Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

28. Oktober 2011

Schweinebraten ist nicht gleich Schweinebraten

Pressemitteilung Nr. 42/2011 des VG Berlin vom 20.10.2011, Az.: 14 K 43.09 Die Bezeichnung „Schweinebraten“ ist irreführend, wenn es sich dabei um zusammengefügte Fleischstücke handelt, ohne dass hierauf hingewiesen wird. Ein Fleischprodukt darf daher nicht als Schweinebraten bezeichnet werden, wenn es durch Zusammenfügung mehrerer Fleischstücke erzeugt wird. Der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher erwartet nämlich ein im natürlichen Zustand belassenes Produkt und nicht ein auf welche Weise auch immer zusammengefügtes Stück Fleisch.
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27. Oktober 2011

„Einfach“ fehlt einfach die Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 13.07.2011, Az.: 29 W (pat) 90/10

Bei der Marke „Einfach“ handelt es sich aufgrund der vielfältigen Verwendung in der Werbebranche lediglich um eine bloße Werbeaussage, die von den angemeldeten Dienstleistungen unproblematisch in Anspruch genommen wird. Da der Verkehr das Zeichen nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen wird, fehlt dem Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft. Darüber hinaus besteht für das Zeichen ein Freihaltebedürfnis.
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25. Oktober 2011

15.000,00 EUR Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 04.08.2011, Az.: 6 W 70/11

Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs seitens eines Mitbewerbers wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich sehr niedrig zu bemessen, da seine Interessen lediglich mittelbar berührt sind. Allerdings besteht ein hohes Interesse der Allgemeinheit an fehlerfreien Widerrufsbelehrungen, deshalb ist das Interesse eines Verbraucherschutzverbandes an der gerichtlichen Durchsetzung höher zu bewerten, nämlich mit 15.000,00 EUR.
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24. Oktober 2011

„Cayenne“ ist (zum Teil) eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 06.07.2011, Az.: 26 W (pat) 546/10 Die Wortmarke „Cayenne“ besitzt für die „Klasse 32: Mineralwasser, Fruchtsäfte“ das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft und es besteht kein Freihaltebedürfnis, da Cayennepfeffer nicht zu den zulässigen Inhaltsstoffen gehört. Im Übrigen besteht für „Cayenne“ im Bereich von Getränken ein zumindest künftiges Freihaltebedürfnis.
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24. Oktober 2011

kramergermany.de – Zur Frage, ob aus einem Firmennamen die Löschung einer Domain verlangt werden kann

Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.04.2011, Az.: I-20 U 103/10

Der Anspruch auf Freigabe einer Domain gilt auch dann, wenn eine Registrierung der Domain vor dem Erwerb bzw. dem Entstehen der Rechte am Namen einer Domain erfolgt, wenn das Interesse des Namensinhabers gegenüber dem des Domaininhabers vorgeht. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Domaininhaber der Namensinhaberin den Domainnamen während der Gründungsphase selbst vorgeschlagen hatte und aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis das berechtigte Vertrauen bestand, dass der Domaininhaber nicht selbst die Domain nutzen würde.

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24. Oktober 2011 Kommentar

kramergermany.de – Zur Frage, ob aus einem Firmennamen die Löschung einer Domain verlangt werden kann

Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.04.2011, Az.: I-20 U 103/10

Die Registrierung einer Domain bewegt sich in einem juristischen Minenfeld. Das erfahren Inhaber von Domains besonders drastisch, wenn sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht, Namensrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten. Andererseits haben Rechtinhaber verständlicher Weise ein großes Interesse daran Inhaber der Rechte verletzenden Domain zu werden. Regelmäßig wird daher vom Rechteinhaber die Übertragung der Domain oder zumindest die Löschung („Freigabe“) der Domain gefordert, da meist der Erhalt der Domain der Hintergrund der Geltendmachung von Rechten ist.

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24. Oktober 2011

Innehaben einer Domain stellt noch keine Markennutzung dar

Urteil des OLG Naumburg vom 24.06.2010, Az.: 1 U 20/10

Das bloße Innehaben einer Domain ohne erkennbare tatsächliche Nutzung stellt weder eine Markennutzung i.S.d. § 14 MarkenG dar, noch erwächst daraus ein Namensrecht. Das Verhindern oder Erschweren der Nutzung der Internetadresse durch Blockade ist daher nur eine allgemeine zivilrechtliche Rechtsverletzung.
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24. Oktober 2011

„ICK BIN ‚NE JUTE“

Beschluss des BPatG vom 19.09.2011, Az.: 27 W (pat) 534/10 Die Wort-/Bildmarke "ICK BIN 'NE JUTE" besitzt lediglich im Bezug auf Schirme und Verpackungen aus Leder  hinreichende Unterscheidungskraft, da die Wortfolge hier als Hinweis auf die Herkunft dieser Waren verstanden werden kann. Soweit die beanspruchten Waren aus Jute hergestellt werden können, fehlt es an der erforderlichen Unterscheidungskraft, da hier lediglich das Material beschrieben wird.
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24. Oktober 2011

„Ecoferm“

Beschluss des BPatG vom 27.09.2011, Az.: 33 W (pat) 70/10 Bei der Wortmarke "Ecoferm" handelt es sich nicht um lediglich einen beschreibenden Sachhinweis im Hinblick auf die beanspruchten Waren, selbst wenn „Ecoform“ als Kurzform für ökologische Fermente bzw. ökologische Fermentation dienen kann. Vom angesprochenen Verkehr wird dies nicht als gebräuchliche Wortkombination verstanden und ist daher hinreichend unterscheidungskräftig.
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24. Oktober 2011

Freihaltebedürfnis für „Escapulario“

Beschluss des BPatG vom 26.07.2011, Az.: 27 W (pat) 36/10 Der Eintragung der Wortmarke "escapulario.com" steht das Schutzhindernis des Freihaltungsbedürfnisses entgegen. Es besteht ein Allgemeininteresse des Fachhandels an der freien Verwendung der Bezeichnung beim Im- und Export, da der Begriff "Escapulario" als beschreibende Gattungsbezeichnung für aus Brasilien stammende Schmuckwaren mit Heiligenbildern verwendet wird und mittlerweile als Oberbegriff für diverse Ausgestaltungen des ursprünglichen Glücksarmbändchen "escapulario" verwandt wird. Dem Bestandteil „com“ kommt keine schutzbegründende Eigenschaft zu.
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