Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

18. November 2010

Internetsportwetten auch nach EuGH-Entscheidung nicht erlaubt

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 05.11.2010, Az.: OVG 1 S 141.10 Der Glücksspielstaatsvertrag soll auch weiterhin grundsätzlich anwendbar sein. Sollten Teile des Vertrages europarechtswidrig sein, hätten die übrigen Teile des über die Schaffung eines staatlichen Glücksspiel-Monopols hinausgehenden Regelungsgehaltes weiter Bestand. Insbesondere das Verbot der Internetwetten bliebe bestehen. Weiterhin ließe sich das Verbot des Anbietens von Sportwetten im Internet mit dem Ziel der Bekämpfung von (Betrugs-)Straftaten rechtfertigen.
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15. November 2010

Beschränkung der Übertragbarkeit des Rechts zum Besuch von Fußballspielen durch AGB

Urteil des LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 406 O 159/09

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu Fußballspielen kann wirksam vom erstmaligen Verkäufer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eingeschränkt bzw. gänzlich ausgeschlossen werden. Insoweit kann dieser verlangen, dass der Weiterverkauf von Eintrittskarten über nicht autorisierte Plattformen im Internet verboten wird. Daher darf auch der nicht autorisierte Betreiber einer solchen Internetplattform nicht weiter behaupten, dass dieses Geschäft doch legal sei.
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11. November 2010

Session-ID: Umgehung von für Dritte als solche erkennbarer Schutzmaßnahmen

Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 39/08

Bedient sich ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § 19a UrhG ein. Bei der technischen Schutzmaßnahme muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln. Es reicht aus, dass die Schutzmaßnahme den Willen des Berechtigten erkennbar macht, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen. ...
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09. November 2010

Befüllen eines Wasserbettes zieht keine Wertersatzpflicht nach sich

BGH Pressemitteilung Nr. 210/2010 vom 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09

Der BGH entschied heute, dass der Aufbau und das Befüllen eines Wasserbettes mit Wasser lediglich eine Prüfung der Ware, nicht jedoch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme darstelle. Wertersatz sei jedoch nur dann zu leisten, wenn die Nutzung über das Prüfen hinausgehe. Folglich müsse der Käufer keinen Wertersatz dafür leisten.
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05. November 2010

Offenlegung von Daten ohne Kenntnis des Betroffenen verletzt Telekommunikationsgeheimnis

Beschluss des OLG Köln vom 05.10.2010, Az.: 6 W 82/10

Die richterliche Anordnung der Auskunftserteilung durch Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen kann den Anschlussinhaber in dem grundrechtlich geschützten Telekommunikationsgeheimnis verletzen. Dem Anschlussinhaber muss die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen eine solche Maßnahme zur Wehr zu setzten, und ihm  steht daher gegebenenfalls ein Beschwerderecht zu. Außerdem besteht der Anspruch auf Auskunftserteilung nur im Falle der Verletzung des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß, wofür ein Downloadangebot eines älteren Musikalbums ohne weitere Umstände nicht ausreicht.
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29. Oktober 2010

15 Euro Schadensersatz pro Musiktitel für Filesharing

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.10.2010, Az.: 308 O 710/09

Das Landgericht Hamburg hat einen Beklagten, der 2006 zwei Musikaufnahmen für kurze Zeit in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Das Landgericht Hamburg berücksichtigte dabei, dass es sich zwar um Musiktitel bekannter Künstler handelte, die Titel jedoch bereits mehrere Jahre alt waren. Bei der Schätzung der angemessen Lizenzgebühr orientierte sich das Gericht an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 und einem Einigungsvorschlag im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA.
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25. Oktober 2010

YouTube haftet für urheberrechtsverletzende Videoclips

Urteil des LG Hamburg vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09

YouTube haftet für urheberrechtsverletzende Inhalte bei den von anonymen Nutzern eingestellten Videos. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen des „Zu-Eigen-Machens“ fremder Inhalte, da sich die Videos aus der Sicht eines objektiven Beobachters zumindest auch als eigene Videos der Internetplattform darstellen.
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25. Oktober 2010

Betreiber eines Presseportals haftet für Google-Suchergebnisse

Urteil des KG Berlin vom 27.11.2009, Az.: 9 U 27/09 Der Betreiber eines Online-Presseportals haftet für anhaltende Persönlichkeitsverletzungen, die dadurch begründet sind, dass er zwar persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte von seiner Webseite löscht, diese Inhalte aber weiterhin in der Trefferliste einer in die eigene Webseite eingebundenen Suchmaschine, hier Google, angezeigt wird. Der Portalbetreiber muss in einem solchen Fall weitere Vorkehrungen zur effektiven Löschung besagter Inhalte treffen.
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25. Oktober 2010

Widerspruchseinlegung mittels e-Mail nicht möglich

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28.09.2010, Az.: L 18 AL 76/10

Ein per einfacher e-Mail eingelegter Widerspruch gegen einen mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid genügt den zur Widerspruchseinlegung erforderlichen Formerfordernissen nicht. Gesetzlich erforderlich wäre in jedem Fall die Schriftform. Zwar kann ein Widerspruch elektronisch übermittelt werden, zur Einhaltung der Schriftform wäre aber hier die Zusendung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur notwendig gewesen. Sofern man auf das Schriftformerfordernis hingewiesen wird und die Möglichkeit bekommt, die mangelnde Schriftform innerhalb einer angemessenen Frist zu heilen, diesbezüglich aber nicht weiter tätig wird, scheidet eine Widereinsetzung in die Widerspruchsfrist aus.
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25. Oktober 2010

49%-iger Milch- und 36%-iger Sahneanteil ergeben zusammen keinen Milchanteil von 85 %

Urteil des LG Augsburg vom 29.07.2010, Az.: 1 HK O 1146/10

Wird auf der Internetseite damit geworben, dass ein Produkt 85% Milch enthalte, ist dies irreführend, wenn dieses Produkt an sich lediglich einen Milchanteil von 49 % und einen Sahneanteil von 36 % beinhaltet. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die tatsächliche Zusammensetzung des Produkts an anderer Stelle nochmals deutlich angegeben wird.
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