Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

18. Mai 2010

Abbuchung MSN Communication GmbH/Channel-Live

Am 23.07.2009 hatten wir berichtet, dass die Firma MSN Communication GmbH von unserem Kanzleikonto ohne Abbuchungsermächtigung einen Betrag von 100,46 € abgebucht hat. Als Abbuchungszweck war dort unter anderem "Channel Live" genannt. Wir hatte deswegen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg Strafanzeige erstattet.
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18. Mai 2010

Affiliate kann Beweislast wegen Missbrauch auferlegt werden

Urteil des LG Berlin vom 15.10.2009, Az.: 28 O 321/08 Im Rahmen von Affiliate-Netzwerken kann dem Affiliate die Beweislast, dass er sich nicht rechtsmissbräuchlich verhalten hat und ihm somit der vertragliche Provisionsanspruch zusteht, im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vertraglich auferlegt werden. Eine solche Beweislastregel stellt gegenüber Unternehmern keine unangemessene Benachteiligung dar.
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12. Mai 2010

BGH: Bei unzureichend abgesichertem WLAN haftet der Anschlussinhaber nur auf Unterlassung

Pressemitteilung des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08 Mit der Entscheidung vom 12.05.2010 verkündete der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil zum Thema Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen. Laut BGH können Privatpersonen ausschließlich auf Unterlassung, jedoch nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn der nicht ausreichend gesicherte WLAN-Anschluss von einem Unberechtigten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
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12. Mai 2010

Keine Duldungspflicht des Markeninhabers bei Google-AdWords

Beschluss des EuGH vom 26.03.2010, Az.: C-91/09 Verwendet ein Dritter eine geschützte Marke als Keyword bei Google-AdWords ohne dabei deutlich zu machen, von wem die beworbene Sache oder Dienstleistung stammt, so ist dies unzulässig. Der Markeninhaber kann dann die Nutzung seiner Marke verbieten, wenn für einen Google-Nutzer die herkunftsweisende Werbefunktion nicht erkennbar und somit beeinträchtigt ist.
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11. Mai 2010

Neue Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010

Mit Wirkung zum 11.06.2010 wurden im Juli 2009 im Bereich des Fernabsatz und E-Commerce einige Normen des BGB geändert. Dadurch erhält mitunter das Muster zur Widerrufsbelehrung nun Gesetzesrang. Zudem sorgt eine „eBay Klausel“ dafür, dass künftig auch bei Verkäufen über das größte Internetauktionshaus eine Widerrufsfrist von 14 Tagen und Regelungen zum Wertersatz möglich sein werden. Lesen Sie hierzu unseren Artikel.
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10. Mai 2010

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, aber gesetzeskonformes tatsächliches Verhalten

Urteil des OLG Hamm vom 17.07.2008, Az.: 4 U 97/08

Ist eine Widerrufsbelehrung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, so besteht ein Anspruch darauf, diese einheitlich verbieten zu lassen, ohne dass der Gläubiger sich mit einer Zerlegung in die einzelnen Bestandteile zufrieden geben muss. Soweit die Unterwerfungserklärung hinsichtlich der Kosten der Rücksendung an ein tatsächliches Verhalten anknüpft, könnte einer Vertragsstrafe entgangen werden, wenn trotz fehlerhafter Belehrung über die Kostentragung die Kosten dem Verbraucher tatsächlich nicht aufgebürdet werden. Eine solche Erklärung bietet somit keinen hinreichenden Schutz vor der fehlerhaften Belehrung und beseitigt die Wiederholungsgefahr daher nicht.
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06. Mai 2010

Zum Umgang von Tierarzneimitteln im Versandhandel

Urteil des BGH vom 12.11.2009, Az.: I ZR 210/07

Das in § 43 Abs. 5 AMG geregelte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln erfasst nicht solche Fälle, in denen eine durch die spezifischen Risiken des Versandhandels verursachte Fehlmedikation weder eine Gesundheitsgefahr für den Menschen noch eine im Blick auf Art. 20a GG relevante Gefahr für die Gesundheit des behandelten Tieres begründet. Eine solche Gefahr ist grundsätzlich bei Tierarzneimitteln ausgeschlossen, die bestimmungsgemäß nur bei nicht zu Ernährungszwecken gehaltenen Haustieren anzuwenden sind.
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04. Mai 2010

„Nie, nie, nie wieder!…“ als Bewertungskommentar zulässig

Urteil des LG Köln vom 10.06.2009, Az.: 28 S 4/09

Ein eBay-Bewertungskommentar "nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech und dreist!!!" besteht sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus Tatsachenbehauptungen. Sind die Tatsachen im Zeitpunkt der Abgabe des Kommentars wahr und knüpfen die Meinungsäußerungen hieran mit Sachbezug an, so stellt dies keine unzulässige Schmähkritik dar. Angesichts der wirtschaftlichen Belange der eBay-Nutzer und der Funktion der Bewertung dürfen auch solch einprägsame Formulierungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Löschung der Bewertung besteht damit nicht.
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04. Mai 2010

Privilegierung nur mit kompletter Muster-Widerrufsbelehrung

Urteil des OLG Bamberg vom 01.04.2009, Az.: 3 U 238/08

Es stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur "klaren und verständlichen" Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs dar, wenn mit dem Belehrungstext ein irriger Eindruck erweckt wird. Vorliegend hat es den Anschein, allein durch die Ingebrauchnahme der Sache könne auch ohne rechtzeitige Belehrung in Textform die Wertersatzpflicht eintreten. Darauf, dass einzelne Passagen der Muster-Widerrufsbelehrung entsprechen, kann man sich nicht berufen, da ausschließlich der komplette und unveränderte Wortlaut der Muster-Widerrufserklärung privilegiert ist.
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