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Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
22. Oktober 2012 Kommentar zum Beschluss des OLG Hamburg vom 15.08.2012, Az.: 3 W 53/12Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob durch die Verwendung eines bestimmten Zeichens als Second-Level-Domain eine Markenrechtsverletzung verursacht werden kann. Konkret ging es dabei im zu entscheidenden Fall um die Frage, ob durch die Domain www.kredito.de die Rechte der Inhaberin der Marke „Creditolo“ verletzt werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich dabei eingehend mit der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen auseinandergesetzt.
Weiterlesen 22. Oktober 2012 Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Wird ein geschütztes Werk von einer bestimmten IP-Adresse aus über ein Peer-to-Peer Netzwerk zugänglich gemacht, kann die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für diese Rechtsverletzung verantwortlich ist, dadurch entkräftet werden, dass neben dem Anschlussinhaber noch andere Haushaltsangehörige in Betracht kommen. Da zwischen Ehepaaren keine Prüf- und Kontrollpflichten bestehen, haftet der Anschlussinhaber nicht für eine mögliche Urheberrechtsverletzung seiner Frau.
Weiterlesen 19. Oktober 2012 Pressemitteilung Nr. 174/2012 des BGH vom 16.10.2012, Az.: X ZR 37/12 Der BGH entschied über den Fall eines Verbrauchers, der in einer Online-Maske trotz des Hinweises auf die Unmöglichkeit der nachträglichen Änderung anstelle des Vor- und Nachnamen einen zukünftigen zweiten Fluggast mit "noch unbekannt" eintrug. Der Kunde hat einen Rückzahlungsanspruch auf das für die nicht erfolgte Beförderung einer zweiten Person gezahlte Entgelt, da kein Vertrag über die Beförderung einer zweiten, zunächst nicht namentlich benannten, Person zustande gekommen ist. Es handele sich hierbei nämlich um keine gültige Buchung, sondern lediglich um ein Vertragsangebot des Ausfüllenden an das Luftfahrtunternehmen. Auch das normale Abwickeln der Buchung lässt nicht auf eine Annahme schließen, zumal der ausdrückliche Hinweis erfolgte, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich sei und der angegebene Name mit dem Namen in dem Ausweis des Passagiers übereinstimmen müsse. Mangels Vertragsschluss besteht allerdings kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung.
Weiterlesen 19. Oktober 2012 Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2012, Az.: 13 B 734/12 Das Betreiben eines kostenpflichtigen Onlinegames, in dem man einen fiktiven Fußballclub „managed“, stellt unerlaubtes Glücksspiel dar. Der Teilnehmer erhält gegen den Einsatz von EUR 7,99 die Möglichkeit, am Saisonende einen vieler Preise zu gewinnen. Dabei kommt es allerdings kaum auf Fußballwissen oder Strategie an, vielmehr entscheidet hier Glück. Damit handelt es sich um Glücksspiel, welches unzulässig ist.
Weiterlesen 10. Oktober 2012 Top-Urteil
Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.09.2012, Az.: 6 U 58/11Ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, in der sich eine Partei dazu verpflichtet, auf die weitere Nutzung eines Lichtbildes im Internet zu verzichten, liegt bereits dann vor, wenn die entsprechende Datei weiterhin auf einem Server gespeichert und abrufbar, folglich die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit des Bildes durch Eingabe der betreffenden URL weiterhin vorhanden ist. Entscheidend ist, ob das Bild auch ohne genaue Kenntnis der URL aufgefunden werden kann, beispielsweise über den Einsatz von Suchmaschinen.
Weiterlesen 10. Oktober 2012 Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 248/07 Nachdem ein Online-Münzen-Händler sowohl eine falsche Widerrufsbelehrung, als auch fehlerhafte AGB verwendete, wurde er zur Unterlassung verurteilt. Er forderte Kunden auf, vor dem Widerruf mit ihm in Kontakt zu treten und forderte, dass die Rücksendung „unbenutzt und schadenfrei“ ist. Ferner enthielten seine AGB die Abwälzung des Versandrisikos auf den Erwerber und legten ausnahmslos Dortmund als Gerichtsstand fest.
Weiterlesen 09. Oktober 2012 Urteil des OLG Hamburg vom 29.02.2012, Az.: 5 U 10/10 Für einen Gebrauchszweck erstellte Webseiten können allenfalls als Werk im Bereich der angewandten Kunst dem Urheberrechtschutz unterliegen, nicht aber dem der "reinen" Kunst. Die erforderliche Schutzuntergrenze liegt bei ersterem höher, so dass insbesondere Webseiten, die ihrer Gestaltung nach lediglich dem durchschnittlichen handwerklichen Können eines Webseitengestalters entsprechen, nicht schutzfähig sind.
Weiterlesen 09. Oktober 2012 Urteil des LG Berlin vom 21.05.2012, Az.: 52 S 140/11 Erwirbt ein Käufer auf eBay einen Gegenstand, dessen Preis unter der Option „Sofort Kaufen“ falsch angegeben ist, kann der Händler den geschlossenen Kaufvertrag anfechten. Diese Anfechtung ist jedoch nur dann erfolgreich, soweit sie unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden soll. Ist dies nicht der Fall, steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dessen Durchsetzbarkeit kann allerdings scheitern, falls der Verkäufer einen Rechtsmissbrauch aufgrund einer groben unbilligen Benachteiligung geltend machen kann. Hierfür müsste ein krasses Missverhältnis zwischen dem Preis, den der Käufer bei ordnungsgemäßer Durchführung des Angebots hätte zahlen müssen und der Höhe der Schadensersatzzahlung des Händlers bestehen.
Weiterlesen 09. Oktober 2012 Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 15.05.2007, Az.: 15 O 378/07 In einstweiligen Rechtsschutz verurteilte das LG Berlin einen Onlinehändler zur Unterlassung, der bei seinen eBay-Angeboten keine Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss ins Angebot einband. Ferner verwendete er unzulässige AGB-Klauseln: So forderte er für Individualabreden die Schriftform, verlegte den Gefahrübergang bereits auf die Abgabe der Sendung beim Zusteller vor und legte auch gegenüber Verbrauchern als Gerichtsstand München fest.
Weiterlesen 09. Oktober 2012 Beschluss des OLG Hamburg vom 15.08.2012, Az.: 3 W 53/12
Aufgrund des mit der Domain www.kredito.de verbundenen Herkunftsnachweises stellt der Domainname eine markenmäßige Zeichenverwendung dar. Eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „kredito“ und der deutschen Wortmarke „creditolo“ kann angenommen werden, da beide Begriffe eine Bezugnahme auf das Kreditgeschäft beinhalten. Zudem liegt eine starke Ähnlichkeit in klanglicher und begrifflicher Hinsicht vor, auch wenn die jeweiligen Wortendungen voneinander abweichen. Dem steht nicht entgegen, dass dem Verkehr der Begriff "kredito" überwiegend in schriftlicher Form begegnet. Das Erinnerungsbild eines Wortes wird auch bei dessen überwiegend schriftlicher Verwendung durch dessen Klang geprägt.
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