Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

12. März 2014

Irreführende Werbung mit „aktiviertem Wasser“

Urteil des LG Stuttgart vom 14.06.2013, Az.: 31 O 52/11 KfH

Ein Reinigungsmaschinenhersteller darf nicht damit werben, dass die von ihm hergestellten Geräte mit elektrisch aktiviertem Wasser arbeiten und dabei ebenso gründlich reinigen wie chemische Mittel, wenn tatsächlich seine Reinigungswirkung nicht nachweislich höher ist als die von gewöhnlichem Leitungswasser.

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12. März 2014

Wortmarke „Best Body“ teilweise eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 23.01.2014, Az.: 30 W (pat) 537/12

Das Wortzeichen "Best Body" ist eintragungsfähig hinsichtlich der Klassen 35 (u.a. Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung) und teilweise eintragungsfähig für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3 (Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel) und 44 (Vermietung von Sanitäranlagen). Von der Anmeldung für Teilbereiche der Klassen 3 (u.a. Seifen, Parfümeriewaren, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege) und 44 (u.a. Medizinische Dienstleistungen, Gesundheitsberatung, Maniküre) ist die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft ausgeschlossen, da es ihm als Werbeaussage produktbezogener Art an Unterscheidungskraft fehlt.

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11. März 2014 Top-Urteil

GEMA-Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig

Gema-Sperrtafel bei Youtube.
Urteil des LG München I vom 25.02.2014, Az.: 1 HK O 1401/13

Im Streit um die GEMA-Sperrtafeln auf YouTube hat die Musikverwertungsgesellschaft einen Sieg gegen die Internetplattform errungen. Die Aussagen auf den Sperrtafeln seien geeignet, beim Durchschnittsverbraucher fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte, obwohl sie es könne und sie selbst die Videos sperre. Da tatsächlicherweise die Sperrung durch YouTube erfolgt und eine Einräumung von Rechten mangels Einigung zwischen der GEMA und YouTube bezüglich Lizenzen bisher nicht erfolgt ist, sind die verwendeten Aussagen unvollständig und irreführend und stellen eine rechtswidrige Anschwärzung und Herabwürdigung der GEMA dar.

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10. März 2014

Unbegründeter Marken-Dispute auf einer Domain stellt Rechtsverletzung dar

Urteil des LG Köln vom 05.03.2013, Az.: 33 O 144/12

Wird unter einer Internet-Domain, welche identisch mit einer eingetragenen Marke ist, Domain-Parking betrieben und betreffen die eingeblendeten Parking-Anzeigen den Kennzeichenbereich dieser Marke, so begründet dies zwar einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Domain. Wird zugleich ein Marken-Dispute bei der Denic bzgl. dieser Domain gestellt, um die Übertragung der Domain auf den Markeninhaber zu veranlassen, so ist ein Gegenantrag auf Löschung dieses Eintrags begründet, wenn die Nutzung der Domain auch ohne Verletzung von Kennzeichenrechten möglich ist.

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07. März 2014

Davidoff Hot Water

Beschluss des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZR 51/12

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 195 vom 2. Juni 2004, S. 16) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG dahin auszulegen, dass diese Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Bankinstitut in einem Fall wie dem Ausgangsverfahren gestattet, eine Auskunft nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis zu verweigern?

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07. März 2014

Zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer deutschen Marke bei ausschließlicher Nutzung in der Schweiz

Urteil des EuGH vom 12.12.2013, Az.: C-445/12 P

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die ausschließliche Nutzung einer deutschen Marke in der Schweiz nicht mit einer ernsthaften Benutzung in Deutschland gleichzusetzen ist. Dem Verweis auf ein Übereinkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aus dem Jahre 1892, welches die Benutzung einer Marke in dem anderen Staat der Benutzung im eigenen Staat gleichsetzte, hielt das Gericht entgegen, dass dieses nur zwischen diesen beiden Staaten gelte und im vorliegenden Fall Unionsrecht anzuwenden sei. Dies hat zur Folge, dass beim Nachweis der ernsthaften Benutzung eines Zeichens auf die Benutzung in dem Land, in dem es geschützt ist, abgestellt werden muss.

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07. März 2014

Kostenerstattung für Abschlussschreiben

Urteil des OLG Hamburg vom 06.02.2014, Az.: 3 U 199/13

Die Kosten für die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung sind auch dann erstattungsfähig, wenn die Antwortfrist unter der Berufungsfrist bleibt.

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04. März 2014

Gegenabmahnung grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich

Urteil des OLG Hamm vom 22.08.2013, Az.: 4 U 52/13

Eine Gegenabmahnung des Abgemahnten ist zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich. Allein darin, dass der Abgemahnte von dem Einklagen seiner im Rahmen der Gegenabmahnung geltend gemachten Forderung abgesehen hat, ergibt sich keine Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn er nun in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Aufrechnung mit Abmahnkosten wahrnimmt.

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04. März 2014

Wettbewerbsverstoß eines Nahrungsergänzungsmittels

Urteil des OLG Celle vom 30.01.2014; Az.: 13 U 183/12

Werbung und Verkauf eines Nahrungsergänzungsmittels, das ein Extrakt der Kudzuwurzel beinhaltet, verstößt gegen die  Novel-Food-Verordnung und damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wenn das Mittel weder eine Zulassung noch eine Festlegung nach der Novel-Food-Verordnung aufweist.

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04. März 2014

Preisangabe ohne Einbeziehung eines Serviceentgelts im Endpreis unzulässig

Beschluss des KG Berlin vom 12.02.2013, Az.: 5 W 11/13

Die Werbung mit „555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*“ für eine Kreuzfahrt entspricht nicht den Bestimmungen der Preisangabenverordnung und ist damit unzulässig, wenn das Serviceentgelt nicht direkt in den Endpreis eingerechnet wird. Daran ändert auch ein Sternchenhinweis nichts, wonach die Erhebung des Serviceentgelts zur Voraussetzung hat, dass eine Nacht beanstandungsfrei verbracht wurde, da dies vielmehr eine selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters ist.

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