Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder
Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10
Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.Atari verliert gegen Rapidshare
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.12.2010, Az.: I-20 U 59/10
Bei Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung muss ein Sharehosting-Unternehmen die betreffenden Inhalte löschen und zumutbare Vorsorge treffen, um weitere Verletzungen der Rechte an den betreffenden Inhalten zu verhindern. Tut ein Sharehosting-Unternehmen dies nicht, so kann es für fremde Urheberrechtsverletzungen als Störer haften. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf hat Rapidshare in diesem Fall seine Prüfungspflichten jedoch nicht verletzt, weil dem Unternehmen z.B. nicht zuzumuten sei, Dateinamen mit Wortfiltern zu überprüfen oder einzelne IP-Adressen zu sperren.Telefonanbieter muss Kunden bezüglich auffällig hoher Rechnungen hinweisen
Ein Telekommunikationsunternehmen ist gegenüber langjährigen Kunden zur besonderen Fürsorge verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei dem Kunden aufgrund von ungewöhnlichem Internet-Nutzungsverhalten auffällig hohe Rechnungen entstehen und das Unternehmen im Rahmen der Schadensbegrenzung den Internetzugang des Anschlussinhabers nicht kurzfristig sperrt oder ihn auf sein ungewöhnliches Nutzungsverhalten hinweist.
Zur Haftung des Betreibers einer Internethandelsplattform
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung über Prozesskostenhilfeantrag
Prüfungspflichten des Unternehmers beim Widerruf
Urteil des LG Kiel vom 09.07.2010, Az.: 14 O 22/10
Der Hinweis, dass das Widerrufsrecht nur gilt, wenn der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist, ist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung unzulässig. Eine solche Formulierung widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen, dass ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen selbst prüfen muss, ob der Käufer als Verbraucher anzusehen ist. Der Käufer wird anderes davon ausgehen, er selbst habe zu prüfen, ob er als Verbraucher einzustufen ist. Weiter muss ein Unternehmer sich stets darum kümmern, dass ein Verbraucher richtig und vollständig über die jeweils geltende Rechtslage informiert wird.Zur Zulässigkeit von negativen Bewertungen auf eBay
Pressemitteilung Nr. 53/2010 zum Urteil des AG München vom 16.12.2009, Az.: 142 C 18225/09
Negative Bewertungen auf der Online-Plattform eBay sind grundsätzlich dann zulässig, wenn sie bloße Werturteile und wahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Bewertungen die lediglich unwahre Behauptungen, bloße Schmähkritik oder gar Beleidigungen enthalten, müssen jedoch nicht hingenommen werden und stellen bei gewerblichen Händlern sogar einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.Mitnahme des Festnetzanschlusses bei Umzug
Urteil des AG Lahr vom 10.12.2010, Az.: 5 C 121/10
Sofern vertraglich nicht gesondert geregelt, hat ein Kunde bei Umzug grundsätzlich einen Anspruch auf Mitnahme seines Festnetzanschlusses. Denn es besteht ein schützenswertes Interesse des Kunden daran, dass er nicht auf einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit verwiesen wird, wenn der Vertrag zu den alten Bedingungen am neuen Wohnort erfüllt werden kann. Allerdings können die Kosten, die dem Telekommunkationsanbieter durch eine Änderung des Anschlusses entstehen, dem Kunden als Entgelt auferlegt werden.Vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags
Urteil des BGH vom 11.11.2010, Az.: III ZR 57/10
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.
