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Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
04. April 2012 Beschluss des HansOLG Hamburg vom 17.01.2012, Az.: 3 W 54/10 1. Der Admin-C haftet grundsätzlich nicht für eine Rechtsverletzung, die durch das Betreiben der Domain verwirklicht wurde. Der Admin-C nimmt grundsätzlich an der Privilegierung der DENIC teil. Eine Haftung des Admin-C kommt in Betracht, wenn er als Täter- oder Teilnehmer gehandelt hat. Die Grundsätze der Störerhaftung können im lauterkeitsrechtlichen Bereich nicht (mehr) angewendet werden.
Weiterlesen 04. April 2012 Urteil des LG Düsseldorf vom 14.03.2012, Az.: 34 O 16/01 Die Nutzung der Internetseite „www.[stadtname]-info.de“ durch einen privaten Betreiber, der Informationen über die in der Domain genannte Stadt verbreitet, verletzt nicht deren Namensrecht. Die Verletzung des Namensrechts setzt eine Namensanmaßung voraus, die dazu führt, dass eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung entsteht. Bei Städtenamen ist jedoch davon auszugehen, dass die vielfache Verwendung von unterscheidungskräftigen Zusätzen dem angesprochenen Verkehrskreis regelmäßig anzeigt, dass andere Anbieter als der Namensträger die Seite betreiben.
Weiterlesen 04. April 2012 Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2012, Az.: I-4 U 169/11
Wer in seiner Internetpräsenz folgenden Hinweis aufgenommen hat: "Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen.", muss sich daran festhalten lassen.
Weiterlesen 02. April 2012 « zurück zu Seite 1 aa. Das Landgericht hat seiner Entscheidung zu Recht zu Grunde gelegt, dass die Beklagten dem substantiierten Sachvortrag der Klägerin nicht ausreichend bestreitend entgegengetreten sind. Soweit die Beklagten mit Nichtwissen bestreiten, ist ihre Rechtsverteidigung unerheblich. Der hiergegen gerichtete Berufungsangriff der Beklagten bleibt ohne Erfolg. Die maßgeblichen Umstände sind insoweit im Sinne […]
Weiterlesen 02. April 2012 Top-Urteil
Urteil des HansOLG Hamburg vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09Der Filehoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner User als Störer auf Unterlassung. Das Werk ist nicht bereits mit dem Upload öffentlich zugänglich gemacht, sondern erst mit der Verbreitung der Links, die auf das Werk verweisen. Das Geschäftsmodell von Rapidshare ist nicht rechtswidrig. Allerdings birgt das Geschäftsmodell von Rapidshare strukturell die Gefahr von massenhaften Urheberrechtsverletzungen in sich, sodass ihm gleichwohl gesteigerte Prüfungs- und Handlungspflichten aufzuerlegen sind.
Weiterlesen 02. April 2012 Urteil des AG Frankfurt/Main vom 13.02.2012, Az.: 31 C 2528/11 (17) Das Institut des "fliegenden Gerichtsstands" gilt in Fällen von Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Filesharing nicht. Die technischen Besonderheiten rechtfertigen es nicht, die beklagte Partei den Nachteilen einer unbeschränkten Gerichtswahl auszusetzen.
Weiterlesen 02. April 2012 Top-Urteil
Pressemitteilung des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10Wird bei einer Internetauktion der Startpreis mit 1 EUR angesetzt, so hat dies grundsätzlich keinen Aussagegehalt über den tatsächlichen Wert des angebotenen Produkts bzw. darüber, ob es ein Originalprodukt ist. Der am Ende erzielte Preis richtet sich bei Onlineauktionen nicht nach dem Startpreis, sondern nach den Maximalgeboten der Interessenten, so dass auch für Artikel mit geringem Startpreis ein hoher Preis erzielt werden kann.
Weiterlesen 26. März 2012 Urteil des AG Leipzig vom 21.12.2011, Az.: 200 Ls 390 Js 184/11 Im Rahmen einer Verurteilung eines Mitarbeiters von kino.to vertritt das AG Leipzig die Ansicht, dass bereits die Nutzung eines Streamingprogamms (Betrachten eines Streams) eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zwar werden während des Streamingvorganges Teile des Films nur temporär gespeichert, doch auch dies stellt eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Die Ausnahmevorschrift § 44a UrhG ist nicht einschlägig, da insbesondere die vorübergehenden Vervielfältigungsstücke im Streamingvorgang eine ganz wesentliche wirtschaftliche Bedeutung für den Nutzer haben.
Weiterlesen 22. März 2012 Beschluss des LG Ingolstadt vom 06.02.2012, Az.: 1 HK O 105/12
Das Impressum einer Webseite muss zwingend die Registernummer, die Eintragungsbehörde und den Sitz dieser Behörde enthalten. Anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
Weiterlesen 22. März 2012 Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 23.02.2012, Az.: 6 U 256/10 Wird die Wortmarke "Zahnwelt" in einer Domain mit einem geographischen Zusatz verbunden (zahnwelt-dortmund.de), besteht keine Verwechslungsgefahr. Es besteht allerdings eine Verwechslungsgefahr, wenn die Wortmarke mit einem Eigennamen verbunden wird („Zahnwelt P…“, „kinderzahnwelt.de“, „Kinderzahnwelt P…“).
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