Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

04. Dezember 2017

Tabakwerbung auf Internetseite eines Tabakherstellers unzulässig

rotes Rauchverbotsschild vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 05.12.2017, Az.: I ZR 117/16

a) Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft gemäß § 21a Abs. 4 VTabakG und § 19 Abs. 3 TabakerzG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.

b) Es stellt eine verbotene Tabakwerbung in einem Dienst der Informationsgesellschaft dar, wenn ein Unternehmen auf der Startseite seines Internetauftritts für Tabakerzeugnisse wirbt.

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30. November 2017

Preisportal muss über Auswahl der gelisteten Dienstleister informieren

Knopf einer Tastatur mit einer aufgedruckten Lupe und der Unterschrift "Preisvergleich"
Urteil des BGH vom 27.04.2017, Az.: I ZR 55/16

Bei dem über das Internet erfolgenden Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen ist die Information darüber, dass der Preisvergleich nur solche Anbieter erfasst, die sich gegenüber dem Anbieter des Vergleichsportals für den Fall eines Vertragsabschlusses zur Zahlung einer Provision verpflichtet haben, eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG.

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28. November 2017

Unzulässiger Instagramauftritt

Influencer Marketing auf Wand mit Mann davor
Urteil des LG Hagen vom 13.09.2017, Az.: 23 O 30/17

Wenn geschäftliche Handlungen einem kommerziellen Zweck dienen, müssen sie kenntlich gemacht werden, sofern Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung auf dieser Basis treffen könnten. Daher verstoßen auf Instagram hochgeladene Bilder mit einem Link zu Unternehmen, bei welchen die auf den Bildern in Erscheinung getretenen Produkte erworben werden können, gegen das Wettbewerbsgesetz, sofern der kommerzielle Zweck nicht kenntlich gemacht wird. Auch darf ein Getränk nicht mit dem Wort „detox“ (entgiftend) beworben werden, da dies eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe ist.

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24. November 2017 Top-Urteil

Erfolgreicher Antrag auf PayPal-Käuferschutz hat zur Folge, dass Verkäufer erneut Kaufpreiszahlung verlangen kann

lila Käuferschutzsigel mit Haken
Pressemitteilung Nr. 187/2017 des BGH zu den Urteilen vom 22.11.2017, Az.: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16

Der BGH hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass die Kaufpreisforderung des Verkäufers wiederbegründet wird, wenn der Käufer erfolgreich einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt. Indem die Parteien sich auf die Nutzung von PayPal einigen, treffen diese nach Ansicht des BGH stillschweigend eine Vereinbarung über die Wiederbegründung der Kaufpreisforderung für den Fall der Rückbelastung des Verkäufer-Kontos. Das ergebe sich aus einer interessengerechten Vertragsauslegung, insbesondere vor dem Hintergrund der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, die Vertragsbestandteil wird. Im Falle eines erfolglosen Antrags kann der Käufer die staatlichen Gerichte zur Durchsetzung seiner Ansprüche anrufen, im Umkehrschluss müsse gleiches für den Verkäufer gelten.

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22. November 2017

Mitteilungspflicht bei Versicherungsvermittlung

Hände über einem Schreibtisch mit Unterlagen
Urteil des OLG München vom 06.04.2017, Az.: 29 U 3139/16

Vergleichsportale müssen bei der Vermittlung von Versicherungen die potentiellen Versicherungsnehmer auf ihrer Website in Textform nach § 126b BGB individuell belehren. Dem Erfordernis einer derartigen „Mitteilung“ nach § 11 Abs. 1 VersVermV wird nicht genügt, wenn die entsprechenden Informationen für den Versicherungsnehmer lediglich abrufbar sind. Auf diese Weise kann nicht sichergestellt werden, dass die Belehrung auch wirklich dauerhaft vom Versicherungsnehmer zur Kenntnis genommen werden kann.

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20. November 2017

Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf beschäftigt jetzt den EuGH

Weiße Matratzen vor weißem Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 178/2017 des BGH zum Beschluss vom 15.11.2017, Az.: VIII ZR 194/16

Der BGH hat ein Verfahren in Bezug auf den Online-Kauf einer Matratze ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung über die Auslegung zweier Vorschriften zum bei Internetkäufen geltenden Widerrufsrecht vorgelegt. Der Kläger wollte eine bei einem Onlinehändler bestellte Matratze zurücksenden, nachdem er die daran angebrachte Schutzfolie entfernt hatte. Dabei stellt sich die Frage, ob der in § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB geregelte Ausschluss des Widerrufsrechts für aus Hygienegründen versiegelte Waren auch dann gelten sollte, wenn der Verkäufer die Ware durch geeignete Reinigungsmaßnahmen wenigstens wieder als gebrauchte Sache wieder verkehrsfähig machen könnte.

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20. November 2017

Print-Anzeige für Online-Angebot muss Pflichtinformationen enthalten

illustriertes Männchen läuft auf einem Laptop und hält ein Paket in den Armen
Urteil des EuGH vom 30.03.2017, Az.: C-146/16

Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass eine Werbeanzeige wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die unter den Begriff „Aufforderung zum Kauf“ im Sinne dieser Richtlinie fällt, die in dieser Vorschrift vorgesehene Informationspflicht erfüllen kann. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob es aufgrund räumlicher Beschränkungen in dem Werbetext gerechtfertigt ist, Angaben zum Anbieter nur auf der Online-Verkaufsplattform zur Verfügung zu stellen, und gegebenenfalls, ob die nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie erforderlichen Angaben zu der Online-Verkaufsplattform einfach und schnell mitgeteilt werden.

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16. November 2017

Internationale Gerichtsstandsvereinbarung in AGB ist wirksam

AGB Straßenschild im Gebüsch
Urteil des LG München I vom 11.08.2017, Az.: 33 O 8184/16

Ein internationaler Gerichtsstand kann nach § 38 ZPO auch im Rahmen von AGB wirksam vereinbart werden. Welchen Kriterien eine solche Vereinbarung dann unterliegt, richtet sich nach der lex fori, also dem anwendbaren Recht am Ort des angerufenen Gerichts. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung einem anderen Schuldstatut unterliegt, beispielsweise dem der U.S.A.

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14. November 2017

Datenschutzrechtliche Einwilligung unzureichend: Facebook-Spieleanbieter dürfen nicht im Namen der Nutzer posten

Illustration eines pinken Megafons mit der Aufschrift "Social Media"
Urteil des KG Berlin vom 22.09.2017, Az.: 5 U 155/14

Für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung des Facebook-Nutzers im App-Zentrum ist Voraussetzung, dass eine einheitliche Information des Verbrauchers bei seiner Entscheidung stattfindet, ob er mit Nutzung der App, in die jeweilige Datenverarbeitung einwilligen will. Die Einwilligung eines Verbrauchers in die Datenverarbeitung, hinsichtlich der Ermächtigung des Spieleanbieters im Namen des Spielers auf Facebook zu posten, ist immer unzureichend, wenn die dahingehende Formulierung zu unbestimmt ist. Die Information „Diese Anwendung darf in deinem Namen posten“, genügt nicht. Weder Anzahl, noch Inhalt der Posts sind für den einwilligenden Verbraucher ansatzweise abzusehen. Eine solchen Datenverwendung ist nicht hinreichend konkret eingeschränkt.

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09. November 2017

Keine Haftung für automatisierte Framing-Einblendungen im Rahmen eines Affiliate-Programms

offener laptop, auf dem ein Fester geöffnet ist mit der Aufrschrift "Affiliate Program"
Urteil des LG Hamburg vom 13.06.2017, Az.: 310 O 117/17

Ein Nutzer nimmt nur dann eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des UrhG vor, wenn er in Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird. In Verlinkungsfällen (Hyperlink, Framing) muss sich diese Kenntnis auch auf den Umstand beziehen, dass diejenige Wiedergabe, auf die der Nutzer verlinkt, ihrerseits rechtswidrig war. Wird ein Hyperlink mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt, kann erwartet und somit davon ausgegangen werden, dass derjenige, der ihn setzt, überprüft, dass das Werk auf der Ausgangsseite nicht unbefugt veröffentlicht wurde. Sind dahingehende Nachforschungen allerdings schwer darstellbar oder wirtschaftlich nicht zumutbar, besteht i.d.R. keine Recherchepflicht.

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