Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

04. Mai 2010

Sperrung eines Mitgliedskontos für Strohmanntätigkeiten erlaubt

Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 15.01.2010, Az.: 12 W 1/09

Sehen AGB eines Internetportals detailliert vor, dass der Anbieter zur Sperrung von Mitgliedskonten berechtigt ist, so ist dies zur Wahrung der Seriosität und Verlässlichkeit der Handelsplattform zulässig. Bietet ein Nutzer über ein fremdes Mitgliedskonto seine Waren an, obwohl sein eigenes Konto bereits wegen zahlreicher Negativbewertungen gesperrt wurde, so kann wegen dieser Strohmanngeschäfte auch das fremde Mitgliedskonto gesperrt werden. Zur Aufhebung der Sperrung muss der Kontoinhaber hinreichend glaubhaft machen, dass es sich um kein Strohmanngeschäft handelt.
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03. Mai 2010

Zur Rechtswidrigkeit von AGB’s und Ticketaufdrucken, die eine Weiterveräußerung von nichtpersonalisierten Eintrittskarten untersagen

Urteil des LG Essen vom 26.03.2009, Az.: 4 O 69/09

Ein Aufdruck auf nichtpersonalisierten Eintrittskarten sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den Verkauf der Karten über Internet-Auktionshäuser oder Internet-Ticketbörsen untersagt, und dem Inhaber der Karte in einem Veräußerungsfalle den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung versagt, ist rechtswidrig. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit entsprechendem Inhalt stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Erwerber der Karte dar. Ein derartiger Kartenaufdruck greift zu tief in die Nutzungsrechte des Erwerbers ein. Die Betreiberin eines Internetportals zum Kauf und Verkauf von Eintrittskarten ist vorliegend wegen Wettbewerbsverstößen erfolgreich gegen den Anbieter der Eintrittskarten vorgegangen.
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30. April 2010

LG Hamburg: Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung

Urteil des LG Hamburg vom 19.01.2010, Az.: 312 O 258/09 Amazon hat dafür Sorge zu tragen, dass preisgebundene Bücher zu Preisen angeboten werden, die nicht niedriger sind als die gebundenen Ladenpreise. Auch wenn eine solche Kontrolle bei der großen Menge an Büchern mit enormen Aufwand verbunden sei, müsse Amazon das in Kauf nehmen und für die Buchpreisbindung auf seinem Portal einhalten.
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29. April 2010

Registrierung und Handel mit falschem Namen auf eBay

Beschluss des KG Berlin vom 22.07.2009, Az.: (4) 1 Ss 181/09 (130/09)

Mit falschen Personalangaben einen eBay-Account zu eröffnen und darüber Waren zu verkaufen kann den Tatbestand der "Fälschung beweiserheblicher Daten“ gemäß § 269 Abs. 1 StGB erfüllen. Will jedoch der Verkäufer ungeachtet der falschen Namensnennung an seinen Kaufverträgen festhalten und für diese somit rechtlich einstehen, liegt kein strafrechtlich relevantes Handeln vor.
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29. April 2010

Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

Pressemitteilung Nr. 93/2010 des BGH zum Urteil vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08

Durch eine Suchmaschine angezeigte verkleinerte Vorschaubilder (Thumbnails) verletzten das Urheberrecht des Rechteinhabers nicht. Sperrt der Rechteinhaber den Inhalt seiner Internetseite nicht für den Zugriff durch Suchmaschinen, ist dieser mit der Anzeige seiner Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Werden durch Dritte widerrechtlich eingestellte Bilder in der Bildersuche angezeigt, haftet ein Suchmaschinenbetreiber erst ab Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Informationen.
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29. April 2010

Falsche Tatsachenbehauptungen nicht durch Meinungsfreiheit geschützt

Urteil des LG Hamburg vom 26.03.2010, Az.: 325 O 321/08

Die Veröffentlichung von falschen Tatsachenbehauptungen beim Onlinelexikon Wikipedia unterliegt nicht dem Schutzbereich des Art. 5 GG. Dies gilt insbesondere, wenn die im Internet veröffentlichten Beiträge das Ansehen einer Person in rechtswidriger Weise schädigen. Das Persönlichkeitsrecht überwiegt in solchen Fällen das etwaige öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Vorliegend ging es um einen Poltiker, der angeblich eine Minderjährige auf einem Stuhl mit Handschellen gefesselt und diese anschließend fotografiert haben soll.
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28. April 2010

Vorteile einer Referenzseite für alle

Urteil des LG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 22 S 327/08

Wird einem Kunden bei Abschluss eines Internet-System-Vertrags wahrheitswidrig erklärt, als Referenzkunde sei der Vertrag günstiger für ihn als im Normalfall, da er nur die Fremdkosten und um die Hälfte reduzierte Kosten für die Pflege und Aktualisierung der Internetseite zahlen müsse, berechtigt ihn dies zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Tatsächlich wurden nur solche Verträge über Referenzseiten abgeschlossen, so dass das Angebot nicht mit dem vorgetäuschten besonderen Vermögensvorteil verbunden war.
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28. April 2010

Internet-System-Vertrag mit Vorleistungspflicht zulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 09.09.2009, Az.: 22 S 28/09

Die AGB-Klausel in einem Internet-System-Vertrag mit der Vereinbarung einer jährlichen Vorleistungspflicht des Kunden ist zulässig, da die Interessen des Anbieters nicht einseitig im Vordergrund stehen. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen, Zurverfügungstellung einer Wunschdomain und Beratung zur Erstellung einer Internetpräsenz, liegt unmittelbar nach Vertragsschluss und ist nur mit Hilfe des Kunden zu erbringen. Dessen Interessen werden durch diese Möglichkeit der Einflussnahme optimal gewahrt.

In einer zuvor ergangenen Entscheidung eines anderen Senats des LG Düsseldorf ist die Vorleistungspflicht im Internet-System-Vertrag als unzulässig bewertet worden (LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2009, Az.: 21 S 53/08).
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23. April 2010

Zur Rechtswidrigkeit fremder Firmennamen in eigener URL

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10

Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.
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23. April 2010

Meinungs- und Kunstfreiheit ermöglicht nackte Oberbürgermeisterin

Urteil des OLG Dresden vom 16.04.2010, Az.:4 U 127/10

Wird eine Oberbürgermeisterin auf einem Gemälde zur Zeitgeschichte nackt dargestellt und dieses unter anderem im Internet veröffentlicht, tritt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungs- und Kunstfreiheit zurück. Das Bild thematisiert die Haltung der Oberbürgermeisterin zum Bau einer umstrittenen Brücke. Durch den Bezug zu Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse darf das Gemälde ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden. Dem steht die Nacktheit nicht entgegen, da leicht erkennbar ist, dass die Darstellung der Phantasie der Künstlerin entsprungen ist.
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