Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

01. Februar 2011

Lotterien und Kasinospiele: Privates Angebot ohne behördliche Erlaubnis bis Januar 2008 nicht wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 18.11.2010, Az.: I ZR 168/07 a) Vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.März 2006 war es auch nicht wettbewerbswidrig, andere Wetten als Sportwetten (hier: Lotterien und Kasinospiele) ohne behördliche Erlaubnis anzubieten.
b) Während der Übergangszeit im Zeitraum nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 war das private Angebot von Sportwetten und anderen Wetten (hier: Lotterien und Kasinospielen) ohne behördliche Erlaubnis nicht wettbewerbswidrig.
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27. Januar 2011

Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild als Dozent für IT-Recht an der Universität Augsburg

In der zweitägigen Veranstaltung „IT-Recht - Inhalte, Kommunikation und Geschäfte rechtssicher im Internet gestalten und führen“ im Rahmen der Vortragsreihe "JuraBasics - Recht für Nichtjuristen" der Universität Augsburg wird Herr Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild juristischen Laien praxiselevantes Wissen vermitteln. Herr Rechtsanwalt Hild ist sowohl Fachanwalt für IT-Recht, als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und berät seit fast 10 Jahren täglich Mandanten in diesem Bereich. Die Veranstaltung findet am Freitag 16.07 und Samstag  17.07 von 09:00 – 17:30 Uhr statt.
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26. Januar 2011

„Alles für die Marke“ – Keine Impressumspflicht für Wartungsseite

Urteil des LG Düsseldorf vom 15.12.2010, Az.: 12 O 312/10

Für eine Vorschalt- oder Wartungsseite besteht keine Impressumspflicht, wenn sich die Seite noch im Aufbau befindet, Inhalte nicht aufrufbar sind, und keinerlei geschäftsmäßige Betätigung zum Ausdruck gebracht wird und Besucher auf einen späteren Besuch verwiesen werden. Dies gilt auch dann, wenn auf die geschäftsmäßige Betätigung durch den Slogan „Alles für die Marke“ hingewiesen wird.
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25. Januar 2011

Abo-Fallen als Betrug strafbar

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2010, Az.: 1 Ws 29/09 Betreiber sog. Abo-Fallen, also Webseiten die für ein anscheinend kostenloses Angebot dann in AGBs und Fußnoten versteckte Gebühren verlangen, können sich des Betruges strafbar machen. Soweit Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit der Nutzung einer Webseite nicht leicht erkennbar sind, kann hieraus die Absicht des Webseitenbetreibers abgeleitet werden, den größten Teil der betroffenen Verbraucher über die Entgeltlichkeit seines Angebots zu täuschen.
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24. Januar 2011

Berechnung des Schadensersatzes bei Filesharing

Urteil des LG Düsseldorf vom 24.11.2010, Az.: 12 O 521/09 Dem in seinen Rechten durch die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes in sog. Tauschbörsen verletzten Rechteinhaber steht es grundsätzlich frei, den ihm gegen den Verletzer zustehenden Schadensersatzanspruch im Wege der Lizenzanalogie gem. § 97 II S.3 UrhG zu berechnen. Danach steht dem Rechteinhaber eine Lizenzvergütung in der Höhe zu, welche bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages zwischen zwei vernünftigen Parteien als angemessene Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Als Schätzungsgrundlage kann dabei der GEMA-Tarif VR-W I herangezogen werden.
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12. Januar 2011

Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder

Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10

Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.
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11. Januar 2011

Atari verliert gegen Rapidshare

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.12.2010, Az.: I-20 U 59/10

Bei Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung muss ein Sharehosting-Unternehmen die betreffenden Inhalte löschen und zumutbare Vorsorge treffen, um weitere Verletzungen der Rechte an den betreffenden Inhalten zu verhindern. Tut ein Sharehosting-Unternehmen dies nicht, so kann es für fremde Urheberrechtsverletzungen als Störer haften. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf hat Rapidshare in diesem Fall seine Prüfungspflichten jedoch nicht verletzt, weil dem Unternehmen z.B. nicht zuzumuten sei, Dateinamen mit Wortfiltern zu überprüfen oder einzelne IP-Adressen zu sperren.
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29. Dezember 2010

Telefonanbieter muss Kunden bezüglich auffällig hoher Rechnungen hinweisen

Urteil des LG Bonn vom 01.06.2010, Az.: 7 O 470/09

Ein Telekommunikationsunternehmen ist gegenüber langjährigen Kunden zur besonderen Fürsorge verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei dem Kunden aufgrund von ungewöhnlichem Internet-Nutzungsverhalten auffällig hohe Rechnungen entstehen und das Unternehmen im Rahmen der Schadensbegrenzung den Internetzugang des Anschlussinhabers nicht kurzfristig sperrt oder ihn auf sein ungewöhnliches Nutzungsverhalten hinweist.
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22. Dezember 2010

Zur Haftung des Betreibers einer Internethandelsplattform

Urteil des BGH vom 22.07.2010, Az.: I ZR 139/08 Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Orginalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden.
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20. Dezember 2010

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung über Prozesskostenhilfeantrag

Beschluss des LG Düsseldorf vom 30.11.2010, Az.: 20 T 59/10 Die Internetveröffentlichung einer Entscheidung, aus der der Antragsteller in einem Prozesskostenhilfeverfahren hervorgeht, ist eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da sich hieraus Rückschlüsse über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers ziehen lassen. Diese gehören aber zur geschützten Privatsphäre. Neben dem Veröffentlicher haftet auch der Host- Provider, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte.
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