Urteile aus der Kategorie „Glücksspielrecht“
Räumliche Trennung von Gaststätten mit Geldspielgeräten
Sind mehrere mit je drei Geldspielgeräten ausgestattete Gaststätten baulich derart miteinander verbunden, dass Gäste zur Bespielung der Automaten von einer Räumlichkeit in die andere wechseln können ohne das Gebäude hierzu verlassen zu müssen, stellt dies keine hinreichende räumliche Trennung der einzelnen Räumlichkeiten dar und lässt die Gaststätten bei einer natürlichen Gesamtbetrachtung als spielhallenähnliches Konstrukt erscheinen.
Glücksspielwerbung im Internet und am Telefon weiterhin unzulässig
Verbot von entgeltlichen Pokerspielen im Internet
Internetsportwetten auch nach EuGH-Entscheidung nicht erlaubt
Unbegrenzter Zugewinn an Punkten als Gewinn unzulässig
Das Betreiben eines Spielgeräts ohne Einsatzrückgewähr, welches dem Spieler lediglich ermöglicht seine erzielten Gewinne bis zur Erschöpfung des Punktekontos einzusetzen, ist unzulässig. Der Gewinn stellt sich so als eine an sich unbegrenzte und damit verbotene Berechtigung zum Weiterspielen dar.
Erfolgt weiter bei einem mit einer Auswurfmöglichkeit für Geld oder Token versehenem Gerät eine spielerbezogene Speicherung von Punktegewinnen auf einem Hinterlegungsspeicher, so ist das Gerät nicht als reines Unterhaltungsspielgerät zu klassifizieren.
Staatliches Glücksspiel-Monopol fällt in Luxemburg
Wer sich schon immer gewundert hat, wie breit angelegte Werbekampagnen staatlicher Lotterie- und Glücksspielgesellschaften und die Bekämpfung der Spielsucht und sonstiger, mit dem Glücksspiel zusammenhängender Gefahren zusammenpasst, befindet sich in guter Gesellschaft.
Auch die Richter der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg sahen hier keinen Zusammenhang mehr und kippten deshalb das erst 2008 im deutschen Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Glücksspielmonopol.
Glücksspielstaatsvertrag rechtens, Ausführung mangelhaft
Pressemitteilung des EuGH Nr. 78/10, Az.: C-409/06 & Verbundene:
Der EuGH hat entschieden, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag zwar von den Zielen und der rechtlichen Befugnis mit dem EU-Recht vereinbar ist, er allerdings von seiner praktischen Durchführung nicht gerechtfertigt wird.Ausnahmeregelungen für Kasinos und Automaten sowie intensive Werbemaßnahmen für die in staatliche Gewalt verbliebenen Glücksspielvarianten, lassen sich nicht mit einer kohärenten Strategie der Glücksspielsuchtbekämpfung vereinbaren.
Einwilligung von Werbemails bei Gewinnspiel umfasst nicht zusätzliche Werbung
Willigt der Verbraucher im Rahmen eines Gewinnspiels in Werbezwecke ein, umfasst dies nicht den Erhalt zusätzlicher Werbung von Partnern des Gewinnspielveranstalters. Dies gilt insbesondere dann, wenn der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund unverständlichen Formulierungen nicht erkennen konnte, zu welchen konkreten Zwecken die Daten verwendet werden sollen.
Glücksspiel nur durch einen Anbieter EU-rechtlich zulässig
Eine nationale Regelung, nach der die Veranstaltung von Glücksspielen nur einem einzelnen Anbieter erlaubt ist, ist europa-rechtlich nicht zu beanstanden. Nationale Gerichte sind ferner nicht verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Durchführungsmaßnahmen zur Sicherstellung dieser Regelung geeignet und verhältnismäßig sind, sofern die praktische Wirksamkeit der Regelung sicher gestellt wird und die Maßnahme keine zusätzlichen Beschränkungen gegenüber der Regelung enthält.

