Urteile aus der Kategorie „Glücksspielrecht“
Keine Jackpot-Werbung bei Glücksspielen
Urteil des OLG Koblenz vom 06.05.2009, Az.: 9 U 117/09
Nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag ist es den staatlichen Lotterie-Gesellschaften untersagt, mit dem als "Jackpot" bezeichneten potentiellem Höchstgewinn zu werben, ohne gleichzeitig auf die statistischen Wahrscheinlichkeiten des Gewinns bzw. des Verlusts bei Glücksspielen hinzuweisen. Diese Informationspflichten sollen den Kunden über das Risiko aufklären und die Suchtgefahr reduzieren. Ein Werben ohne die Angaben verstößt gegen Marktverhaltensregeln und ist unlauter und damit auch wettbewerbswidrig.
Domain-Dekonnektierung durch Landesbehörde rechtswidrig
Urteil des VG Düsseldorf vom 18.05.2009, Az.: 27 L 9/09
Behörden eines Bundeslandes können bei Verstößen gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag durch Internetseiten betreffende Domains nicht dekonnektieren lassen. Bundesländer sind grundsätzlich in ihrer Verwaltungshoheit nach dem Territorialitätsprinzip auf das jeweilige Landesgebiet beschränkt. Die Dekonnektierung einer Seite führt jedoch zur weltweiten Unerreichbarkeit derselben. Damit wird die Verbandskompetenz der Landesbehörden überschritten; die Dekonnektierungsanordnung ist daher rechtswidrig.
Werbliche Anrufe nur bei ausdrücklicher Zustimmung
Urteil des LG Bochum vom 15.05.2008, Az.: 14 O 61/08
Wird eine Einwilligungsklausel so formuliert, dass neben der Speicherung und Übermittlung von Daten diese für zukünftige telefonische Bewerbung vorgehalten werden, so ist eine derartige vorweggenommene Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig. Deshalb ist die Nutzung der aufgenommenen Daten für werbliche Anrufe als eine unzumutbare Belästigung zu bewerten, sofern nicht die ausdrückliche Zustimmung zu diesem Teilaspekt der Klausel erteilt worden ist.
Glücksspiel im Internet
Das in § 4 IV Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte Verbot des Veranstalters und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet ist mit dem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Wer über das Internet die Möglichkeit anbietet oder verschafft, Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen, verstößt daher nicht nur gegen § 4 IV GlüStV), sondern verhält sich zugleich wettbewerbswidrig (§ 4 Nr. 11 UWG)...
Kein Lotto am Kunden Service Terminal
Beschluss des NiedOVG vom 12.09.2008, Az.: 11 ME 476/07
Die Einrichtung von Lotterieangeboten auf Kunden Service Terminals von Sparkassen ist nicht zulässig. Ein solches Angebot ist eine Ergänzung des Vertriebswegs. Bei der Einführung müssen die Auswirkungen auf die Bevölkerung untersucht und bewertet worden sein und die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags eingehalten werden. Die Ausweitung der Verfügbarkeit durch das Angebot an den Kunden Service Terminals widerspricht der Vorgabe, dass die Möglichkeit zum Wetten nicht zu einem allerorts verfügbaren Gut des täglichen Lebens werden dürfe.
Keine Sportwetten in Brandenburg
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 26.02.2009, Az.: 1 S 93/08
Landesrechtliche Regelungen zur Suchtbekämpfung sollen eine gewisse Attraktivität und Erreichbarkeit des staatlichen Glücksspielangebots aufzeigen, um die beabsichtigte Kanalisierung des Spieltriebs mit einer akzeptierten Ansprache der Bürger umzusetzen. Internetdienstleistungen im Bereich der Sportwetten durch Private in einer Spielhalle entsprechen nicht diesen Zielen.
Keine Sportwetten in NRW
Beschluss des OVG NRW vom 18.02.2009, Az.: 4 B 298/08
Die Sportwettenvermittlung in ortsfesten Annahmestellen ist aufgrund der von ihr aus gehenden konkreten Gefahr im Rahmen der Spielsucht und deren Folgen zu untersagen. Verschiedene gesetzliche Regelungen einzelner Glücksspielbereiche können erforderlich, geeignet sowie hinreichend sachlich gerechtfertigt sein und liegen in den Grenzen des gesetzgeberischen Spielraums.
Verzockt
Beschluss des NiedOVG vom 16.02.2009, Az.: 11 ME 367/08
Kommt es zu einer Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Interesse privater Anbieter von Glücksspielen, so überwiegt das öffentliche Interesse. Nimmt ein Vermittler seine Tätigkeit trotz der Kenntnis auf, dass keine Erlaubnis zur Vermittlung erteilt werden kann, trägt er das damit verbundene Risiko. Für das öffentliche Interesse spricht ein Staatsmonopol für Glücksspiele, da dies geeignet erscheint, die Wettleidenschaft systematisch zu bekämpfen.
Erlaubnis für Glücksspiele unabhängig vom Firmensitz
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 17.03.2009, Az.: 11 W 8/09 (Kart)
Ein Unternehmen, das Glücksspiele im Internet anbietet, bedarf der Erlaubnis dafür, unabhängig davon, ob der Sitz im Bundesland oder in der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Anknüpfung erfolgt über das Vermitteln im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes zum Glücksspiel. Eine Erlaubnispflicht besteht immer dann, wenn eine Teilnahme an Glücksspielen des jeweiligen Bundeslandes zielgerichtet ermöglicht wird.

