, die jedoch eine von den typischen Merkmalen der Produkte dieser Warengattung abweichende Gestaltung aufweist, sind zur Eintragungsfähigkeit keine besonders hohen Anforderungen zu stellen. Im vorliegenden Fall ordneten 62 % aller Befragten "eine kugelförmige Praline mit raspeliger Oberfläche" einer ROCHER-Kugel zu. Ein solcher Bekannheitsgrad ist für eine Markeneintragung ausreichend.
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04. Januar 2010

Einwilligung zur Vernichtung

Urteil des LG Hamburg vom 30.04.2009, Az.: 315 O 72/08 Werden Waren lediglich mit dem Ziel der Durchfuhr nach Deutschland gebracht und nicht um hierzuland in den Verkehr gebracht zu werden, begründet das noch keine Patentverletzung in Deutschland und somit auch keinen Anspruch auf Vernichtung der Waren nach dem Patentgesetz. Da aber auch bei einer Durchfuhr ins Ausland Schutzrechte der hier ansäßigen Waren beeinträchtigt werden, spachen die Richter der am LG Hamburg der Klägerin nach den allgemeinen Regeln der Unterlassung des § 1004 BGB einen Anspruch auf Einwilligung zur Vernichtung der Waren zu.
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15. Dezember 2009

Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe

Beschluss des BPatG vom 02.10.2009, Az.: 30 W (pat) 78/06

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe beträgt im Regelfall 20.000 €. Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung kann ein Gegenstandswert von 25.000 € angemessen sein.
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