Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

26. August 2011

Mutter haftet für ihre ausländischen Töchter

Beschluss des VG Schleswig-Holstein vom 25.01.2011, Az.: 12 B 76/10

Die Muttergesellschaft haftet für ihre im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften, welche entgegen ihrer Weisung weiterhin Glückspiel über das Internet vermitteln.
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24. August 2011

Der Internetbutton – eine europaweite Lösung gegen Internetabzocke?

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 24.08.2011 Ein „Internetbutton“ soll Internetuser davor schützen Opfer von Internetabzockern zu werden. Dieser Button soll in Zukunft unmissverständlich auf den Preis, die Lieferkosten und sonstige Zahlungspflichten des Käufers hinweisen. Der Verbraucher ist nur dann zu einer Zahlung verpflichtet, wenn er bestätigt seine Kostenpflicht zu kennen, wohl durch Betätigung des Internetbuttons.
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23. August 2011

Urheberrechtsverletzung eines Gewährleistungsrechte wahrnehmenden Käufers

Urteil des AG Köln vom 21.04.2011, Az.: 137 C 691/10

Stellt ein Kunde im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs die mangelhafte Ware zum Weiterverkauf bei ebay ein, um seiner Schadensminderungspflicht zu genügen, und verwendet hierbei die Fotos des Verkäufers für die diesem die ausschließlichen Nutzungsrecht zustehen, begeht dieser eine Urheberechtsverletzung. Es handelt sich hierbei jedoch um eine unerhebliche Rechtsverletzung im Sine des § 97a Abs. 2 UrhG, so dass die Erstattung der Abmahnkosten auf 100 € begrenzt ist. In einem solchen Fall können für die Berechnung des Schadensersatzanspruches die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing nicht der Höhe nach angewendet werden, sondern können nach Ermessen des Gerichts geschätzt werden. Das Gericht schätzt diese auf 50 Prozent der Honorarempfehlung für den Nutzungszeitraum von 1 Woche, somit 45 € pro Bild.
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23. August 2011

Kopie nein – Assoziation ja

Pressemitteilung Nr. 77/2011 des BGH vom 05.05.2011, Az.: I ZR 157/09 Unlauter ist die Imitation von Markenparfum, aber nicht die Weckung von Assoziationen mit dem Original.
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23. August 2011

Achtung, E-Postbrief ist nicht so sicher, wie der klassische Brief!

Urteil des LG Bonn vom 30.06.2011, Az.: 14 O 17/11 Die Werbeaussage der Deutschen Post - „E-Postbrief so sicher und verbindlich wie der Brief" - ist schlicht unwahr. Unter Bezugnahme auf www.duden.de/rechtschreibung  bedeutet verbindlich u.a. in der Rechtssprache rechtsgültig, rechtskräftig, rechtswirksam. Eine rechtswirksame Erklärung kann, insbesondere dann nicht mittels des E-Postbriefes abgegeben werden, wenn eine Schriftform vorgeschrieben ist, da hierzu eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist. Zwar kann eine qualifizierte elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift ersetzen. Allerdings ist eine qualifizierte elektronische Signatur beim E-Postbrief nicht möglich. Verlässt sich der Verbraucher auf die Aussage der Deutschen Post, kann er bei der Wahl des E-Postbriefes erhebliche Nachteile erleiden und wird irregeführt.
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23. August 2011

Lange Werbung belästigt Kinder

Urteil des LG Berlin vom 14.09.2010, Az.: 103 O 43/10 Werbebanner, die in die Seite eines Browserspiels eingebettet sind und den Bildern der Browserspiele ähneln, können von dem relevanten Verkehrskreis nicht als Werbung erkannt werden, sodass ein Verstoß gegen § 4 Nr. 3 UWG vorliegt. Wenn der Verbraucher vor Start des Browserspiels einer 20-sekündigen Werbung mittels Interstitials ohne Beseitigungsmöglichkeit ausgesetzt ist, ist eine unzumutbare Belästigung gegeben, gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UWG.
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18. August 2011

Anbieter einer Blogging-Plattform ist für beleidigende Äußerungen verantwortlich

Beschluss des LG Berlin vom 21.06.2011, Az.: 27 O 335/11

Der Anbieter einer Plattform für Blogger ist für beleidigende und verleumderische Äußerungen verantwortlich, die Nutzer seiner Plattform auf seiner Plattform verbreiten, wenn er trotz einer Abmahnung untätig geblieben ist. Da sich diese Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland auswirkt, ist deutsches Recht anwendbar.
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18. August 2011

„Gelbe Seiten“ nicht für Internetseiten

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.06.2011, Az.: 6 U 34/10 Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen der inländischen Marke  "Gelbe Seiten" und der Internet-Domain „branchenbuch-gelbeseiten.com“. Der Begriff „Gelbe Seiten“ ist kein Gattungsbegriff, also kein Synonym für ein Branchenbuch, sodass auch § 23 Nr. 2 MarkenG nicht greift.  Ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung der Internet-Domain bestehe hingegen nicht, da die Internet-Domain im Ausland nicht rechtsverletzend benutzt werden kann.
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17. August 2011

Keine vorgeschaltete Prüfungspflicht bei Hotelbewertungen im Internet

Beschluss des KG Berlin vom 15.07.2011, Az.: 5 U 193/10

Der Betreiber einer Internetplattform für Hotelbewertungen haftet nicht für Bewertungen, die von anonymen Nutzern der Internetplattform abgegeben werden. Zum einen handelt es sich nicht um eigene Tatsachenbehauptungen des Plattformbetreibers. Zum anderen hat dieser auch nicht seine Prüfungspflichten verletzt. Eine Verpflichtung, sämtliche abgegebenen Hotelbewertungen auf deren Richtigkeit zu überprüfen, kann dem Plattformbetreiber nicht zugemutet werden. Der Verbraucher erkennt im Rahmen eines Bewertungsportal mit einer hohen Anzahl an Beiträgen leicht einen „Ausreißer“.
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17. August 2011

Slogan „Nicht quatschen, MACHEN“ erlangt durch dessen konkrete graphische Ausgestaltung wettbewerbliche Eigenart

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.07.2011, Az.: 2a O 72/11 Merchandising-Produkte mit dem Aufdruck "Nicht quatschen, MACHEN" erhalten ihre wettbewerbliche Eigenart durch die konkrete graphische Ausgestaltung des Slogans. Dem reinen Wortzeichen "Nicht quatschen, MACHEN" kommt als zum Allgemeingut gehörende Lebensweisheit keine wettbewerbliche Eigenart zu. Daher stellt der Vertrieb von T-Shirts mit dem Aufdruck "Nicht quatschen, MACHEN" keine unlautere Nachahmung dieser Merchandising-Produkte dar, wenn lediglich das Wortzeichen ohne weitere graphische Ausgestaltung verwendet wird. Es handelt sich hierbei weder um eine Täuschung über die betriebliche Herkunft noch um eine irreführende geschäftliche Handlung. Mangels markenmäßiger bzw. titelmäßiger Benutzung der Zeichen "Nicht quatschen, MACHEN" scheiden markenrechtliche Ansprüche ebenso aus.
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