Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Recht
Google AdWords
Die Internetwerbung (sog. Keyword-Advertising) mit Google AdWords stellt keine Markenverletzung dar, wenn fremde Marken als Schlüsselwörter (Keywords) von den Werbekunden verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der durchschnittliche Internetbenutzer erkennen kann, von wem die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Für Google selbst stellt die Anzeigenschaltung keine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr dar.
US-Videoportal-Betreiber haftet für postmortale Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Ein US-Videoportalbetreiber, der ein deutschsprachiges Video vorhält, obwohl dies bereits im vom Betreiber für die Nutzer des Portals vorgesehenen Rüge-Weg als unangemessen gerügt wurde, verletzt die ihm obliegenden Prüfpflichten, wenn er einen entsprechenden Rügehinweis nicht ernst nimmt obwohl die schwere Rechtsverletzung des beanstandeten Videos -hier die Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts- offenkundig ist. Auch wenn das Videoportal lediglich in englischer Sprache vorgehalten wird, so ergibt sich eine Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Entscheidend sei, dass die Möglichkeit besteht, deutschsprachige Videos über das Portal einzustellen und aufzurufen. Weiter kommt es nicht darauf an, welchen Ort der Betreiber erreichen will, sondern es genügt, wenn dieser mit der Verbreitung an diesem Ort rechnen musste.
Online-Partnervermittlungsvertrag fristlos kündbar
Im Rahmen eines Online-Partnervermittlungsvertrages werden von dem Vermittler Dienste höherer Art erbracht, die ihm aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden. Der Vermittlungswillige verlässt sich dabei auf die Seriosität des Vermittlers, da die Privat- und Intimsphäre in besonderem Maße berührt wird. Solche Verträge sind daher - trotz entgegenstehender AGB-Klauseln - nach § 627 Abs. 1 BGB fristlos kündbar.
Schadensersatz für Flashs entspricht dem für Lichtbilder
Äußerst umfänglich, individuell und zeitaufwendig gestaltete Flash-Präsentationen erreichen die Schöpfungshöhe und sind daher als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt. Wer solche Flash-Animationen ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet, macht sich schadensersatzpflichtig. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes sind die Honorare für Lichtbilder (MFM-Tabelle) als Anhaltspunkt heranzuziehen.
Identifizierbarkeit „schwarzer Schafe“ über Schlagwörter unlauter
Mitbewerber in einem Internet-Ratgeber als "schwarze Schafe" zu bezeichnen ist auch ohne ausdrückliche Namensnennung unlauter, wenn aus den Umständen ein Rückschluss auf den Mitbewerber möglich ist. Das Verhalten ist geeignet, die Geschäftsverhältnisse des Betroffenen herabsetzend darzustellen und führt damit zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Betroffenen.

