Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

18. März 2014

Haftung eines Onlinebuchhändlers für urheberrechtswidrige Inhalte in Kalender

Urteil des LG Hamburg vom 11.10.2013, Az.: 310 O 111/13

Ein Onlinebuchhändler, der einen von einem Dritten herausgegebenen Kalender mit urheberrechtswidrigen Inhalten vertreibt, ist für die rechtswidrige Verbreitung der Fotografien in dem Kalender als Täter verantwortlich, da er den objektiven Tatbestand der Verbreitung als Betreiber der Internetseite selbst verwirklicht. Vorsatz oder Kenntnis, eine Urheberrechtsverletzung oder eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu begehen, sind dafür nicht erforderlich. Die Voraussetzungen eines deliktischen Schadensersatzanspruches liegen dagegen nicht vor.

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14. März 2014

Verletzung der Herkunftsfunktion einer Marke, wenn Verkehr von Lizenzvereinbarung ausgehen kann

Beschluss des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 67/12

Geht der von einer Werbung angesprochene Verkehr von Lizenzverbindungen zwischen dem Inhaber und dem Benutzer einer Marke aus, kann die Herkunftsfunktion einer Marke verletzt sein, wenn diese Lizenzvereinbarung tatsächlich nicht besteht. Dabei führt die Verwendung einer Marke im Identitätsbereich nicht zwangsläufig auch zu einer Beeinträchtigung der weiteren Markenfunktionen neben der Herkunftsfunktion.

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13. März 2014

Culinaria/ Villa Culinaria

Urteil des BGH vom 15.12.2012, Az.:I ZR 85/11

a) Der Antrag auf Einwilligung in die Löschung eines Firmenbestandteils geht weniger weit als der Antrag auf Einwilligung in die Löschung der vollen Firma; dagegen geht der Antrag auf Unterlassung der Nutzung eines Firmenbestandteils weiter als der Antrag auf Unterlassung der Nutzung der vollen Firma (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Juli 1973 - I ZR 129/71, GRUR 1974, 162 - etirex; Urteil vom 26. September 1980 - I ZR 69/78, GRUR 1981, 60 - Sitex; Urteil vom 3. November 1994 - I ZR 71/92, GRUR 1995, 117 = WRP 1995, 96 - NEUTREX; Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 162/05, GRUR 2008, 803 = WRP 2008, 1192 - HEITEC; Aufgabe von BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - I ZR 14/95, GRUR 1998, 165 = WRP 1998, 51 - RBB; Urteil vom 14. Oktober 1999 - I ZR 90/97, GRUR 2000, 605 = WRP 2000, 525 - comtes/ComTel; Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 171/05, GRUR 2008, 1104 = WRP 2008, 1532 - Haus & Grund II; Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III).

b) Allein der Umstand, dass sämtliche Bestandteile einer zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung den Gesamteindruck der Marke oder Kennzeichnung gleichermaßen bestimmen, weil keiner dieser Bestandteile das Erscheinungsbild der Marke oder Kennzeichnung dominiert oder prägt, führt nicht dazu, dass diese Bestandteile eine selbständig kennzeichnende Stellung haben. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, in einem zusammengesetzten Zeichen einzelne oder mehrere Bestandteile als selbsständig kennzeichnend anzusehen.

c) Ergibt sich bei der Prüfung des Grades der Kennzeichnungskraft einer Marke oder der Ähnlichkeit einander gegenüber Waren, Dienstleistungen oder Zeichen eine durchschnittliche Ähnlichkeit der Waren, Dienstleistungen oder Zeichen, ist diese Durchschnittlichkeit nicht weiter nach "schwach durchschnittlich" und "stark durchschnittlich" abzustufen.

d) In der Benutzung einer Marke für Waren, die unter einen Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen, kann zwar zugleich eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke für andere Waren liegen, die unter denselben Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen. In einer solchen Benutzung, liegt jedoch regelmäßig keine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke für Waren, die unter einen anderen Oberbegriff des Warenverzeichnisses fallen.</p<

e) Wird die Ware, für die die Marke rechtserhaltend benutzt wird, von mehreren Oberbegriffen des Warenverzeichnisses erfasst, so kann im Löschungsklageverfahren wegen Verfalls nach §§ 49, 55 MarkenG einer der Oberbegriffe ersatzlos gelöscht werden, wenn die Ware von dem anderen Oberbegriff erfasst wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647 = WRP 1978, 813 - TIGRESS).

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12. März 2014

Irreführende Werbung mit „aktiviertem Wasser“

Urteil des LG Stuttgart vom 14.06.2013, Az.: 31 O 52/11 KfH

Ein Reinigungsmaschinenhersteller darf nicht damit werben, dass die von ihm hergestellten Geräte mit elektrisch aktiviertem Wasser arbeiten und dabei ebenso gründlich reinigen wie chemische Mittel, wenn tatsächlich seine Reinigungswirkung nicht nachweislich höher ist als die von gewöhnlichem Leitungswasser.

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12. März 2014

Wortmarke „Best Body“ teilweise eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 23.01.2014, Az.: 30 W (pat) 537/12

Das Wortzeichen "Best Body" ist eintragungsfähig hinsichtlich der Klassen 35 (u.a. Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung) und teilweise eintragungsfähig für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3 (Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel) und 44 (Vermietung von Sanitäranlagen). Von der Anmeldung für Teilbereiche der Klassen 3 (u.a. Seifen, Parfümeriewaren, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege) und 44 (u.a. Medizinische Dienstleistungen, Gesundheitsberatung, Maniküre) ist die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft ausgeschlossen, da es ihm als Werbeaussage produktbezogener Art an Unterscheidungskraft fehlt.

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11. März 2014 Top-Urteil

GEMA-Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig

Gema-Sperrtafel bei Youtube.
Urteil des LG München I vom 25.02.2014, Az.: 1 HK O 1401/13

Im Streit um die GEMA-Sperrtafeln auf YouTube hat die Musikverwertungsgesellschaft einen Sieg gegen die Internetplattform errungen. Die Aussagen auf den Sperrtafeln seien geeignet, beim Durchschnittsverbraucher fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte, obwohl sie es könne und sie selbst die Videos sperre. Da tatsächlicherweise die Sperrung durch YouTube erfolgt und eine Einräumung von Rechten mangels Einigung zwischen der GEMA und YouTube bezüglich Lizenzen bisher nicht erfolgt ist, sind die verwendeten Aussagen unvollständig und irreführend und stellen eine rechtswidrige Anschwärzung und Herabwürdigung der GEMA dar.

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10. März 2014

Unbegründeter Marken-Dispute auf einer Domain stellt Rechtsverletzung dar

Urteil des LG Köln vom 05.03.2013, Az.: 33 O 144/12

Wird unter einer Internet-Domain, welche identisch mit einer eingetragenen Marke ist, Domain-Parking betrieben und betreffen die eingeblendeten Parking-Anzeigen den Kennzeichenbereich dieser Marke, so begründet dies zwar einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Domain. Wird zugleich ein Marken-Dispute bei der Denic bzgl. dieser Domain gestellt, um die Übertragung der Domain auf den Markeninhaber zu veranlassen, so ist ein Gegenantrag auf Löschung dieses Eintrags begründet, wenn die Nutzung der Domain auch ohne Verletzung von Kennzeichenrechten möglich ist.

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07. März 2014

Davidoff Hot Water

Beschluss des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZR 51/12

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 195 vom 2. Juni 2004, S. 16) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG dahin auszulegen, dass diese Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Bankinstitut in einem Fall wie dem Ausgangsverfahren gestattet, eine Auskunft nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis zu verweigern?

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07. März 2014

Zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer deutschen Marke bei ausschließlicher Nutzung in der Schweiz

Urteil des EuGH vom 12.12.2013, Az.: C-445/12 P

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die ausschließliche Nutzung einer deutschen Marke in der Schweiz nicht mit einer ernsthaften Benutzung in Deutschland gleichzusetzen ist. Dem Verweis auf ein Übereinkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahre 1892, welches die Benutzung einer Marke in dem anderen Staat der Benutzung im eigenen Staat gleichsetzte, hielt das Gericht entgegen, dass dieses nur zwischen diesen beiden Staaten gelte und im vorliegenden Fall Unionsrecht anzuwenden sei. Dies hat zur Folge, dass beim Nachweis der ernsthaften Benutzung eines Zeichens auf die Benutzung in dem Land, in dem es geschützt ist, abgestellt werden muss.

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07. März 2014

Kostenerstattung für Abschlussschreiben

Urteil des OLG Hamburg vom 06.02.2014, Az.: 3 U 199/13

Die Kosten für die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung sind auch dann erstattungsfähig, wenn die Antwortfrist unter der Berufungsfrist bleibt.

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