Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“
Vorteile einer Referenzseite für alle
Wird einem Kunden bei Abschluss eines Internet-System-Vertrags wahrheitswidrig erklärt, als Referenzkunde sei der Vertrag günstiger für ihn als im Normalfall, da er nur die Fremdkosten und um die Hälfte reduzierte Kosten für die Pflege und Aktualisierung der Internetseite zahlen müsse, berechtigt ihn dies zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Tatsächlich wurden nur solche Verträge über Referenzseiten abgeschlossen, so dass das Angebot nicht mit dem vorgetäuschten besonderen Vermögensvorteil verbunden war.
Haftung des Admin-C für Rechtsverletzung auf registrierter Domain
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09
Ausländische Firmen, die eine deutsche Domain bei der DENIC registrieren wollen benötigen einen deutschen sogenannten "administrativen Ansprechpartner", kurz Admin-C. Hat der in einem solchen Fall für die Domain zuständige Admin-C keinen Bezug zu der Firma, sondern erklärt sich dieser lediglich generell bereit als formell zuständiger Admin-C eingetragen zu werden, haftet dieser grundsätzlich auch nicht für die Inhalte der jeweiligen Webseite nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung. Verkennt der Admin-C jedoch offensichtliche und eindeutige Rechtsverletzungen, verletzt dieser seine dennoch bestehenden Prüfungspflichten und macht sich mit haftbar.Framing
Urteil des KG Berlin vom 21.03.2012, Az.: 24 U 130/10
Das Framing stellt eine unzumutbare Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Datenbankherstellers durch wiederholte und systematische Entnahme unwesentlicher Teile dar. Der hierdurch dem Urheber entstehende Schaden ist im Rahme der Lizenzanalogie zu berechnen und resultiert aus der Vergütung, die ein vernünftiger Vertragspartner bei erfolgter Nutzungseinräumung vereinbart hätte. Diese fiktive Lizenzgebühr erhöht sich um 50 %, wenn es der Nutzer zudem unterlassen hat, eine Quellenangabe oder einen Copyright-Hinweis zu verwenden.Post-Ident-Verfahren für alle?
Störerhaftung aufgrund der Nutzung der Filesharing – Software „RetroShare“
BGH zum Rückforderungsanspruch bei abhanden gekommener Domain
Kaum ein Schreckensszenario dürfte für einen Domaininhaber größer sein, als die Situation einen fremden Dritten als Domaininhaber in den Whois-Daten seiner Domain vorzufinden. In der Praxis kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass einem Domaininhaber Domains abhandenkommen. Dies kann bei einem Transfer der Domain von einem Provider zu einem anderen Provider passieren oder wenn versäumt wird, die Domainregistrierung zu verlängern. Seltener wird schlicht die Zustimmung zum Inhaberwechsel gefälscht.
Keine Tombola im Internet
Urteil des LG Köln vom 07.04.2009, Az.: 33 O 45/09
Ein nach Art einer Tombola konzipiertes "Gewinnspiel" kann auch als erlaubnispflichtiges Glücksspiel gelten. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Verbraucher neben der im Rahmen der Registrierung gewährten Gratislose weitere - wenn auch nur niedrigpreisige - Lose gegen Entgelt erwerben und somit seine Gewinnchancen erhöhen kann.
Einmal Open Source immer Open Source
Email vom Betriebsrat
Beschluss des BAG vom 10.3.2009, Az.: 1 ABR 93/07
Eine Email zur Erklärung über die Zustimmung entspricht den Anforderungen des Schriftlichkeitsgebots nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, da die Einhaltung der Textform des § 126 b BGB ausreicht. Die Zustimmungsverweigerung ist eine auf den tatsächlichen Erfolg gerichtete rechtsgeschäftsähnliche Handlung. Es werden durch eine Email die Identitäts- und Vollständigkeitsfunktionen einer schriftlichen Erklärung ohne das Erfordernis einer schriftlichen Erklärung sowie die Dokumentationspflichten gewahrt.