Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

29. Oktober 2018

Handel mit Bitcoins nicht strafbar

Symbole für Bitcoins
Urteil des KG Berlin vom 25.09.2018, Az.: (4) 161 Ss 28/18 (35/18)

Bitcoins sind keine Währung im Sinne eines Finanzinstruments des Kreditwesengesetzes (KWG) oder „E-Geld“ gem. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Demzufolge ist der Handel mit Bitcoins und der Betrieb einer Handelsplattform für Bitcoins im Internet nicht erlaubnispflichtig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und folglich auch nicht strafbar.

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23. Oktober 2018

Google-AdWords-Kampagne: Haftung des Werbenden

AdWords Logo
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 22.03.2017, Az.: 6 U 29/15

Wird eine AdWords-Kampagne derart erstellt, dass einem Suchenden bei Eingabe eines fremden geschützten Unternehmenskennzeichens von Google die Anzeige des eigenen Unternehmens ausgegeben wird, kann hierin eine Markenrechtsverletzung vorliegen. Der Werbende haftet für eine solche Markenrechtsverletzung jedoch nicht als Täter, wenn er in seiner AdWords-Kampagne keine gezielt zum fremden Kennzeichen ähnlichen oder gleichen Keywords ausgewählt hat, sondern lediglich die Option „weitgehend passend“. Allerdings müssen Werbende damit rechnen, dass der AdWords-Algorithmus von Google bei der Auswahl solcher Suchkriterien die eigene Anzeige markenrechtsverletzend ausspielt. Um eine Haftung als Störer abzuwenden, muss ab Kenntnis einer solchen Rechtsverletzung aktiv die AdWords-Kampagne derart angepasst werden, dass Google keine derartige Werbung mehr ausgibt.

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23. Oktober 2018 Top-Urteil

Werbeblocker II: Internet Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

Adblock Zeichen: Hand auf rotem Schild
Urteil des BGH vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

b) Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

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23. Oktober 2018

Facebook muss keine Auskunft über Nutzerdaten seines Messengerdienstes erteilen

Facebook Messenger geöffnet am Handy, Handy wird in der Hand gehalten vor Laptop
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 06.09.2018, Az.: 16 W 27/18

Der Facebook-„Messenger“ stellt kein soziales Netzwerk im Sinne des § 1 Abs. 1 NetzDG (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) dar. Vielmehr handelt es sich bei dem Nachrichtendienst um ein Mittel der Individualkommunikation, welches vergleichbar mit dem Messengerdienst „WhatsApp“ sei. Diese sind jedoch vom Anwendungsbereich des NetzDG ausgenommen. Betroffene von rechtswidrigen Inhalten, die über den Facebook-„Messenger“ an Dritte verschickt wurden, können daher keine Auskunft über die Nutzerdaten des Versenders von Facebook verlangen. Denn ein solcher Auskunftsanspruch nach § 14 Abs. 3 TMG (Telemediengesetz) kann unter anderem nur gegen Betreiber eines sozialen Netzwerks im Sinne von § 1 Abs. 1 NetzDG bestehen.

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22. Oktober 2018 Top-Urteil

Nachweis über Behandlung als Voraussetzung für Bewertung auf Arztbewertungsplattform

Arzt schreibt auf seinem Klemmbrett
Urteil des LG Frankenthal vom 18.09.2018. Az.: 6 O 39/18

Bewertungen hinsichtlich eines Arztes auf Bewertungsplattformen sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, sofern sie auf einem tatsächlichen Arzt-Patienten Kontakt im Sinne einer stattgefundenen Behandlung beruhen und keine falschen Tatsachenbehauptungen enthalten. Zwar trifft den Betreiber eines solchen Bewertungsportals vorab keine Pflicht, derartige Beiträge auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen, doch muss er auf Hinweise Betroffener reagieren und Nachweise beim Bewertenden über eine tatsächlich stattgefundene Behandlung einholen. Die reine Angabe eines Behandlungszeitraumes sowie einer geschwärzten Behandlungsbescheinigung durch den Bewertenden sind dabei nicht ausreichend. Vielmehr müssen des Weiteren bespielsweise auch (geschwärzte) Terminzettel, Rezepte, Rechnungen oder Ähnliches vom Patienten vorgelegt werden. Können solche vom Bewertenden hingegen nicht eingeholt werden, muss die Löschung solcher Bewertungen erfolgen; andernfalls haftet der Betreiber der Plattform als mittelbarer Störer.

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18. Oktober 2018 Top-Urteil

Inhaber eines Internetanschlusses haftet auch für Urheberrechtsverletzungen von Familienmitgliedern

Auf einen Mann in Anzug, der sich an den Kragen fasst, werden Finger gezeigt
Pressemitteilung Nr. 158/18 des EuGH zum Urteil vom 18.10.2018, Az.: C-149/17

Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er pauschal behauptet, er selbst habe die Urheberrechtsverletzung nicht begangen, es hätten jedoch auch andere Familienmitglieder Zugriff auf den Anschluss. Das Grundrecht auf Schutz und Achtung des Familienlebens stellt den Anschlussinhaber hierzulande zwar davon frei, konkrete Angaben zum Täter der Rechtsverletzung zu benennen. Allerdings wird es Rechteinhabern in solchen Fällen quasi unmöglich gemacht, Ansprüche gegenüber dem wahren Täter geltend zu machen. Insofern deutsches Recht demnach vorsieht, dass Anschlussinhaber sich mit einer solch pauschalen Behauptung der Haftung entziehen können, steht dies bei Gesamtabwägung der Rechtspositionen im Widerspruch mit Unionsrecht.

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18. Oktober 2018

Verstöße gegen DSGVO: Keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Mitbewerbern

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Urteil des LG Bochum vom 07.08.2018, Az.: I-12 O 85/18

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthält eine abschließende Regelung des anspruchsberechtigten Personenkreises zur Geltendmachung etwaiger Datenschutzverstöße. Demzufolge sind ausschließlich bestimmte Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Rechtsverfolgung berechtigt. Insofern ist zu erkennen, dass der Unionsgesetzgeber gerade nicht zulassen wollte, dass auch Mitbewerber im Rahmen des Wettbewerbsrechts Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO geltend machen können.

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16. Oktober 2018

Unterlassungspflicht im Online-Bereich erstreckt sich nicht auf das selbständige Handeln Dritter

Frau tippt auf Bildschirm mit Mediathek
Beschluss des BGH vom 12.07.2018, Az.: I ZB 86/17

Eine Rundfunkanstalt, die es zu unterlassen hat, bestimmte in einem Fernsehbeitrag enthaltene Äußerungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, genügt ihrer Unterlassungspflicht, wenn sie den Fernsehbeitrag aus ihrer Mediathek entfernt und durch Einwirkung auf gängige Suchmaschinen dafür Sorge trägt, dass der Beitrag nicht weiter aus dem Cache der Suchmaschinen abgerufen werden kann. Ihre Unterlassungspflicht ist hingegen nicht verletzt, wenn der Beitrag weiter im Internet abrufbar ist, weil ein Dritter, dessen Handeln der Rundfunkanstalt nicht wirtschaftlich zugutekommt, den Beitrag selbständig in einem Internetvideoportal veröffentlicht hat.

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16. Oktober 2018

eBay-„Minigalerie“-Ansicht: Grundpreisangabe notwendig?

Grüne Taste mit einem Einkaufswagen
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.02.2018, Az.: 2 U 96/17

Eine von eBay erzeugte „Minigalerie“-Ansicht eines Produkts ist nur als Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung zu verstehen, wenn sie den Kunden in die Lage versetzt, eine Kaufentscheidung treffen zu können. In vorliegendem Fall ist aufgrund der geringen Größe weder Material oder Einsatzgebiet des Produkts erkennbar. Weil die fehlenden Informationen wesentlich und preisbestimmend sind, ist der Kunde gerade noch nicht in der Lage, eine Kaufentscheidung zu treffen. Mangels Angebots im Sinne der PAngV bedarf es an dieser Stelle auch noch keiner Grundpreisangabe gem. § 2 PAngV.

Ein am Gesetzeswortlaut gehaltenes Unterlassungsversprechen bezüglich einer Werbung ohne Grundpreis-Angabe kann im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass die Verpflichtung über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

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