Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

13. Juni 2012

„Travel Collection“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 21.05.2012, Az.: 26 W (pat) 510/12 Mangels Unterscheidungskraft ist die Wort-/Bildmarke "Travel Collection" für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Die Bezeichnung "Travel Collection" bringt rein beschreibend zum Ausdruck, dass es sich dabei um Waren aus einer Kollektion handelt, die für Reisezwecke geeignet sind, wie Koffer, Reisebedarfsartikel oder Bekleidungsstücke. Dies kann auch nicht durch die graphische Gestaltung beseitigt werden, sondern verstärkt den rein beschreibenden Charakter zusätzlich.
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08. Juni 2012

Coca-Cola vs. Pepsi-Cola – Keine Verletzung des Markenrechts durch Flaschenform

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 05.06.2012, Az.: 315 O 310/11

Die PepsiCo Deutschland GmbH darf mangels Verwechslungsgefahr weiterhin ihr Cola-Getränk in ihrer 0,2 Liter "Carolina-Glasflasche" anbieten. Die Coca-Cola Company ist Inhaberin einer dreidimensionalen Europäischen Gemeinschaftsmarke für ihre 0,2 Liter Cola-"Konturflasche". Auch wenn beide Flaschen eine taillierte Grundform haben, liegt keine hinreichende Ähnlichkeit vor. Deshalb wird in den Augen der angesprochenen Verbraucher durch die „Carolina-Flasche“ weder das „Image“ von Coca-Cola ausgenutzt noch die Kennzeichnungskraft der „Konturflasche“ als Marke beschädigt.
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06. Juni 2012

Einkauf Aktuell

Urteil des BGH vom 15.12.2011, Az.: I ZR 129/10

a) Das für den Staat bestehende Gebot, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, stellt insoweit, als es den Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher bezweckt, eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar. b) Der in § 29 Abs. 2 WpÜG geregelte formale Beherrschungsbegriff kann nicht mit dem Begriff der Abhängigkeit im Sinne des § 17 AktG oder anderer Bestimmungen gleichgesetzt werden, die an die materielle Beherrschung anknüpfen.
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06. Juni 2012

Bauheizgerät

Urteil des BGH vom 15.12.2011, Az.: I ZR 174/10

a) Schlägt der Abmahnende dem wegen eines Wettbewerbsverstoßes Abgemahnten in einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung das Versprechen einer Vertragsstrafe vor, die unabhängig von einem Verschulden verwirkt sein soll, kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig ist. b) Die Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes ist nicht allein deshalb missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, weil eine frühere Abmahnung wegen eines gleichartigen Wettbewerbsverstoßes missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig war und sich die spätere Abmahnung ausdrücklich auf die frühere Abmahnung bezieht.
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01. Juni 2012

Werbung für Sitzmöbel aus „Textilleder“ wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 08.03.2012, Az.: I-4 U 174/11 Das Bewerben von Sitzgelegenheiten aus „Textilleder“ führt Verbraucher in die Irre und ist damit wettbewerbswidrig. Zwar tritt der Begriff in letzter Zeit häufiger auf, doch versteht der verständige Verbraucher darunter Möbel, die zum Teil aus Leder und Textil gefertigt sind. Tatsächlich jedoch handelt es sich um Kunstleder.
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01. Juni 2012

Klagelied auf ZAPPA

Pressemitteilung des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 135/10

Weder die Verwendung von "zappa.com" noch "Zappa Records" stellen eine rechtserhaltende Benutzung der Marke „ZAPPA“ dar. Durch den Verfall der Marke kann diese auch nicht durch die Verwendung des Begriffs "Zappanale" für ein Musikfestival verletzt werden.
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30. Mai 2012

Einschränkungen für Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln

Urteil des LG Wiesbaden vom 07.12.2011, Az.: 11 O 29/11

Die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel darf nur durch Apotheken erfolgen. Die Versendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln kann auch durch Logistik-Unternehmen geschehen. Allerdings darf nicht der Anschein erweckt werden, dass das Logistik-Unternehmen die Arzneimittel vertreibt und nicht die dahinter stehende Apotheke.
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30. Mai 2012

Total/OMV

Beschluss des BGH vom 06.12.2011, Az.: KVR 95/10 a) Für die Frage, ob der Erwerb mehrerer verselbständigter Vermögensgegenstände eines Unternehmens einen einheitlichen Zusammenschluss im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB darstellt, ist maßgeblich, ob der Vermögenserwerb bei wirtschaftlicher Betrachtung ein einheitlicher Vorgang ist, der geeignet ist, die Marktstruktur zu beeinflussen. b) Die indizielle Bedeutung von Marktstrukturmerkmalen, die eine enge Reaktionsverbundenheit der Mitglieder eines Oligopols erwarten lassen, für eine gemeinsame Marktbeherrschung kann dadurch entkräftet werden, dass tatsächlich wesentlicher Wettbewerb stattfindet. Die Bewertung des tatsächlichen Marktgeschehens muss aber die strukturellen Bedingungen beachten, unter denen es sich vollzieht und die seine ökonomische Beurteilung beeinflussen können. c) Ist das beobachtete Verhalten der Mitglieder eines Oligopols mehrdeutig, vermag dies die aufgrund der Marktstrukturanalyse begründete Annahme eines einheitlichen Verhaltens unter Ausschluss wesentlichen Wettbewerbs jedenfalls im Anwendungsbereich der Oligopolvermutungen des § 19 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht in Frage zu stellen.
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29. Mai 2012

Co-Box als Versandapotheke

Beschluss des VGH Hessen vom 15.03.2012, Az.: 7 B 371/12

Das Aufstellen einer Co-Box (Bestellterminal) in einem Drogeriemarkt zum Zwecke des Verkaufs von Arzneimitteln stellt kein Betreiben einer Präsenz-Apotheke dar. Ein aufgestelltes Bestellterminal in Verbindung mit einer Bildschirmberatung durch einen Apotheker und die gleichzeitige Einrichtung einer Pick-up-Station (Abholstelle) für die Arzneimittel, ist vielmehr als Versandapotheke zu erkennen.
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