Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

16. September 2009

Reine Online-Rechnungen sind zulässig

Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: III ZR 299/08

Zur Frage, ob die in vorformulierten Vertragsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers enthaltene Klausel, wonach der Kunde bei Auswahl eines sogenannten "Online-Tarifs" lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet-Portal des Anbieters bereit gestellt und vom Kunden abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, eine unangemessene Benachteiligung darstellt.
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09. September 2009

Von Anwälten und Abofallen

Urteil des AG Karlsruhe vom 12.08.2009, Az.: 9 C 93/09

Vertritt ein Rechtsanwalt eine Firma, die unbrechtigte Forderungen aus sogenannten Abofallen gegen Nutzer ihrer Webseite erhebt und weiß der Rechtsanwalt von der Unrechtmäßigkeit der Forderung, so macht er sich der Beihilfe zum versuchten Betrug schuldig. Darüber hinaus verursacht er einen Vermögensschaden bei den Nutzern, die ihrerseits kostenpflichtig einen Rechtsanwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragen. Diesen Schaden hat er dann ebenfalls zu tragen.

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09. September 2009

Widerruf darf ausschließlich in Textform erfolgen

Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2009, Az.: 4 U 43/09 Verbrauchern muss in der Widerrufsbelehrung klar und deutlich aufgezeigt werden, dass ein Widerruf nur in Textform erfolgen darf. Wird etwa in den AGB bezüglich Ausführungen zum Widerrufsrechts eine Telefonnummer angegeben, kann der Verbraucher dies so verstehen, dass er einen Widerruf auch telefonisch tätigen kann, selbst wenn an anderer Stelle auf das Textformerfordernis hingewiesen wird.  Diese Irreführung stellt einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot dar.
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08. September 2009

Internetportal für Amateurfußballspiele verboten

Urteil des LG Stuttgart vom 08.05.2008, Az.: 41 O 3/08 KfH

Das Betreiben eines Internetportals, in welchem Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen, die Dritte nach vorheriger Anmeldung einstellen können, öffentlich wiedergegeben werden, ist verboten. Ein derartiges zur Verfügung stellen in der Öffentlichkeit durch den Portalbetreiber steht dem alleinigen Verwertungsrecht des Veranstalters des Fußballspiels am jeweiligen Sportereignis entgegen, wenn dieser ebenfalls eine Verwertung der Spiele über Internet oder auf andere Weise anstrebt.
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08. September 2009

IP-Adressen müssen auf Anordnung des Gerichts gespeichert werden

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 01.09.2009, Az.: 6 W 47/09

Provider müssen Verkehrsdaten, zu denen unter anderem IP-Adressen, Namen und Anschriften der Kunden und Zeitpunkt der Internetnutzung gehören, auf Anordnung eines Gerichtes speichern. Nur so sei es möglich, die Daten für ein Verfahren zur Sicherung urherberrechtlich geschützter Rechtspositionen zu verwenden. Üblicherweise müssen Verkehrsdaten nach dem TKG unverzüglich nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht werden. Das UrhG enthält jedoch einen speziellen Erlaubnistatbestand, der das längere Speichern zur Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche gegen sog. Filesharer ermöglichen soll. Ein verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG vermochten die Richter nicht zu erkennen.
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08. September 2009

WLan-Nutzer haftet für Rechtsverletzungen durch Dritte

Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2006, Az.: 308 O 407/06

Der Nutzer einer ungeschützten WLan-Internetverbindung haftet auch dann für über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzungen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob er diese selbst begangen hat. Ein ungeschützter WLan-Zugang ermöglicht es auch unbekannten Dritten, das Internet über diesen Zugang zu nutzen. Im Rahmen der ihm obliegenden Prüfpflicht hat der Nutzer in zumutbarer Weise Schutzvorkehrungen zu treffen um Rechtsverletzungen - auch durch unbekannte Dritte - vorzubeugen. Anderenfalls hat der Nutzer im Rahmen der Störerhaftung für Rechtsverletzungen einzustehen.

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07. September 2009

Software nur in gekaufter Sprachversion zu verwenden

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.11.2008, Az.: 2-6 O 437/08

In ausländischer Sprache verfasste Software darf nur in der gekauften Sprachversion genutzt werden. Die Möglichkeit, das Programm auch in anderen Sprachen zu nutzen, berechtigt nicht zur Verwendung außerhalb der erworbenen Sprachlizenz. Außerdem stellen Aufkleber mit Seriennummern keine Verkörperungen von Lizenzen dar, die dem Nutzer z.B. die Vervielfältigung der Software gestatten. Wird die mit einer Seriennummer versehene Papierhülle mit der Marke des Markeninhabers von dem dazu gehörigen Datenträger getrennt, liegt in der gewerblichen Veräußerung eine Markenverletzung vor.
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07. September 2009

OLG Rostock bestätigt „fliegenden Gerichtsstand“

Beschluss des OLG Rostock vom 20.07.2009, Az.: 2 W 41/09

Bei Wettbewerbsverstößen im Internet ist die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in ganz Deutschland gegeben, sofern sich die Webseite überall im Bundesgebiet aufrufen lässt. Ort der Verletzungshandlung ist dabei nicht nur der Ort des Erscheinens, sondern jeder Ort ihrer Verbreitung. Auf den Standort der Internetfirma kommt es nicht an. Der Kläger muss daher nicht ein bestimmtes Gericht anrufen. Er hat vielmehr die freie Wahl, seine Klage dort einzureichen, wo ihm die Rechtsprechung am günstigsten erscheint.
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04. September 2009

Kein genereller Wertersatz für Nutzungen bei Widerruf

Urteil des EuGH vom 03.09.2009, Az.: C-489/07

Übt ein Verbraucher sein Widerrufsrecht für im Fernabsatz gekaufte Ware fristgemäß aus, kann der Verkäufer für die Nutzung der Ware nicht generell Wertersatz verlangen.
Jedoch ist der Verbraucher im Gegenzug verpflichtet, für die Benutzung Wertersatz zu leisten, wenn er die Ware u.a. in einer mit den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbaren Art und Weise benutzt hat.
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04. September 2009

Aufruf zum legalen Boykott erlaubt

Urteil des OLG Hamm vom 13.05.2009, Az.: 3 U 9/09

Wird in einem Forum der Tierrechtsbewegung der Aufruf an die Leser zum Boykott des Kaufs von Pelzkleidung bestimmter Firmen veröffentlicht, so genießt dieser den Vorrang der Meinungsfreiheit der Tierschützer, wenn im Boykott nur mit legalen Mitteln vorgegangen wird. Die unkommentierte Einstellung von Bekennerschreiben über Straftaten könnte zur Annahme führen, dies würde die Ansicht des Vereins widerspiegeln und zu weiteren Straftaten aufrufen. Da es aber an konkreten Aufforderungen zu rechtswidrigen Handlungen fehlt, ist ein genereller Aufruf nicht zu verbieten.
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