Urteile aus der Kategorie „Glücksspielrecht“

21. August 2009

50 Cent-Tombola rechtswidrig

Beschluss des VG Düsseldorf vom 16.07.2009, Az.: 27 L 415/09

Eine Online-Tombola stellt auch dann ein verbotenes Glücksspiel dar, wenn die Lose nur 50 Cent kosten. Zwar wird die Erheblichkeitsschwelle von 50 Cent pro Teilnahme an Glücksspielen bei Kauf eines Loses nicht überschritten; es ist jedoch darauf abzustellen, dass Teilnehmer an der Tombola mehrere Lose kaufen, um ihre Gewinnchancen zu erhöhen. Folglich wird im Regelfall der Betrag von einem halben Euro und damit die Erheblichkeitsgrenze überschritten.
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10. August 2009

Die Kombination Werbung und Gewinnspiel

Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 222/06 Wirbt ein Unternehmen für ein von ihm entwickeltes Konzept zur Qualitätssicherung von Zahnarztpraxen mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, so fehlt es an der Vermittlung sachlicher Informationen i.S. von § 21 Abs. 2 SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) nicht bereits deshalb, weil in der Werbemaßnahme das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf eine angegebene Internetadresse verwiesen wird.
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03. August 2009

Keine irreführende Werbung für Glücksspielvermittlung

Urteil vom LG Hamburg vom 19.12.2008, Az.: 408 O 178/07

Ein Vermittler von Glücksspielen im Internet darf nicht mit Bildzeichen werben, die mit den Begriffen "Vertrauensgarantie" und "staatlich" versehen sind und den Verbraucher darüber in die Irre führen können, dass der Anbieter von staatlichen Stellen überprüft worden sei. Die Art und Weise eines Prüfsiegels suggeriert eine Verbindung mit staatlichen Stellen oder durch solche ausgewählt zu sein. Mit dem Begriff "kostenlos" wird ebenfalls geworben, obwohl in einigen Fällen nicht der vollständige Spieleinsatz weitergeleitet wird und der Sevice somit nicht kostenlos ist. Auch dies ist irreführend.
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28. Juli 2009

Auf den Unterschied kommt es an

Urteil des LG Kiel vom 23.01.2009, Az.: 14 O 145/08

Von unterschiedlichen Glücksspielformen geht ein unterschiedliches Suchtpotential aus. Darin ist ein Grund zu erkennen, dass für den Zweck der Spielsuchteindämmung und -prävention für unterschiedliche Spiele unterschiedliche Organisationsweisen herangezogen werden.
Das Verbot der Glücksspielvermittlung im Internet ist auch auf bisherige Dauerschuldverhältnisse anzuwenden, die bislang inhaltlich zulässig die Vermittlung geregelt haben.
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24. Juli 2009

Finger weg von Glücksspielen

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.06.2009, Az.: 6 U 261/07 Das im Glückspielstaatsvertrag verankerte Verbot, im Internet öffentliche Glücksspiele anzubieten, ist mit dem deutschen Verfassungsrecht sowie mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Folglich verstößt derjenige, der im Internet die Möglichkeit schafft, zu festen Gewinnquoten Sportwetten einzugehen, zum einen gegen § 4 des Glückspielstaatsvertrages. Zum anderen ist dieses Verhalten nach § 4 Nr. 11 UWG gleichsam wettbewerbswidrig.
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24. Juli 2009

Untersagung einer Hausverlosung im Internet

Beschluss des VG München vom 09.02.2009, Az.: M 22 S 09.300

Die Regierung von Mittelfranken (bayernweite Glücksspielaufsicht im Internet) untersagte die Verlosung eines Hauses nahe München. Die Lose wurden zu je 19 Euro verkauft und sollten nach Erreichen von 48.000 Teilnehmern durch Quiz-Runden einen Gewinner finden. Rechtsgrundlage der Regierung war der bundesweit geltende Glücksspielvertrag, der präventiv Internetglücksspiele ohne weitere Befreiungsmöglichkeiten verbietet. Das Verwaltungsgericht München bestätigte diesen Beschluss.
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21. Juli 2009

Keine Gutscheine für Freispiele am Spielautomaten

Urteil des VG Hannover vom 17.06.2009, Az.: 11 A 4402/07

In Zeitungen abgedruckte Gutscheine, die einem ein kostenloses Spiel an Glücksspielautomaten ermöglichen, verstoßen gegen die Spielverordnung. Sie sollen neue Kunden an die Spielautomaten locken und sie langfristig an die Spielhallen zu binden. Dies verstößt gegen den Zweck des § 9 Abs. 2 SpielV, der zum Schutz der Spieler die Gefahr gesteigerter Spielanreize durch Werbemittel untersagt.
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15. Juli 2009

Benachbarte Spielhallen als Einheit

Urteil des OLG Hamm vom 03.03.2009, Az.: 4 U 186/08

Betreibt man zwei Spielhallen direkt nebeneinander so, dass der Eindruck eines einheitlichen Gewerbes entsteht, ist dies unzulässig. Die fraglichen Spielhallen befinden sich im selben Gebäude und werden gemeinsam beaufsichtigt. Im hinteren Bereich führen die jeweiligen Ausgangstüren, die auch zum Eintritt für Kunden geöffnet sind, auf einen Garagenhof. Dieser ermöglicht einen leichten und fast einladenden Wechsel zwischen den Spielhallen und verklammert diese situativ erkennbar miteinander. Ohne eine öffentliche Fläche zu betreten werden so insgesamt 20 anstatt den erlaubten 12 Spielgeräten miteinander verbunden.

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15. Juli 2009

Titelsponsoring ist Werbung

Beschluss des VG Hamburg vom 08.07.2009, Az.: 4 E 1677/09

Wird der Name und das Logo eines Unternehmens, das im Internet die Teilnahme an Glücksspielen ermöglicht, für ein Titelsponsoring verwendet, handelt es sich hierbei um Werbung i.S. von § 5 GlüStV. Das verbotenen Glücksspiel soll mit seinem Namen, der einen Aufforderungscharakter hat und damit einen zusätzlichen Anreiz schaffen will, das wirtschaftliche Interesse im Rahmen der Tätigkeit als Titelsponsor umsetzen. Das Verbot der Fernsehwerbung erstreckt sich auf die Präsentation des Logos bei öffentlichen Auftritten, da diese im Fernsehen übertragen werden können.

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14. Juli 2009

Keine Prüfungskompetenz des BVerfG zur Vereinbarkeit von nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht

Beschluss des BVerfG vom 15.04.2009, Az.: 2 BvR 1496/05 Im Beschluss vom 15.04.2009 hatte das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, ob die Durchsuchung der Geschäftsräume eines Sportwettenanbieters rechtmäßig war. Das Gericht konnte seine Entscheidung jedoch nicht auf den bei Glücksspielen maßgeblichen § 284 StGB stützen, da die Frage aufkam, ob diese Vorschrift überhaupt mit dem grundsätzlich vorrangigem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist oder nicht. Eine derartige Prüfungskompetenz, ob eine innerstaatliche Norm des einfachen Rechts mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, obliegt nämlich nicht dem Bundesverfassungsgericht.
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