Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

30. Juli 2019 Top-Urteil

Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Einbindung von „Gefällt mir“-Button auf Webseite

Fotolia_Leuchtend blauer Gefällt-mir-Button vor Wand
Urteil des EuGH vom 29.07.2019, Az.: C-40/17

Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden erlaubt, zur Wahrung von Verbraucherinteressen mutmaßliche Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu verklagen, nicht entgegenstehen. Bindet ein Webseitenbetreiber ein Social Plugin – hier der „Gefällt mir“-Button von Facebook – in seine Webseite mit ein, das den Browser des Besuchers veranlasst, Inhalte des Plugin-Anbieters anzufordern und personenbezogene Daten zu übermitteln, ist der Webseitenbetreiber für die Verarbeitung der Daten mitverantwortlich. Ein solcher Vorgang kann durch berechtigte Interessen von Betreiber und Anbieter gerechtfertigt werden. Außerdem trifft den Webseitenbetreiber eine Informationspflicht, diese bezieht sich aber nur auf die Vorgänge, bei denen der Betreiber tatsächlich über Zwecke und Mittel entscheidet.

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30. Juli 2019

Unzulässige AGB wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher

AGB inmitten vieler grauer Buchstaben
Urteil des LG München I vom 11.10.2018, Az.: 12 O 19277/17

1. Eine Klausel in den AGB, welche es dem Betreiber eines Online-Dating-Portals erlaubt, im Namen der Nutzer andere Nutzer zu kontaktieren ist unwirksam, da die Nutzer keinen Einfluss mehr darauf haben mit welchen und mit wie vielen Personen sie Kontakt aufnehmen. Es liegt insoweit ein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S.1, 2 BGB vor.

2. Eine Klausel in den AGB, wonach sich die Nutzer einer Internetplattform damit einverstanden erklären, auch auf ähnlichen Plattformen angezeigt zu werden, ist ebenfalls unwirksam, wenn für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, auf welchen anderen Plattformen er angezeigt wird. In diesem Fall fehlt es an einer informierten Einwilligung, so dass die Verwendung der Klausel zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO führt. Darüber hinaus liegt nach Ansicht des Gerichts ein Verstoß gegen das Transparenzgebot nach Art. 5 Abs. 1 a) DSGVO.

3. Eine Klausel in den AGB, welche die pauschale Weitergabe von personenbezogenen Daten an nicht näher benannte Dritte gestattet, wird den Anforderungen des Art. 6 DSGVO nicht gerecht, da die betroffenen Personen bei solchen „Pauschaleinwilligungen“ nicht wissen, was mit ihren Daten passiert. Im Übrigen stellt auch diese Klausel ein Verstoß gegen das Transparenzgebot dar.

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30. Juli 2019

Keine Schleichwerbung bei Instagram

Hand hält Smartphone mit Icons
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 28.06.2019, Az.: 6 W 35/19

Ein sog. Aquascaper (Gestalter für Aquariumlandschaften) muss, wenn er auf Instagram Bilder von Aquarien, Aquarienzubehör oder Wasserlandschaften hochlädt, diese als Werbung kennzeichnen, entschied das OLG Frankfurt am Main. Das Hochladen der Bilder stelle keine private Meinungsäußerung, sondern eine geschäftliche Handlung dar. Hierfür spreche vor allem die Tatsache, dass der Influencer geschäftliche Beziehungen mit dem Unternehmen unterhält, dessen Produkte er bei Instagram präsentiert und dass er die jeweiligen Produkte mit den Instagram-Accounts der Hersteller verlinkt.

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29. Juli 2019

Anspruch auf Vergessenwerden im Internet?

Suchmaschine an Laptop
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 28.06.2019, Az.: 2-03 O 315/17

Suchmaschinen wie Google sind gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO dazu verpflichtet, bestimmte Suchergebnisse, welche personenbezogene Daten einer Person enthalten, und die dazugehörigen URLs nicht anzuzeigen bzw. nicht auf diese zu verlinken, wenn dadurch Grundrechte der betroffenen Person verletzt werden. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die betroffene Person mit der Begehung von Straftaten in der Vergangenheit in den Medien in Verbindung gebracht wurde. Entscheidend ist hierbei das Resozialisierungsinteresse der betroffenen Person und der Zeitablauf zwischen der medialen Berichterstattung und der Gegenwart.

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22. Juli 2019

Englische Übersetzung eines Gerichtsschreibens nicht notwendig

Tablet mit verschiedenen Sprachen
Urteil des OLG Köln vom 09.05.2019, Az.: 15 W 70/18

Auch wenn ein deutsches Gericht einen Schriftsatz ohne englische Übersetzung ins Ausland schickt, kann einer großen Firma zugemutet werden, diesen an die vorhandene deutsche Abteilung zu übermitteln und übersetzen zu lassen. Die Zustellung ist deswegen nicht unwirksam und die, in diesem Fall, Gelegenheit zur Stellungnahme war genügend vorhanden, insbesondere, da die Firma zahlreiche deutsche Kunden hat und diese auch in der deutschen Sprache umfassend berät. Die Sperrung eines Beitrags in einem Online-Forum war, wie die Betreiberin vorher schon selbst zugegeben hat, nicht rechtmäßig, da der Beitrag den Richtlinien entsprach und es auf eine Gesamtwürdigung nicht ankommt.

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22. Juli 2019

Sperranspruch wegen rechtsverletzender Webseiteninhalte

Kabel zur Datenübertragung
Urteil des LG München I vom 07.06.2019, Az.: 37 O 2516/18

Innerhalb der Störerhaftung gegen einen Internetzugangsprovider ist ein Unterlassungsanspruch aufgrund rechtsverletzender Inhalte Dritter nach dem Telemediengesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 TMG ausgeschlossen. Stattdessen kann der Rechteinhaber analog § 7 IV TMG einen Sperranspruch gegen den Anbieter geltend machen, für die Sperre anfallende Kosten muss der Rechteinhaber nicht erstatten. Außerdem muss der Rechteinhaber zwar zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Identität des für die Rechtsverletzung verantwortlichen Webseitenbetreibers aufzudecken, jedoch keine gerichtlichen Schritte veranlassen, wenn die Befürchtung besteht, dieser könnte den Hostprovider dann wechseln.

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08. Juli 2019

Facebook muss ursprünglich als „Hassrede“ gelöschten Post wieder einstellen

Facebook Logo
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 01.07.2019, Az.: 13 W 16/19

Facebook wurde im Eilverfahren verpflichtet, einen zunächst als „Hassrede“ eingestuften und gelöschten Post wieder auf der Plattform einzustellen. In dem Post hatte ein Facebook-Nutzer ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert und diesen als „feige“ bezeichnet. Nach Ansicht des OLG Oldenburg ist die Bewertung einer Handlung als „feige“ jedoch nicht als rechtswidrig einzustufen, sondern als eine zulässige Meinungsäußerung. Facebook müsse im Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht einer Person und dem Schutz der Meinungsfreiheit abwägen. Im vorliegenden Fall sei die Grenze zur „Hassrede“ noch nicht überschritten.

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08. Juli 2019

Matratze ist kein Hygieneartikel: Käufer steht Widerrufsrecht zu

weibliche Hand auf weißer Matratze
Pressemitteilung Nr. 89/2019 zum Urteil des BGH vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16

Ein Käufer kann eine online bestellte Matratze auch nach Entfernen der Schutzfolie zurückgeben, da eine Matratze kein Hygieneartikel ist. Hygieneartikel sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene zur Rückgabe ungeeignet, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird. Eine Matratze kommt zwar mit dem menschlichen Körper direkt in Kontakt. Allerdings kann die Matratze gleich einem Kleidungsstück mittels einer Reinigung oder Desinfektion wieder wiederverwendbar gemacht werden und so erneut in den Verkehr gebracht werden. Dem Käufer steht somit ein Widerrufsrecht zu.

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19. Juni 2019

Stromanbieter dürfen Verbraucher nicht unter falschem Namen anrufen

Callcenter-Mitarbeiter sind im Telefongespräch mit Kunden
Urteil des OLG Frankfurt vom 16.05.2019, Az.: 6 U 3/19

Energiezulieferer bzw. deren Werber dürfen keine Pseudonyme benutzen, wenn sie bei Verbrauchern anrufen. Auch wenn die Benutzung eines falschen Namens beispielsweise für den Wechsel des Stromanbieters keine Relevanz hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der richtige Name der anrufenden Person für den Verbraucher später einmal bedeutend werden könnte, so das OLG Frankfurt.

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12. Juni 2019

Keine Werbung mit dem Wort „Architektur“, wenn kein Architekt angestellt ist

Architektin arbeitet an einer Zeichnung
Urteil des LG Arnsberg vom 31.01.2019, Az: 8 O 95/18

Ist bei einem Unternehmen kein Architekt mit Eintragung in die Architektenliste angestellt, darf auf Internetauftritten nicht mit Bezeichnungen wie „Architektur“ geworben werden. Dies stellt nämlich laut LG Arnsberg eine unlautere geschäftliche Handlung dar, besonders da das Wort im vorliegenden Fall hervorgehoben und als Blickfangwerbung auf der Webseite genutzt wurde. Aufgrund der wettbewerbswidrigen Handlung sprach das Gericht dem Kläger einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen berechtigter Abmahnung zu.

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