Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

25. Mai 2012

Mietwagenwerbung

Urteil des BGH vom 24.11.2011, Az.: I ZR 154/10 a) § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG. b) Eine als solche ohne weiteres erkennbare Anzeige eines Mietwagenunter-nehmens, die in einem Telefonbuch unmittelbar unter dem Buchstaben „T“, nicht aber unter der Rubrikenüberschrift „Taxi“ platziert ist, führt auch dann nicht zu einer Verwechslung mit dem Taxenverkehr nach § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG, wenn das Mietwagenunternehmen auf diese Weise einen Teil der Nachfrage nach einem Taxitransport auf sich ziehen will. c) In einem solchen Fall liegt auch keine unlautere gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG vor.
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25. Mai 2012

Endgültig kein Markenschutz für Lindt-Goldhasen

Urteil des EuGH vom 24.05.2012, Az.: C-98/11 P

Dem Lindt-Goldhasen - Kombination aus sitzendem Hasen mit umhüllter Goldfolie und einem roten Pliseeband mit angehängtem Glöckchen – kommt keine Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen zu. Auch hat der Goldhase im gesamten Unionsgebiet keine Unterscheidungskraft infolge Benutzung erlangt. Damit wurde dem Lindt-Goldhasen nun endgültig der Markenschutz versagt.
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23. Mai 2012

Zufriedenheitsnachfrage beim Kunden von Kfz-Werkstatt stellt Wettbewerbsverstoß dar

Urteil des OLG Köln vom 30.03.2012, Az.: 6 U 191/11 Beauftragt ein Austauschdienst für Kfz-Verglasungen ein Marktforschungsinstitut damit, die Kunden nach Zufriedenheit mit der Leistung zu befragen, ist hierfür eine Einwilligung erforderlich, da solche Anrufe der Absatzsteigerung dienen und somit als geschäftliche Tätigkeit zu qualifizieren sind. Gab der Kunde seine Rufnummer preis, um während der Reparatur „für alle Fälle“ erreichbar zu sein, stellt dies gerade keine Einwilligung in den späteren Anruf dar.
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21. Mai 2012

Haftung für Werbelinks auf Parkseite

Kommentar zum Urteil des VG Düsseldorf vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10

Es erfreut sich großer Beliebtheit, Domains, die noch nicht benutzt werden, zu parken. Auf der Parkseite werden üblicherweise Werbelinks angezeigt. Auch wenn der Domaininhaber hierdurch nicht reich werden wird, kann er hoffen, dass jedenfalls die Registrierungsgebühren bei der DENIC gedeckt werden. Nach einer Entscheidung des VG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10, könnte es allerdings passieren, dass solche Werbelinks dem Domainhaber teuer zu stehen kommen.

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21. Mai 2012

„Gummibärchen“

Beschluss des BPatG vom 25.04.2012, Az.: 25 W (pat) 531/11 Der Wortmarke "Gummibärchen" fehlt jegliche Unterscheidungskraft für Waren, die entweder zur Zubereitung ebensolcher dienen können oder Gummibärchen als dekorativen oder integralen Bestandteil haben können.
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21. Mai 2012

Plastikverpackung ist keine Belästigung

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 09.12.2011, Az.: 25 U 106/11 Allein die Verpackung von Werbematerial mit einer Plastikfolie stellt keine wettbewerbsrechtlich relevante Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG dar, sofern sich die Verbraucher nicht auch gegen die darin enthaltene Werbung als solche wenden. Denn Inhalt dieser Vorschrift ist die Aufnötigung von Werbematerial, woran es aber fehlt, wenn sich hinsichtlich der Werbung gar kein entgegenstehender Wille der betroffenen Verbraucher feststellen lässt.
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15. Mai 2012

Parking-Domain kann Wettbewerbsverstoß darstellen

Urteil des OLG Köln vom 10.02.2012, Az.: 6 U 187/11 Wer eine Vielzahl von Tippfehler-Domains betreibt, um diejenigen Nutzer, die sich vertippen, von der eigentlich aufgesuchten Website fern zu halten, behindert den Mitbewerber gezielt, was einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
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15. Mai 2012

Unerlaubte Telefonwerbung

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 17.11.2011, Az.: 12 U 33/11

Die Telefonwerbung gegenüber einem Verbraucher ist lauter, wenn der Anschlussinhaber ausdrücklich einverstanden ist. Zum Nachweis des Einverständnisses des Verbrauchers, welches über eine Internetpräsenz generiert wurde,  ist das Double-Opt-In-Verfahren notwendig.
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15. Mai 2012

Werbung mit Testergebnissen

Urteil des LG Kiel vom 18.01.2012, Az.: 14 O 88/11

Mit Testergebnissen darf nur in der Art und Weise geworben werden, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle des Tests eindeutig und leicht auffindbar wiedergegeben wird. Außerdem muss die Fundstelle des Testergebnisses ausreichend lesbar sein um dem Zweck der leichten und eindeutigen Nachprüfbarkeit der Angaben des Tests zu gewährleisten.
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14. Mai 2012

SWISS + EYE

Beschluss des BPatG vom 25.04.2012, Az.: 25 W (pat) 64/11 Im Hinblick auf die Waren "Optische Geräte und Gegenstände, nämlich Brillen, Brillenetuis, Brillengläser, Brillenfassungen, Kneifer, Blendschutzbrillen, Sonnenbrillen, Sportbrillen“ stellt die Bezeichnung "SWISS + EYE" eine beschreibende Angabe dar. Der Wortbestandteil „SWISS“ ist als Hinweis auf die Herkunft der Waren geeignet; der Begriff „EYE“ kann als Hinweis auf die Bestimmung und den Einsatzzweck der Waren gesehen werden. Für die ebenfalls eingetragenen Waren "Schutzhelme für den Sport" gilt dieses Eintragungshindernis nicht, denn hier kann nicht ohne Weiteres von dem Begriff „EYE“ auf den Einsatzzweck im Sport geschlossen werden.
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