Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

29. April 2014

Vertragsstrafenklausel

Urteil des BGH vom 13.11.2013, Az.: I ZR 77/12

a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, bei dem eine Herabsetzung gemäß § 242 BGB auch im kaufmännischen Verkehr möglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 Rn. 41 = WRP 2009, 182 - Kinderwärmekissen).

b) Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr Vertragsstrafevereinbarungen ausschließlich nach "neuem Hamburger Brauch" abzuschließen.

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29. April 2014

Bundeskartellamt: ASICS-Vertriebssystem beeinträchtigt den fairen Wettbewerb

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 28.04.2014 Nach einer vorläufigen Prüfung kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, welches lediglich autorisierten Händlern ermöglicht, Sportschuhe an Endkunden zu verkaufen, zu große Beschränkungen enthalte. Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass ein Hersteller Qualitätsanforderungen an seine Händler stellt, doch geht ASICS deutlich weiter: So wird Händlern der Onlineverkauf via eBay oder Amazon und auch die Unterstützung von Preissuchmaschinen gänzlich untersagt. Darin sieht das Amt gar eine unzulässige Kernbeschränkung.
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28. April 2014

Hofpfisterei weiter erfolgreich im Kampf um ihre „Sonne“

Beschluss des OLG München vom 16.05.2013, Az.: 6 W 411/13

Der Rechteinhaber einer Marke hat wegen einer Markenverletzung auch dann einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer, wenn dieser seine im Internet beworbene Ware nur regional in einem gänzlich anderen Bundesgebiet absetzt. Vorliegend sah die Hofpfisterei ihre Markenrechte am Brot „Sonne“ verletzt, da ein Konkurrent die „kleine Partysonne“ vertrieb. Die Münchner Bäckerei hält die Rechte an der Marke seit 1977 inne und geht aktuell verstärkt gegen Bäcker vor, die Brot unter diesem Namen vertreiben.

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28. April 2014

Irreführende Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangabe

Urteil des OLG Hamburg vom 16.12.2013, Az.: 5 U 278/11

Eine Werbung, die Testurteile eines selbst beauftragten Tests wiedergibt, ohne die Fundstelle der Veröffentlichung in leicht und eindeutig nachprüfbarer Weise anzugeben, ist irreführend, da der Verbraucher den Eindruck erhält, dass der Test von einer unabhängigen Institution durchgeführt worden sei.

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28. April 2014

smartbook

Beschluss des BGH vom 06.11.2013, Az.: I ZB 59/12

a) Für die Beurteilung der Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 MarkenG einerseits und der Schutzhindernisse nach § 3 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und 2 Nr. 4 bis 10 MarkenG andererseits gelten keine unterschiedlich strengen Maßstäbe. Die jeweiligen Eintragungshindernisse sind vielmehr unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses auszulegen, das jedem von ihnen zugrunde liegt.

b) Im Löschungsverfahren muss auch bei einem lange zurückliegenden Eintragungsverfahren das Vorliegen eines Schutzhindernisses zum Zeitpunkt der Markenanmeldung zuverlässig festgestellt werden. In Zweifelsfällen darf eine Löschung der Marke nicht erfolgen.

c) Eine dem Eintragungsverfahren nachfolgende, die Waren oder Dienstleistungen beschreibende Verwendung des Markenworts ist kein Indiz für das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke, wenn die beschreibende Verwendung vom Löschungsantragsteller veranlasst worden ist.

d) Weist eine Wortfolge (hier: smartbook for smart people) einen unterscheidungskräftigen Bestandteil auf (hier: smartbook), wird dies im Regelfall dazu führen, dass auch der Wortfolge in ihrer Gesamtheit die Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht fehlt.

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28. April 2014

Betrieb von Luxus-Taxi-Dienst in Berlin untersagt

Urteil des LG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 15 O 43/14

Das Betreiben eines taxenähnlichen Verkehrs, bei dem Fahrgäste über eine App eine im Stadtgebiet wartende Limousine samt Fahrer anfordern, ist eine genehmigungspflichtige Beförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und kein Mietwagenservice. Da der Anbieter des Chauffeurservices selbige jedoch nicht vorweisen kann, wurde der Betrieb untersagt. Es wurde seitens des Unternehmens bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung vorzugehen.

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25. April 2014

Isolierter Verkauf von CoAs ohne Lizenzerteilung ist unzulässig

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 30.01.2014, Az.: 11 W 34/12

Beim isolierten Verkauf von CoAs (Certificate of Authenticity, Echtheitszertifikat) handelt es sich um eine urheberechtswidrige Vervielfältigung, wenn dem Vertreiber von Seiten des Rechtsinhabers keine Berechtigung vorliegt. Durch den Produkt Key auf dem CoA wird es dem Käufer ermöglicht, ein urheberrechtlich geschütztes Programm zu installieren, so dass in dessen Weitergabe eine Vervielfältigungshandlung liegt. Ohne Einwilligung vom Rechteinhaber ist dies unzulässig, da insoweit auch keine Erschöpfung vorliegt.

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25. April 2014

Buch mit dem Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ darf nicht weiter vertrieben werden

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.03.2014, Az.: 37 O 6/14 U

Die Bezeichnung eines Buches mit „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ ist nicht zulässig, weil dadurch geschützte Werktitel der 4 Bücher der „Wanderhuren“-Reihe verletzt werden. Aufgrund des Bekanntheitsgrades der „Wanderhuren“ Romane kann eine Verwechslungsgefahr mit diesen nicht ausgeschlossen werden. Dabei tritt die Kunstfreiheit zur Gestaltung von Werktiteln hinter Rechten aus dem Markgengesetz an dem Titel der „Wanderhure“ zurück.

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25. April 2014

HOT

Beschluss des BGH vom 19.02.2014, Az.: I ZB 3/13

Hat ein Markenwort (hier „HOT“) mehrere Bedeutungen (hier neben „heiß“ auch „scharf, scharf gewürzt und pikant“ in Bezug auf Geschmack und im übertragenen Sinn auch „sexy, angesagt, großartig“), die sämtlich in Bezug auf die eingetragenen Waren (hier unter anderem Reinigungsmittel, Körperpflegemittel, Nahrungsergänzungsmittel, Druckereierzeugnisse und Bekleidung) beschreibend sind, reicht der allein durch die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten hervorgerufene Interpretationsaufwand des Verkehrs für die Bejahung einer Unterscheidungskraft nicht aus.

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