Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

04. Februar 2010

Die Werbung mit fremden Testergebnissen

Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 129/09

Die Werbung eines Unternehmens mit fremden Testergebnissen kann unzulässig sein. In der Werbung muss deutlich gemacht werden, dass sich die Testergebnisse nicht auf das werbende, sondern auf ein anderes Unternehmen beziehen. Erfolgt diese Aufklärung nicht, handelt es sich um einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.
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04. Februar 2010

Werbung mit „2-jähriger Garantie“

Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 148/09

Wird ein Produkt im Internet mit "2 Jahre Garantie" beworben, ohne dass konkretisiert wird unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen diese Garantie in Anspruch genommen werden kann, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Weiter muss dieser erläutern, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Eine später erfolgte Erklärung im Rahmen seiner AGB ist nicht ausreichend.

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03. Februar 2010

Anbieten fremder Tonaufnahmen im Streaming-Verfahren nur mit Zustimmung

Urteil des Hanseatischen OLG vom 11.02.2009, Az.: 5 U 154/07 Erneut hat das OLG Hamburg entschieden, dass das Anbieten fremder Tonaufnahmen im Wege des sog. Streaming-Verfahrens einer Zustimmung des Tonträgerherstellers bedarf. Das Angebot, bei dem Tonaufnahmen über Internet-Streams für Dritte kostenpflichtig angehört werden können, ist als öffentliche Zugänglichmachung zu qualifizieren. Aufgrund der systematischen Einordnung zwischen den Vortrags-, Ausführungs- und Vorführungsrechten und dem Senderecht folgt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung nicht erfordert, dass Musikaufnahmen durch Herunterladen in den Besitz des Nutzers gelangen. Werden die Aufnahmen ohne die Zustimmung des Tonträgerherstellers zugänglich gemacht, stehen diesem demnach Unterlassungsansprüche zu.
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03. Februar 2010

Preisangaben im Internet

Urteil des LG Bonn vom 22.12.2009, Az.: 11 O 92/09

Die Preisangabenverordnung legt Unternehmern, die an Letztverbraucher Waren oder Leistungen im Fernabsatzverkehr anbieten, gewisse Anforderungen hinsichtlich der Preisangaben auf. Darunter fällt unter anderem auch die Angabe, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten. Bei bloßen Beispielangaben ("z.B. ab ...€") für Leistungen oder Waren genügt es aber, wenn der interessierte Verbraucher den klarstellenden Hinweis bezüglich der Umsatzsteuer im späteren Verlauf der Kommunikationsprozesse mit dem Verkäufer, aber vor der Kaufentscheidung, erfährt.
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03. Februar 2010

150,- Euro für geklaute Filmkritiken

Urteil des LG Köln vom 23.09.2009, Az.: 28 O 250/09 Neben Filmen genießen auch deren Besprechungen und Filmkritiken urheberrechtlichen Schutz. Demzufolge dürfen auch diese nicht unerlaubt kopiert und veröffentlich werden. Wird aber dennoch das geschützte Material unberechtigt verwendet, stehen dem Nutzungsberechtigten Schadensersatzansprüche zu. Die Parteien des vorliegenden Falls betrieben beide eine Online-Plattform, über die sie Filmkritiken veröffentlichten. Die Beklagte kopierte von der Klägerin unberechtigter Weise einige Filmbesprechungen, um sie auf ihrer eigenen Plattform online zu stellen. Mit einem Arbeitsaufwand von rund drei Stunden pro Filmbericht sah das LG Köln einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 150,- Euro pro Filmkritik als angemessen an.
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02. Februar 2010

Abofallen: Erstattung angefallener Rechtsanwaltskosten durch Betreiber

Urteil des LG Mannheim vom 14.01.2010, Az.: 10 S 53/09

Zwischen einem Abofallenbetreiber und dem Nutzer kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, da durch die Aufmachung der Seiten für den Benutzer der Eindruck eines kostenlosen Angebots entsteht und dieser nicht mit versteckten Kosten rechnen muss. Der Nutzer kann zur Abwehr unberechtigter Forderungen des Betreibers anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die durch die Vertretung entstandenen Kosten gegenüber dem Abofallenbetreiber einfordern.
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01. Februar 2010

Glücksspiel oder Rätsel: Der Millionengewinn

Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 16.04.2009, Az.: 222 C 2911/08

Ob Rätsel, Glücksspiel oder Quiz - wer vertreibt sich nicht gerne die Zeit mit derartigen Spielen. Und wenn es dabei noch Geld zu gewinnen gibt - umso besser! Nicht umsonst zählen Rate- und Wissensshows im Fernsehen nach wie vor zum beliebten Unterhaltungsprogramm. Aber auch im Internet stellen zahlreiche Anbieter entsprechende Seiten zur Verfügung, auf welchen dem Nutzer gegen Beantwortung von Fragen ein Geldgewinn in Aussicht gestellt wird. Schade nur, dass einem der Freizeitspaß allzu oft getrübt wird.
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29. Januar 2010

Kamerakauf im Internet: Zur Angabe von Versandkosten und der Werbung mit Testergebnissen

Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 50/07

Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet. Wird für ein Produkt im Internet weiter mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
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28. Januar 2010

Konkludenter Vertragsschluss durch „Nichtöffnen“ einer E-Mail

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.03.2009, Az.: I-7 U 28/08

Unter bestimmten Voraussetzungen muss sich eine Partei den Zugang einer E-Mail, auch ohne tatsächliche Kenntnisnahme von deren Inhalt, zurechnen lassen. Hinterlegt eine Partei bei einem Immobilienmakler die eigene E-Mail-Adresse, muss sie davon ausgehen, dass ihr Exposées und Besichtigungstermine per E-Mail zugeschickt werden. Kommt zwischen der Partei und einem von dem Makler vorgeschlagenen Dritten ein Vertrag zustande, entsteht der Provisionsanspruch des Maklers. Dies gilt auch dann, wenn die Partei diese E-Mail nicht geöffnet haben will. Den Zugang einer E-Mail mit Nichtwissen zu bestreiten, war in diesem Fall nicht ausreichend. Ein Maklervertrag kam konkludent zustande.
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26. Januar 2010

Walter-Sedlmayr-Mord: Zur Benennung von verurteilten Straftätern in Online-Archiven

Urteil des BGH vom 15.12.2009, Az.: VI ZR 227/08

Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden. Wir veröffentlichten bereits Mitte Dezember letzten Jahres die Pressemitteilung des BGH, nun liegt uns auch das Urteil vom Volltext vor.
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