Urteile aus der Kategorie „Glücksspielrecht“

06. Februar 2014

Wettbüros in Wohngebieten grundsätzlich unzulässig

Urteil des VG Berlin vom 05.12.2013, Az.: VG 13 K 2.13

Wettbüros in Wohngebieten sind grundsätzlich unzulässig, da sie gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, da sie ihrer Eigenart und der Art der mit ihnen verbundenen typischen Nutzung durch Kunden nach in einem Spannungsverhältnis zur Wohnnutzung stehen und Belästigungen darstellen.

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21. Oktober 2013

Online-Bundesligamanager stellt kein Glücksspiel dar

Pressemitteilung des BVerwG vom 16.10.2013, Az.: 8 C 21.12 Der Online-Bundesligamanager "Super-Manager" stellt kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags dar, da für einen Zugang zum Spiel nur eine Teilnahmegebühr verlangt wird, welche nicht im Zusammenhang mit der Gewinnchance im Spiel steht. Dies entspricht nicht den Anforderungen, die an den Glücksspielbegriff in § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV gestellt werden.
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18. Oktober 2013

Lottogewinn muss mit nicht geschiedenem Ex-Ehepartner geteilt werden

Pressemitteilung des BGH vom 16.10.2013, Az.: XII TB 277/12 Solange eine Ehe besteht, fällt der Lottogewinn eines Ehepartners in den Zugewinnausgleich. Allein wegen des Umstandes, dass die Eheleute seit Jahren getrennt leben, kann die Forderung nach der Hälfte des Gewinns nicht wegen grober Unbilligkeit verweigert werden. Hier muss auf die Faktoren des Einzelfalls Rücksicht genommen werden. Gegen die Unbilligkeit kann, wie hier, sprechen, dass die Ehe zum Zeitpunkt der Trennung seit 29 Jahren bestand und aus ihr mehrere Kinder hervorgingen.
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23. August 2013

Wettbewerbswidrige Verzehrgutscheine

Urteil des LG Wuppertal vom 29.01.2013, Az.: 11 O 86/12 Ein Verzehrbon eines Cafés, das an eine Spielhalle angegliedert ist, stellt einen Verstoß gegen das spielstättenrechtliche Zuwendungsverbot dar, wenn im Rahmen der Gesamtdarstellung des Gutscheins nicht eindeutig zu identifizieren ist, ob für eine Leistung des Cafés oder des Casinos geworben wird.
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21. Mai 2013

„Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am … regnet“ kein Glücksspiel

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.04.2013, Az.: 6 S 892/12

Die Werbeaktion eines Einrichtungshauses, die bei einem Einkauf ab einem Warenwert von 100 € die Rückerstattung des Kaufpreises verspricht, „wenn es am ... regnet“, ist zulässig und nicht als öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrages einzuordnen. Solange Kunden hierbei ihr Entgelt lediglich für die zu erwerbende Ware und gerade nicht einen erhöhten Kaufpreis für die Teilnahme an einem Gewinnspiel entrichten, fehlt es bereits an einem für ein Glücksspiel erforderlichen Entgelt zur Erlangung einer Gewinnchance.

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09. April 2013

Unzulässige Werbeanrufe

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.05.2012, Az.: 14 U 64/11 Kundenwerbung in Form des Telefonvertriebes ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene vor dem Gespräch ausdrücklich in das Gespräch einwilligt. Eine Einwilligung kann nicht bereits dann angenommen, weil der Angerufene das Gespräch annimmt und fortführt. Auch das Einverständnis eines Ehepartners kann dem Angerufenen nicht zugerechnet werden. Die von einem Dritten erteilte Einwilligung bedeutet nicht zugleich die Einwilligung der angerufenen Person.
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19. Februar 2013

Von einem Zufallsereignis abhängende Werbeaktionen sind grundsätzlich nicht als Glücksspiel anzusehen

Urteil des VG Regensburg vom 12.04.2012, Az.: RO 5 K 11.1986 Eine Werbeaktion, die eine Rückerstattung des Kaufpreises unter den Voraussetzungen, dass es an einem bestimmten Tag regnet, zum Inhalt hat, ist generell kein Glücksspiel i.S.d § 3 I GlüStV. Es fehlt hierbei an der Entgeltlichkeit der Teilnahme, da die Ware selbst bereits den Gegenwert für das gezahlte Geld darstellt. Der Erwerb der Gewinnchance ist dabei als eine Zugabe anzusehen.
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01. Januar 2013

Sportwettenbetrug – BGH verwirft Revision

Pressemitteilung Nr. 217/2012 des BGH zum Urteil vom 20.12.2012, Az.: 4 StR 125/12, 4 StR 55/12 Der Bundesgerichtshof bestätigte, wenn auch nur zum Teil, die Verurteilung dreier Angeklagter wegen Sportwettenbetruges. Die Angeklagten platzierten bei verschiedenen ausländischen Wettanbietern zahlreiche Wetten auf Fussballspiele im europäischen In- und Ausland. Der Clou daran: Vor der Platzierung der Wetten wurden Manipulationsabsprachen mit Schiedsrichtern und Spielern getroffen. So wurden hinsichtlich der einzelnen Spielpaarungen Wettgewinne im hohen fünfstelligen Bereich erzielt.
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18. Dezember 2012

Sportwettenanbieter haben keinen Anspruch aus Staatshaftung wegen Europarechtsverstoß

Urteil des BGH vom 18.10.2012, Az.: III ZR 197/11

a) Die Behörden im Freistaat Bayern haben nicht dadurch in hinreichend qualifizierter Weise gegen Unionsrecht verstoßen, dass sie bis zum 31. Dezember 2007 den Vertrieb von Sportwetten durch andere Anbieter als die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammen geschlossenen Lotterieunternehmen der Länder untersagt haben. Auch ein Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 Abs. 1, Art. 34 Satz 1 GG scheidet insoweit aus, weil die Untersagungsverfügungen zwar objektiv rechtswidrig waren, es jedoch am Verschulden der Amtsträger fehlt.

b) Die bayerischen Verwaltungsgerichte, die die Untersagungsverfügungen und die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehbarkeit nicht aufgehoben haben, haben ebenfalls nicht in hinreichend qualifizierter Weise gegen Unionsrecht verstoßen.
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23. Oktober 2012

Kein Gewinn ohne Investition

Urteil des EuGH vom 18.10.2012, Az.: C-428/11

Es ist als unlautere und somit unzulässige Geschäftspraktik anzuerkennen, wenn ein Verbraucher über einen Preis oder Gewinn informiert wird, er aber eine Mehrwert-Rufnummer wählen, einen Mehrwert-SMS-Dienst bedienen oder sich auf postalischem Wege erkundigen muss, was genau er gewonnen hat. Hierbei ist es unerheblich, wenn die dem Verbraucher auferlegten Kosten im Vergleich zum Gewinn nur geringfügig sind oder hierdurch dem Gewerbetreibenden kein Vorteil entsteht.
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