Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

20. Februar 2018 Top-Urteil

Arzt hat Anspruch auf Löschung seiner personenbezogenen Daten auf Ärztebewertungsplattformen

Ärztin im Profil
Pressemitteilung Nr. 34/18 zum Urteil des BGH vom 20.02.2018, Az.: VI ZR 30/17

Personenbezogene Daten sind gem. § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Unzulässig ist die Speicherung dann, wenn schutzwürdige Interessen wie etwa das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Betroffenen verletzt werden. Die Speicherung und Veröffentlichung von Daten eines Arztes und weiteren praxisbezogenen Informationen durch den Betreiber eines Ärztebewertungsprofils (hier: jameda) sowie die von Nutzern über den Arzt abgegebenen Bewertungen ist zwar grundsätzlich auch gegen den Willen des Arztes aufgrund des Informationsinteresses der Öffentlichkeit zulässig (vgl. Urteil des BGH vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13). Unterscheidet der Betreiber jedoch zwischen einem kostenlosen Basisprofil, welches ohne Zutun des Arztes, sondern durch den Plattformbetreiber selbst erstellt wird, bietet dabei jedoch gleichzeitig auch ein kostenpflichtiges „Premium-Paket“ an, wodurch auf dem Basisprofil Anzeigen für zahlende Ärzte mit gebuchtem „Premium-Paket“ in der direkten Umgebung geschaltet werden, ist der Plattformbetreiber kein „neutraler“ Informationsmittler mehr, womit Ärzte mit einem Basisprofil ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung“ vorweisen können und ihnen die Löschung ihrer Daten zugebilligt werden muss.

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15. Januar 2018 Top-Urteil

Auskunftsanspruch über die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse

Blaues Logo IP-Adresse vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16

Fallen Netzbetreiber und Endkundenanbieter auseinander, so betrifft allein die vom Netzbetreiber erteilte Auskunft über die Zuordnung der dynamischen IP-Adresse zu einer für den Endkundenanbieter vergebenen Benutzerkennung und nicht die Auskunft des Endkundenanbieters über Namen und Anschrift des Inhabers des der Benutzerkennung zugeordneten Anschlusses die Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG.

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11. Dezember 2017 Top-Urteil

Selektiver Vertrieb und Internethandel

Kosmetikprodukte
Urteil des EuGH vom 06.12.2017, Az.: C-230/16

1. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren dient, mit der genannten Bestimmung vereinbar ist, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, und die festgelegten Kriterien nicht über das erforderliche Maß hinausgehen.

2. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Vertragsklausel wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, die autorisierten Händlern eines selektiven Vertriebssystems für Luxuswaren, das im Wesentlichen darauf gerichtet ist, das Luxusimage dieser Waren sicherzustellen, verbietet, beim Verkauf der Vertragswaren im Internet nach außen erkennbar Drittplattformen einzuschalten, wenn diese Klausel das Luxusimage dieser Waren sicherstellen soll, einheitlich festgelegt und ohne Diskriminierung angewandt wird sowie in angemessenem Verhältnis zum angestrebten Ziel steht, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.

3. Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommission vom 20. April 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens ein den auf der Einzelhandelsstufe tätigen Mitgliedern eines selektiven Vertriebssystems für Luxuswaren auferlegtes Verbot, bei Internetverkäufen nach außen erkennbar Drittunternehmen einzuschalten, weder eine Beschränkung der Kundengruppe im Sinne von Art. 4 Buchst. b der Verordnung Nr. 330/2010 noch eine Beschränkung des passiven Verkaufs an Endverbraucher im Sinne von Art. 4 Buchst. c der Verordnung darstellt.

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24. November 2017 Top-Urteil

Erfolgreicher Antrag auf PayPal-Käuferschutz hat zur Folge, dass Verkäufer erneut Kaufpreiszahlung verlangen kann

lila Käuferschutzsigel mit Haken
Pressemitteilung Nr. 187/2017 des BGH zu den Urteilen vom 22.11.2017, Az.: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16

Der BGH hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass die Kaufpreisforderung des Verkäufers wiederbegründet wird, wenn der Käufer erfolgreich einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt. Indem die Parteien sich auf die Nutzung von PayPal einigen, treffen diese nach Ansicht des BGH stillschweigend eine Vereinbarung über die Wiederbegründung der Kaufpreisforderung für den Fall der Rückbelastung des Verkäufer-Kontos. Das ergebe sich aus einer interessengerechten Vertragsauslegung, insbesondere vor dem Hintergrund der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, die Vertragsbestandteil wird. Im Falle eines erfolglosen Antrags kann der Käufer die staatlichen Gerichte zur Durchsetzung seiner Ansprüche anrufen, im Umkehrschluss müsse gleiches für den Verkäufer gelten.

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03. November 2017 Top-Urteil

Filesharing: Eltern haften bei Urheberrechtsverletzungen über den Familienanschluss unter Umständen für ihre Kinder

Pärchen sitzt auf dem Sofa und beobachtet Kinder, die im VOrdergrund mit einem Tablet auf dem Teppich liegen
Urteil des BGH vom 30.03.2017, Az.: I ZR 19/16

Im Falle einer über den von Eltern unterhaltenen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internettauschbörse umfasst die sekundäre Darlegungslast der Anschlussinhaber bei Inanspruchnahme durch den Urheber oder den Inhaber eines verwandten Schutzrechts - hier durch den Tonträgerhersteller - die Angabe des Namens ihres volljährigen Kindes, das ihnen gegenüber die Begehung der Rechtsverletzung zugegeben hat.

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30. Oktober 2017 Top-Urteil

Tabakwerbung im Internet

Mann und Frau stehen Rücken an Rücken während beide eine gewaltige Dampfwolke ausatmen, die durch einen Vaporizer erzeugt wurde
Pressemitteilung Nr. 154/2017 zum Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 117/16

Wer als Tabakhersteller auf seiner Verkaufswebsite für seine Tabakerzeugnisse wirbt, handelt unlauter. Denn bei der ebenfalls für den Fernabsatz genutzten Internetseite handelt es sich um einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ i.S. des Gesetzes über Tabakerzeugnisse. Deshalb darf die Beklagte auf ihrer Startseite kein Foto veröffentlichen, das mehrere Personen ersichtlich glücklich beim Konsum von Tabakprodukten zeigt.

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29. September 2017 Top-Urteil

BGH: Google-Bildersuche verletzt keine Urheberrechte

fiktiver Laptop, auf dem die Google-Startseite angezeigt wird
Pressemitteilung Nr. 146/2017 zum Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 11/16

Die Anzeige urheberrechtlich geschützter Fotos in Form kleiner Vorschaubilder seitens Google verletzt laut BGH keine Urheberrechte. Das gilt auch bei Anzeige von rechtswidrig durch Dritte veröffentlichten Bildern. Vom Anbieter einer Bilderrechercheseite kann nicht erwartet werden, zu überprüfen, ob die von der Suchmaschine automatisch gefundenen Bilder rechtmäßig ins Internet gestellt wurden, bevor er sie als Vorschaubilder wiedergibt. Dies gilt insbesondere, wenn die Suchmaschine Fotos auf frei zugänglichen Internetseiten findet.

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05. September 2017 Top-Urteil

Kein Beweisverwertungsverbot bei Auskunftserteilung eines Netzanbieters wegen Filesharing

Frauen erzählen sich "Gossip"
Pressemitteilung Nr. 114/2017 zum Urteil des BGH vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16

Besteht zugunsten eines Rechteinhabers lediglich für die Auskunft des Netzbetreibers eine richterliche Gestattung gem. § 101 Abs. 9 UrhG, nicht jedoch für die Auskunft des Endkundenanbieters (hier: ein Reseller), der schlussendlich Name und Adresse eines Rechteverletzers erteilt, unterliegt diese Auskunft keinem Beweisverwertungsverbot. Daten, die ein Endkundenanbieter an die Rechteinhaberin weitergibt, stellen keine Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG dar, sondern sind lediglich Bestandsdaten, wofür es keiner weiteren richterlichen Gestattung bedarf.

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11. August 2017 Top-Urteil

Kein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung wegen Verstoß gegen „GNU General Public License“

Word-Cloud „GNU“
Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017, Az.: 4 U 72/16

Die Verbreitung einer unter der „GNU General Public License“ (GNU GPL) lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Höhe des Schadensersatzes für solche Verletzungen kann vom Rechteinhaber grundsätzlich im Rahmen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierbei ist zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten. Wird die Nutzung einer solchen Software einschließlich der öffentlichen Weiterverbreitung hingegen üblicherweise bereits unentgeltlich ermöglicht, ist der „objektive Wert“ der Software mit Null anzusetzen, womit ein entsprechender Schadensersatzanspruch ausscheidet.

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29. Juli 2017 Top-Urteil

Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung widerspricht Europarecht

Datenschutzschriftzug binärem Schlosssymbol
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2017, Az.: 13 B 238/17

Die deutsche Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht. Der Kreis der betroffenen Personen der Vorratsdatenspeicherung muss auf die Fälle beschränkt werden, bei denen ein Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr besteht. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können vorerst nicht verpflichtet werden, Verbindungs- und Standortdaten der Internetnutzer zu speichern.

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