Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

28. November 2016

Keine unlautere Herabsetzung durch kritischen Blog-Beitrag

Softwarelizenz mit CD
Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.07.2016, Az.: 20 U 117/15

Ein Blog-Posting auf dem gewerblichen Internetauftritt eines Mitbewerbers, welcher vor möglichen Rechtsrisiken beim Kauf von aufgespaltenen Volumen-Lizenzen warnt, stellt keine wettbewerbswidrige Herabsetzung des betroffenen Unternehmens dar. Zwar sei die Behauptung eines mit dem Kauf solcher Lizenzen verbundenen rechtlichen Risikos grundsätzlich als Herabsetzung einzuordnen, diese ist jedoch nicht als unlauter im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 3 UWG anzusehen, da es sich bei dem Beitrag um die Darstellung einer persönlichen Rechtsansicht handelt, welche vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 I GG gedeckt ist.

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28. November 2016

Keine Privilegierung nach § 53 UrhG für einen „Online-Videorecorder“ Anbieter

Online-Videorekorder am Laptop
Urteil des LG München I vom 28.09.2016, Az.: 37 O 1930/16

Bei der Verwendung eines Online-Videorecorders sind Vervielfältigungen von Werken nach § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG zum privaten Gebrauch ohne Zustimmung der Sendeunternehmen nur dann statthaft, sofern die angefertigten Vervielfältigungen von den jeweiligen Nutzern individuell ausgewählt werden. Sofern die aufgenommenen Sendungen individuell ausgewählt werden, veranlassen allein die Nutzer durch ihre Programmierung einen Aufnahmeprozess und sind damit Hersteller der Vervielfältigungen. Ist eine individuelle Anweisung zur Herstellung eines bestimmten Vervielfältigungsstückes durch den Kunden allerdings nicht möglich, ist der Anbieter des Videorecorders als Hersteller anzusehen. Dieser kann sich aufgrund der Gewinnerzielungsabsicht nicht auf die Ausnahme des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen.

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25. November 2016

Zur Haftung des Anschlussinhabers bei Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

Gelbe Taste mit einer Sprechblase "Filesharing", die sich innerhalb einer grauen Tastatur befindet
Urteil des BGH vom 12.05.2016, Az.: I ZR 48/15

Der Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB, der sich auf die Herausgabe des durch den rechtswidrigen Eingriff Erlangten erstreckt, kann in Fällen des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse mittels einer fiktiven Lizenz berechnet werden.

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24. November 2016

Zweimal „Severin“ ist einmal zu viel

Leuchtturm auf der Insel Leuchtturm und Sylt mit Meer im Hintergrund
Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 29.09.2016, Az.: 6 U 23/15

Die Sylter Kirchengemeinde „St. Severin“ im Ortsteil Keitum kann von der unweit entfernten Erholungsanlage „Severin*s Resort & Spa“ Unterlassung im Hinblick auf die Verwendung des Namensteils „Severin“ verlangen. Dabei ist es ohne Belang, dass die Namen jeweils mit Zusätzen wie „St.“ bzw. „Resort & Spa“ versehen sind, da diese Zusätze nur beschreibender Art sind und für den Gesamteindruck außer Betracht zu bleiben haben. Infolge der identischen Namensführung entsteht der Eindruck, dass die beiden Einrichtungen in organisatorischer oder wirtschaftlicher Verbindung stehen, denn auch gemeinnütze Einrichtungen können wirtschaftlich tätig sein. Deshalb führt die gleichnamige Bezeichnung zu einer Zuordungsverwirrung und damit zu einem Unterlassungsanspruch.

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24. November 2016

Webdesigner haftet für Urheberrechtsverstoß auf erstellter Webseite

aufgeklappter Laptop auf einem Tisch zeigt Programm zum Erstellen einer Webseite
Urteil des LG Bochum vom 16.08.2016, Az.: 9 S 17/16

Ein zur Erstellung einer bebilderten Homepage beauftragter Webdesigner hat bei der Verwendung von Fotos aus einem eigens angelegten „Fundus“, diese vor Einbindung in die streitgegenständliche Webseite dahingehend zu überprüfen, dass die Nutzung im Internet weder gebührenpflichtig, noch ausschließlich unter Nennung des entsprechenden Urhebers hätte erfolgen dürfen. Andernfalls steht dem Webseiten-Inhaber im Falle einer erhaltenen Abmahnung ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den betroffenen Webdesigner zu.

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23. November 2016

Irreführende Preiswerbung bei fehlender Angabe zusätzlicher Kosten für Mobilfunktarife in AdWords-Werbung

Handy liegt auf Tisch mit Münzen
Urteil des LG Düsseldorf vom 13.05.2016, Az.: 38 O 120/15

Telekommunikationsdienstleister dürfen nicht mit einer monatlichen Preisangabe werben, sofern nicht auf alle, auch einmalig anfallende, Kosten hingewiesen wird. Dies gilt auch im Rahmen einer AdWords-Anzeige, jedenfalls dann, wenn diese bereits Einzelheiten zum Tarif enthält. Hierbei handelt es sich um eine zur Irreführung geeignete und damit um eine unlautere geschäftliche Handlung, da bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt wird, er erwerbe den Mobilfunktarif besonders günstig. Ebenso erscheinen die Angebote der Wettbewerber dadurch teurer.

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23. November 2016

Reproduktionsfotografien gemeinfreier Bilder sind urheberrechtlich geschützt

Mann fotografiert Gemälde in Museum
Urteil des LG Stuttgart vom 27.09.2016, Az.: 17 O 690/15

Gegenstands- und Reproduktionsfotografien gemeinfreier Bilder, also der Versuch der originalgetreuen Abbildung von Gemälden oder Objekten, deren Urheber schon verstorben ist, unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen nicht ohne Zustimmung des Nutzungsrechteinhabers veröffentlicht werden. Dasselbe gilt für ungenehmigte Fotografien von Gegenständen innerhalb eines Museums, welche in dessen Eigentum stehen.

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23. November 2016 Top-Urteil

Speicherung von IP-Adressen nur mit berechtigtem Interesse

IP-Adresse Zeichen
Urteil des EuGH vom 19.10.2016, Az.: C-582/14

Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass eine dynamische Internetprotokoll-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Website, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, für den Anbieter ein personenbezogenes Datum im Sinne der genannten Bestimmung dargestellt, wenn er über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, die betreffende Person anhand der Zusatzinformationen, über die der Internetzugangsanbieter dieser Person verfügt, bestimmen zu lassen.

Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, nach der ein Anbieter von Online-Mediendiensten personenbezogenen Daten eines Nutzers dieser Dienste ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden darf, soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die konkrete Inanspruchnahme der Dienste durch den betreffenden Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, ohne dass der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten, die Verwendung der Daten über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus rechtfertigen kann.

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17. November 2016

Zur Erfüllungswirkung einer Online-Zahlung mittels PayPal

ein Paypal ähnliches Symbol
Urteil des LG Saarbrücken vom 31.08.2016, Az.: 5 S 6/16

Eine Kaufpreisforderung ist bei einer vorbehaltlosen Gutschrift des Zahlbetrages über PayPal auch dann als erfüllt anzusehen, wenn der überwiesene Betrag im Rahmen eines später eingeleiteten PayPal-Käuferschutz-Verfahrens dem Empfängerkonto wieder entzogen wird. Bei dem Käuferschutz-Programm handelt es sich um eine gesonderte Dienstleistung von PayPal, welche bei Kaufpreiserstattung die Abtretung aller gegenüber dem Verkäufer bestehenden Ansprüche des Käufers an den Bezahldienst beinhaltet, wovon jedoch die ursprüngliche Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer unberührt bleibt. Entsprechend finden die vom BGH entwickelten Grundsätze zum „SEPA-Lastschriftverfahren“ auf einen solchen Fall keine Anwendung.

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17. November 2016

Ehrenschutz: Wiedergabe der Aussage eines Dritten im Internet

Mann schreibt Blog auf Laptop
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.10.2016, Az.: 16 W 57/16

Ein Blogger haftet für eine wiedergegebene Beurteilung nicht, wenn die Veröffentlichung auf einer privilegierten Quelle beruht und dies im Beitrag deutlich wird. Schon aus der äußeren Form kann sich nach dem maßgeblichen Verständnis eines Durchschnittslesers ergeben, dass es sich lediglich um eine fremde Äußerung ohne eigene Wertung handelt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Blogger die Äußerung eines Dritten als Zitat kenntlich macht. Durchaus kann in der Wiedergabe der Aussage eines Dritten aber auch eine eigene Äußerung des Zitierenden vorliegen, nämlich dann, wenn sich dieser den Inhalt der fremden Äußerung erkennbar zu eigen macht.

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