Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

30. Oktober 2009

Keine Firmenfortführung durch Nutzung einer Internetplattform

Urteil des LG Aachen vom 08.05.2009, Az.: 6 S 226/08

Bei der bloßen Nutzung einer Internetplattform mit dem Firmennamen handelt es sich um keine Firmenfortführung im Sinne des § 25 HGB. Eine Firma liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der entsprechende Rechtsformzusatz beigefügt ist. Darüber hinaus handelt es sich bei einer Internetplattform gerade nicht um eine Firma sondern lediglich um das "Geschäftslokal". Wird die Internetplattform mit dem Firmennamen bezeichnet, handelt es sich dabei nur um eine Etablissementbezeichnung, die gerade nicht den Unternehmensträger bezeichnet, sondern nur das Geschäftslokal.
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30. Oktober 2009

Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei unerbetener E-Mail-Werbung

Beschluss des LG Berlin vom 16.10.2009, Az.: 15 T 7/09

Die durch Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung begründete Wiederholungegefahr wird nicht bereits dadurch beseitigt, dass eine auf die konkrete E-Mail-Adresse des Antragstellers beschränkte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Vielmehr muss sich die Unterlassungserklärung auch auf alle im Kern gleichartigen Handlungen erstrecken.
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22. Oktober 2009

Verfassungsbeschwerde gegen gesetzlich bestehende Altersverifikationspflicht abgelehnt

Beschlüsse des BVerfG vom 24.09.2009, Az.: 1 BvR 1231/04, 1 BvR 710/05, 1 BvR 1184/08

Anbieter von pornographischen Inhalten haben gemäß § 184d StGB durch technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die pornographischen Inhalte Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind. Die Altersverifikationspflicht ist nicht bereits deswegen ungeeignet, Minderjährige vor den negativen Einflüssen pornographischer Inhalte zu schützen,  weil pornographische Inhalte im Internet auch frei verfügbar sind. Ein Gesetz ist bereits dann geeignet, den von ihm angestrebten Zweck zu erreichen, wenn die Zweckerreichung wenigstens gefördert wird.
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19. Oktober 2009

Fehlende Angaben über Komplementär-GmbH bei Internetwerbung

Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 17.09.2009, Az.: 6 W 141/09

Fehlende Angaben einer KG, die im Internet für den Kauf von Automobilen wirbt, über die Firma ihrer Komplementär-GmbH sowie deren Geschäftsführer im Internet beeinflussen das Verbraucherverhalten nicht in relevanter Weise. Insbesondere ist nicht zu befürchten, dass ein Verbraucher durch die fehlenden Angaben eher zum Kauf bei der KG mit den fehlenden Angaben veranlasst wird. Eine spürbare Beeinträchtigung von Mitbewerberinteressen ist daher abzulehnen und ein Wettbewerbsverstoß in einem solchen Fall zu verneinen.
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16. Oktober 2009

Die 2-Zeichen-Domains kommen: Neue Möglichkeiten bei Domainregistrierungen

Pressemitteilung der DENIC eG vom 15.10.2009

Wir berichteten bereits, dass die DENIC eG durch Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29. April 2008 (Az. 11 U 32/04) verpflichtet wurde die 2-Zeichen-Domain vw.de zuzulassen, eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Registrierungsstelle der DENIC eG entschied sich eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Dieser wies diese nun mit Beschluss vom 29. September 2009 zurück, so dass die Domain vw.de für Volkswagen registriert werden muss.

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15. Oktober 2009

Gericht reduziert Streitwert von Ed Hardy-Abmahnung

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 12.08.2009, Az.: 2-06 S 10/09

Zahlt ein Abgemahnter wegen eines Verstoßes gegen das UrhG nicht die Abmahnkosten der gegnerischen Anwälte, werden diese in der Regel von dem Abmahnenden gerichtlich eingefordert. So auch geschehen in dem Fall, als ein Abgemahnter ohne Lizenz bei ebay ein gefälschtes Ed Hardy Tank-Top veräußerte. Die Klägerin mahnte ab, und stellte dem Beklagten die Abmahnkosten, gestützt auf die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach den §§ 677, 683 S.1, 670 BGB, in Rechnung. Durch diese GoA wollte sie nicht nur ihre Abmahnkosten erstattet bekommen, sondern für den Beklagten auch einen kostspieligen Prozess vermeiden. Dazu berechtigt war die Klägerin aufgrund der ihr zustehenden Ansprüche aus § 97 Abs. 1 UrhG. Allerdings setzte das LG Frankfurt in der Berufung den Streitwert von 30.000 € auf 10.000 € herab.

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13. Oktober 2009

Gewinnspielvermittlung durch automatisierte Masseneintragungen unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 08.10.2009, Az.: 312 O 607/09

Unsere Mandantschaft veranstaltete auf ihrer Webseite ein Gewinnspiel, bei welchem massenhaft automatisierte Eintragungen von Gewinnspielvermittlern vorgenommen wurden, welche einerseits die Werbemöglichkeiten unserer Mandandtschaft beeinträchtigten und zudem Beschwerde-E-Mails der angeblich Angemeldeten zur Folge hatte. Mit aktuellem Beschluss entschied das Landgericht Hamburg, dass die automatisierte Teilnahme durch mehrere tausend Einträge an einem Tag unzulässig war und sprach gegenüber dem Gewinnspielvermittler ein entsprechendes Verbot aus.
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13. Oktober 2009

Übertragung und Übernahme von Nutzungsrechten

Urteil des LG Kiel vom 23.07.2009, Az.: 4 O 145/08

Im Urheberrecht ist zwischen der Übertragung von Rechten (§ 34 UrhG) und der weiteren Einräumung von Rechten (§ 35 UrhG) zu unterscheiden. Werden die Rechte übertragen, so scheiden sie aus dem Vermögen des Inhabers aus und gehen in das Vermögen des Erwerbenden über. Bei der Einräumung weiterer Nutzungsrechte bleibt das Nutzungsrecht des Inhabers dagegen bestehen, so dass sich der Bestand der Nutzungsrechte und die Zahl der Lizenznehmer mehren.
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13. Oktober 2009

Der Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im „gewerblichen Ausmaß“

Beschluss des LG Kiel vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09

Der einmalige Download eines einzigen Musikalbums ist nicht als Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" anzusehen und begründet somit keinen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 und 2 UrhG. § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt auch keine grundrechtsverletzende "Rasterfahndung", wer aus der Menge der Anschlussinhaber möglicherweise Urheberrechte in gewerblichen Ausmaß verletzt haben könnte.
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12. Oktober 2009

Unfassbar, die Rechnung ist lauter!

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2009, Az.: 38 O 34/09

In einer Community registrierten Verbrauchern werden erstmals Rechnungen für die weitere Nutzung des Netzwerkes geschickt, nachdem sie zuvor über die Änderung der AGB, was erst die Kostenpflichtigkeit ermöglicht hat, informiert worden sind. Für die Unlauterkeit dieser Forderung reicht es nicht aus, dass diese auf einem Vertrag beruht, der sein Zustandekommen unlauteren Methoden verdankt. Auch ist der Verbraucher durch die zugeschickte Rechnung über eine wohl unberechtigte Forderung nicht in seiner Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit oder in einer Zwangslage ausgenutzt worden.
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