Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

22. März 2011

Wiedergabe topografischer Informationen

Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: X ZR 47/07

Der Gegenstand eines die Wiedergabe topografischer Informationen mittels eines technischen Geräts betreffenden Verfahrens ist nicht nach Art. 52 Abs. 2 Buchst. c oder d EPÜ vom Patentschutz ausgeschlossen, wenn zumindest ein Teilaspekt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre ein technisches Problem bewältigt. Bei der Prüfung der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit sind nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen. Die Auswahl einer für die Navigation eines Fahrzeugs zweckmäßigen (hier: zentralperspektivischen) Darstellung positionsbezogener topografischer Informationen bleibt als nichttechnische Vorgabe für den technischen Fachmann bei der Prüfung eines Verfahrens zur Wiedergabe topografischer Informationen auf erfinderische Tätigkeit außer Betracht.
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11. März 2011

Zur Klagekonzentration des § 145 PatG

Urteil des BGH vom 25.01.2011, Az.: X ZR 69/08 a) Als gleichartig im Sinne von § 145 PatG sind nur solche weiteren Handlungen zu verstehen, die im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen, bei denen es sich wegen eines engen technischen Zusammenhangs aufdrängt, sie gemeinsam in einer Klage aus mehreren Patenten anzugreifen.
b) Für die Bejahung eines engen technischen Zusammenhangs reicht es nicht aus, wenn einzelne Teile einer Gesamtvorrichtung, deren konkrete Ausgestaltung im ersten Rechtsstreit angegriffen worden ist, auch für die Verwirklichung des im zweiten Rechtsstreit geltend gemachten Verletzungstatbestandes von Bedeutung ist.
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09. März 2011

Nutzung eines Musikwerks als Klingelton kann vom GEMA-Berechtigungsvertrag umfasst sein

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 35/08 Hat der Urheber eines Musikwerkes mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag in der Fassung der Jahre 2005 geschlossen, so räumt dieser der GEMA sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung des Musikwerks als Klingelton für Mobiltelefone erforderlich sind. Folge ist, dass es zur Nutzung eines Musikwerks als Klingelton nur einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers bedarf, wenn das Werk so zum Klingelton umgestaltet wurde, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und vorhersehbar war.
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26. November 2010

Verwechslungsgefahr der Marke „UNIRAK“ mit „UNIQA“

Urteil des Hanseatischen OLG  Hamburg vom 26.05.2010, Az.: 5 U 33/09

An sich ist die Marke "UNIRAK" aufgrund der mehrdeutigen Vorsilbe "Uni" durchschnittlich kennzeichnungsstark. Die Reduktion der Bezeichnung "UNIQA Total Return" auf den Zeichenbestandteil "UNIQA" ist verkehrsüblich. Der Verbraucher ordnet diese Bezeichnung dem Inhaber der Marke "UNIRAK" zu, da sämtliche Waren des Inhabers der Marke "UNIRAK" die Vorsilbe "UNI" als wesensgleichen Stamm haben. Daher reiht sich diese Bezeichnung in die Zeichenserie der Marke "UNIRAK" ein. Sowohl der beschreibende Zusatz "Total Return" als auch ein Unterschied in der Groß- und Kleinschreibung können die markenrechtliche Verwechslungsgefahr nicht beseitigen.
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23. November 2010

Einschaltung eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen kann notwendig sein

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 12.10.2010, Az.: 6 W 132/10 Werden in Wettbewerbssachen Tätigkeiten erforderlich, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören, kann die Einschaltung eines Patentanwalts als notwendig erscheinen. Dies gilt insbesondere bei der Geltendmachung des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes. Auch Recherchen zum Formenschatz fallen grundsätzlich hierunter.
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11. November 2010

Kanadischer Fahrradhersteller unterliegt im Patentstreit

Urteil des LG Düsseldorf vom 14.09.2010, Az.: 4a o 87/09

Im Rahmen einer Patentstreitigkeit unterlag der deutsche Generalimporteur eines kanadischen Herstellers für Fahrräder gegenüber einem großen deutschen Fahrradhersteller vor dem Landgericht Düsseldorf. Anlass für das Verfahren gab eine bestimmte Form von Rennradrahmen des kanadischen Unternehmens, die von der technischen Lehre eines Patents des deutschen Fahrradherstellers Gebrauch machte. Der kanadische Hersteller und der deutsche Importeur wurden nun zur Auskunft über alle hergestellten, ausgelieferten und verkauften Rahmen sowie über die hierfür erfolgte Werbung, den erzielten Gewinn und zum Rückruf aller noch im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen verpflichtet.
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07. September 2010

Keine Privilegierung für Lizenzverletzer

Urteil des LG Mannheim vom 05.03.2010, Az. 7 O 142/09 Der Verletzer eines Lizenzrechtes kann nicht verlangen, vom Inhaber der Lizenz in gleicher Weise privilegiert zu werden wie ein redlicher Lizenznehmer, insbesondere wenn die Privilegierung an Meldepflichten und Kontrollrechte geknüpft ist. Darum ist die Schadenshöhe anhand der vom Lizenzgeber regulär verlangten Lizenzgebühren zu schätzen, gerade auch dann, wenn die Lizenzverträge des Lizenzgebers eine Verzinsungpflicht bei Verzug des Lizenznehmers vorsehen.
Bei der Schätzung der Schadenshöhe sind ferner die wechselseitigen Beweisschwierigkeiten der Parteien sowie das Risiko der Rechtsbeständigkeit des verletzten Schutzrechtes zu berücksichtigen.
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17. August 2010

Formfleisch ist kein Vorderschinken

Beschluss des VG Kassel vom 28.06.2010, Az.: 5 L 208/10.KS Wird ein Formfleischerzeugnis mit "Vorderschinkenteile" beschrieben, ist es irreführend, wenn das Wort "Teile" in kleinerer Schrift erscheint als das Wort "Vorderschinken". Enthält das so beschriebene Formfleischerzeugnis nur einen Fleischanteil von 54 Prozent, ist die Bezeichnung als "Vorderschinkenteile" unabhängig von der Schriftgröße irreführend, da der Eindruck entsteht, das bezeichnete Produkt bestünde vollständig aus Vorderschinken.
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12. Juli 2010

Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt

Pressemitteilung Nr. 142/2010 des BGH zum Urteil vom 08.07.2010, Az.: Xa ZR 124/07

Der Bundesgerichtshof hatte im Rahmen einer Patentnichtigkeitsklage über die Rechtswirkung eines Patents zu entscheiden, welches ein Verfahren zur Herstellung von fälschungssicheren Dokumenten wie zum Beispiel Geldscheinen betrifft. Der Patentinhaber war der Ansicht, dass bei der Herstellung der Euro-Banknoten von der patentierten Lehre Gebrauch gemacht werde und somit Lizenzgebühren zu zahlen seien. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass die erteilte Fassung des Patents umfangreicher als die eigentliche Anmeldung sei und erklärten das Patent für nichtig.
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07. Juli 2010

Abschlussschreiben als Teil der angedrohten Hauptklagesache

Urteil des BGH vom 04.03.2008, Az.: VI ZR 176/07

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.

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