Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

03. Juni 2013

Hotelbewertungen im Internet sind nicht generell zu untersagen

Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.01.2012, Az.: 5 U 51/11 Bewertungsportale im Internet sind rechtlich zulässig, auch wenn auf diesen Internetseiten die Äußerung von anonymen Bewertungen möglich ist. Der Betreiber eines Hotels kann grundsätzlich nicht die Bewertung seines Betriebs in einem solchen Internetportal untersagen lassen kann. Auch wäre ein generelles Verbot solcher Bewertungsplattformen unter Berücksichtigung der Meinungs- und Informationsfreiheit der einzelnen Nutzer und der Allgemeinheit zu weitgehend. Schädigende und insbesondere unzutreffenden Bewertungen müssen allerdings nicht hingenommen werden.
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03. Juni 2013

Unzulässigkeit von Einladungsmails und Unwirksamkeit von Klauseln in den AGB von Facebook

Urteil des LG Berlin vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10 Emails, die von Facebook im Rahmen der Registrierung von Nutzern an Email Kontake aus ihren Email Adressbüchern versendet werden, um sie ebenfalls zur Anmeldung bei Facebook einzuladen, stellen eine unzumutbare Belästigungen dar. Dies folgt insbesondere daraus, dass die Empfänger nicht wirksam in die Zusendung der Mails eingewilligt haben. Des Weiteren sind auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien benannte "IP-Lizenz", so wie die Klausel: "Über Werbung auf Facebook" unwirksam, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen.
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03. Juni 2013

Die Reichweite der Meinungsfreiheit

Beschluss des LG Augsburg vom 19.03.2013, Az.: 1 Qs 151/13 Auch herabwürdigende Äußerungen können noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Zwar kann sich der User eines Forums nicht auf die Pressefreiheit berufen, da er kein Informant ist. Fällt solch eine Äußerung jedoch im Rahmen eines Beitrages eines Onlineforums, in dem über ein aktuelles, publik diskutiertes Thema debattiert wird, bleibt die Äußerung straffrei.
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03. Juni 2013

Livestreaming von TV-Sendungen im Internet bedarf der Erlaubnis des Fernsehsenders

Urteil des EuGH vom 07.03.2013, Az.: C-607/11 Die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen mittels Internetstreamings kann von dem jeweils betroffenen Fernsehsender verboten werden. Denn durch die Ausstrahlung im Internet wird in das „Recht der öffentlichen Wiedergabe“ eingegriffen. Ohne Relevanz ist allerdings, dass der Anbieter des Internetstreamings eigene Werbeeinnahmen erlangt, sowie ob der Benutzer des Streamings sich im Empfangsgebiet des TV-Senders befindet und den Sender auch terristisch empfangen werden könnte.
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22. Mai 2013 Kommentar

Prozesskostenlast bei formloser Aufforderung zur Freigabe einer Domain ohne vorherige Abmahnung

Kommentar zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.02.2013, Az.: I-20 W 104/11

Mit Hilfe des Instituts der Abmahnung wird eine andere Person außergerichtlich und formal dazu aufgefordert, künftig eine bestimmte Rechtsverletzung zu unterlassen. Bezweckt wird damit in der Regel, einen Rechtsstreit außergerichtlich zu klären und einem kostspieligen Gerichtsverfahren vorzubeugen.

Greift ein verletzter Rechteinhaber nicht zu diesem Mittel und entscheidet sich dazu, direkt Klage zu erheben, läuft er in aller Regel Gefahr, dass der Verletzer den Klageanspruch sofort anerkennt. Folge davon ist, dass der klagende Rechteinhaber trotz Obsiegens mit seiner Klage die Verfahrenskosten zu tragen hat, da er dem Beklagten gar keine Möglichkeit gegeben hat, den Rechtsstreit ohne Gericht zu klären.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in einem aktuellen Beschluss von Februar 2013 nun mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Rechtsverletzer in einer Domainstreitigkeit trotz sofortigen Anerkenntnisses die volle Kostenlast zu tragen hat, wenn er zuvor lediglich formlos zur Freigabe einer Domain aufgefordert wurde.

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21. Mai 2013

Kein Unterlassungsanspruch bei negativen Werturteilen bei Amazon

Urteil des LG Köln vom 08.05.2013, Az.: 28 O 452/12 Eine schlechte Bewertung eines Händlers auf Amazon, die mit einem schlechtem Kundenservice begründet wird, stellt keine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine Meinungsäußerung dar. Daher stellt dies keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts des Händlers dar, sofern dieser in der Bewertung nicht beleidigt wird. Eine Unterlassung solcher Bewertungen kann somit grundsätzlich nicht gefordert werden.
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21. Mai 2013 Top-Urteil

Haftung von Google für rechtsverletzende Suchvorschläge

Ein iPad wir in Händen gehalten. Darauf erscheint das Eingabefeld in eine Suchmaschine.
Pressemitteilung Nr. 87/13 des BGH vom 14.05.2013, Az.: VI ZR 269/12

Google analysiert Sucheingaben der Nutzer und bringt auf Grundlage dieser Analysen Suchvorschläge ein. Sind diese rechtswidrig, haftet Google jedoch erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung. Insbesondere ist der Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, die Einträge vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Wird Google aber über rechtswidrige Einträge informiert, müssen diese aus den Suchvorschlägen getilgt werden.

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08. Mai 2013

Zur irreführenden Werbung mit einer Selbstverständlichkeit

Beschluss des OLG Bremen vom 15.03.2013, Az.: 2 U 5/13 Die Angabe "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" im Impressum des Internetauftritts eines Rechtsanwalts stellt eine irreführende Werbung dar. Mit ihr wird der Eindruck erweckt, der werbende Rechtsanwalt verfüge aufgrund der angegebenen Zulassung gegenüber anderen Rechtsanwälten über eine besondere Stellung oder Qualifikation, obwohl es sich bei der beworbenen Zulassung um eine Selbstverständlichkeit handelt.
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25. April 2013

Urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern

Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 175/07 Hersteller der Vervielfältigung einer Funksendung durch Aufnahme auf Bild- oder Tonträger ist allein derjenige, der die körperliche Festlegung der Funksendung technisch bewerkstelligt, selbst wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben. Eine Funksendung wird nicht öffentlich zugänglich gemacht, wenn jeweils nur eine einzelne Aufnahme einer Sendung auf Bild- oder Tonträger jeweils nur einer einzelnen Person zugänglich gemacht wird, selbst wenn diese einzelnen Personen in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden.
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22. April 2013

Reichweite des Verstoßes gegen gerichtliches Verbot zur Namensnennung auf bestimmter Webseite

Kommentar zum Urteil des KG Berlin vom 26.02.2013, Az.: 5 W 16/13 Die Verwendung von Domainnamen, die als Bestandteil der URL einen Namen (z.B. einer natürlichen oder juristischen Person) verwenden, kann im Einzelfall unter anderem dann ein Problem darstellen, wenn es dadurch zu einer sog. Zuordnungsverwirrung kommt. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich aus dem Domainnamen nicht ergibt, dass hinter der Domain nicht der wirkliche Namensinhaber, sondern beispielsweise ein unbeteiligter Dritter (ohne entsprechendes Namensrecht) steht.
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