Urteile aus der Kategorie „Glücksspielrecht“
Keine Werbung für Glückspiele im Internet durch ausländische Anbieter
Freistaat Bayern verstößt gegen GlüStV
Pressemitteilung Nr. 3/11 zu den Entscheidungen des OLG München vom 17.03.2011, Az.: 29 U 2819/10; 29 U 2944/10
Die staatliche Lotterieverwaltung warb an Ostern mit „Glückspäckchen im Osternest – Die Lose von Lotto Bayern wünschen schöne Feiertage“. Zudem konnte man im Rahmen von Sonderauslosungen täglich ein Cabrio gewinnen. Hierdurch wurde nicht nur über die Möglichkeit des Glücksspiels informiert, sondern gezielt zum Glücksspiel aufgefordert und animiert bzw. nicht nur eine vorhandene Spielleidenschaft kanalisiert, sondern der Entschluss zur Spielteilnahme erst hervorgerufen. Auch wenn diese Werbung unlauter war, konnte der Freistaat Bayern nicht verurteilt werden, da die Ansprüche des klagenden Vereins rechtsmissbräuchlich waren. Der Verein weigerte sich nämlich Wettbewerbsverstöße seiner Mitglieder zu verfolgen.Mutter haftet für ihre ausländischen Töchter
Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 25.01.2011, Az.: 12 B 76/10
Die Muttergesellschaft haftet für ihre im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften, welche entgegen ihrer Weisung weiterhin Glückspiel über das Internet vermitteln.Rubbellose nichts für Minderjährige?
Urteil des OLG Koblenz vom 01.12.2010, Az.: 9 U 258/10
Die Durchführung von Testkäufen (durch Minderjährige) im größeren Umfang ist nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG. Veranstalter und Verkaufsstellen von autorisierten öffentlichen Glücksspielen haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Dabei haftet der Veranstalter für das Verhalten des Verkaufspersonals. Der Verkauf von Rubbellosen ist nicht kerngleich zu der Teilnahme an allen übrigen öffentlichen Glücksspielen. Geschäftsführer einer GmbH haften, wenn sie entweder persönlich die Rechtsverletzung begangen oder die eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert haben.Verbot von „Texas Hold’em“
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Installation von Wettterminals
Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 18.01.2011, Az.: 1 MB 29/10
Werden Wettterminals in Spielhallen installiert ändert sich die Kunden-/ Zielgruppe, sodass diese Abweichung eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung zur Folge hat. Begründet wird es dahingehend, dass Kunden welche an Live-Wetten teilnehmen sich so lange in der Spielhalle aufhalten wie es für sie interessante Live-Sportereignisse gibt, auf die gewettet werden kann. Für Kunden welche hingegen "Token"- oder Geldgeräte nutzen, spielt dies keine Rolle.Staatliches Wettmonopol verstößt gegen Berufsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit
Beschluss des VG Berlin vom 15.04.2011, Az.: 35 L 177.11
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt erneut seinen Ansicht, dass das staatliche Wettmonopol gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und die europäische Dienstleistungsfreiheit der privaten Sportwetten-Vermittler verstößt. Das Lotterieangebot der Deutschen Kassenlotterie Berlin sei durch seine Hinweise auf hohe Gewinnmöglichkeiten und die gemeinnützige Verwendung der Erlöse auch mit dem Glücksspielstaatsvertrag selbst nicht vereinbar.Verbot für die Vermittlung von Glückspielen per SMS und über Zigarettenautomaten in Hessen
Beschluss des VGH Hessen vom 03.03.2011, Az.: 8 A 2423/09
Die Vermittlung von Glücksspielen per SMS ist aus Gründen der Suchtprävention und des Jugendschutzes in Hessen nicht erlaubt. Via SMS sind Sportwetten mittels Mobiltelefon grundsätzlich von jedem Ort aus und zu jeder Zeit spielbar. Dadurch unterliegen sie keiner sozialen Kontrolle, so dass das Verbot der Teilnahme von Minderjährigen leicht umgangen werden kann. Auch die Vermittlung von Glücksspielen über Zigarettenautomaten bietet keine ausreichende Sicherheit des Ausschlusses Minderjähriger und ist daher ebenfalls nicht erlaubt.
