Keine Firmenfortführung durch Nutzung einer Internetplattform
Bei der bloßen Nutzung einer Internetplattform mit dem Firmennamen handelt es sich um keine Firmenfortführung im Sinne des § 25 HGB. Eine Firma liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der entsprechende Rechtsformzusatz beigefügt ist. Darüber hinaus handelt es sich bei einer Internetplattform gerade nicht um eine Firma sondern lediglich um das "Geschäftslokal". Wird die Internetplattform mit dem Firmennamen bezeichnet, handelt es sich dabei nur um eine Etablissementbezeichnung, die gerade nicht den Unternehmensträger bezeichnet, sondern nur das Geschäftslokal.