Urteile aus der Kategorie „Kaufrecht“

14. Januar 2016

Bevorratung von beworbener Ware im Online-Shop und Ladenlokal

Schild mit der Aufschrift "Aktion! Nur solange Vorrat reicht!"
Urteil des OLG Koblenz vom 02.12.2015, Az.: 9 U 296/15

Bewirbt ein Unternehmer Waren, ohne den Verbraucher gleichzeitig darüber aufzuklären, dass die beworbene Ware für den Aktionszeitraum wahrscheinlich nicht ausreichend vorrätig gehalten werden kann, ist dies als unzulässige geschäftliche Handlung zu bewerten. Der Hinweis „Nur in limitierter Stückzahl“ reicht als Aufklärung hierbei nicht aus. Bei einer Nichtverfügbarkeit der Ware innerhalb von vier Minuten nach Angebotsstart in einem Online-Shop ist die Bewerbung nach diesen Maßstäben irreführend. Die Nichtverfügbarkeit in einem Ladenlokal innerhalb kurzer Zeit nach Öffnung ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn das Unternehmen aufgrund der Erfahrung aus vorherigen Werbeaktionen davon ausgehen konnte, dass die Bevorratung voraussichtlich ausreicht.

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19. November 2015

Pflichtangaben bei Werbung für ein Fahrzeug in elektronischer Form

Mann kauft mithilfe eines Tablets ein Fahrzeug
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015, Az.: I-15 U 66/14

Verbreitet ein Autohändler Werbematerial in elektronischer Form, so muss er den Internetnutzer in dem Augenblick, in dem erstmals Angaben zur Motorisierung des beworbenen Fahrzeugs gemacht werden, über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO₂-Emissionen des Fahrzeugs informieren. Nicht entscheidend ist dabei, ob es sich bei dem Werbematerial um einen virtuellen Verkaufsraum oder eine animierte Werbeliste handelt. Dafür sprechen der Wortlaut der Nr. 4 Satz 3 von Abschnitt II der Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV und deren Sinn und Zweck. Außerdem ist unerheblich, wie lange die Werbung auf der Internetseite angezeigt wird.

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16. November 2015

Zum Angebot fakultativer Nebenleistungen im Rahmen eines Flugbuchungsportals

Online Flugticket-Buchung per Computer
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 24.09.2015, Az.: 6 U 60/15

Werden über ein Flugbuchungsportal auch fakultative Nebenleistungen (hier: Versicherungsschutz) vermittelt, so müssen diese das „opt-in“-Erfordernis des Art. 23 I 4 der VO (EG) Nr. 1008/2008 erfüllen. Dafür ist ausreichend, dass der Kunde sich aktiv für oder gegen die Versicherung entscheiden muss, bevor er den Buchungsvorgang fortsetzen kann. Dabei sind Hinweise, die den Kunden zum Abschluss der Versicherung bewegen sollen, dann unzulässig, wenn sie den Nutzer unsachlich beeinflussen oder unrichtige Angaben enthalten. Schließlich muss bei der Buchung der Gesamtpreis der Zusatzkosten angegeben werden, die Nennung der Monatsprämie reicht bei einer Jahresversicherung nicht aus.

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16. November 2015

Kein Widerrufsrecht bei Kauf von Messeprodukten

roter Staubsauger
Urteil des LG Freiburg vom 22.10.2015, Az.: 14 O 176/15

Einem Verbraucher steht bei Erwerb von Waren auf einer Messe (hier: Staubsauger auf der „Grünen Woche 2015“) kein Widerrufsrecht zu, da der Kaufvertrag in einem beweglichen Geschäftsraum i.S.d. § 312b Abs. 2 S. 1 BGB a.F. (hier: Messestand) abgeschlossen wird.

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12. November 2015

Zum Verkauf von LEDs und Xenon-Brennern als Kfz-Beleuchtung im Fernabsatz

Frontscheinwerfer eines silbernen Autos
Beschluss des LG Bochum vom 12.05.2014, Az.: 13 O 80/14

LEDs und Xenon-Brenner als Kraftfahrzeugbeleuchtung müssen beim Anbieten mittels Fernabsatz so gekennzeichnet sein, dass der Hersteller eindeutig identifizierbar ist. Desweiteren muss der Anbieter ordnungsgemäß nach dem ElektroG registriert sein und es muss das CE-Kennzeichen angebracht sein.

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26. Oktober 2015

Einziehung einer Rücklastschrift- und Mahnkostenpauschale kann unzulässig sein

Wippe mit € und § symbolisiert Gleichgewicht zwischen Geld und Recht
Urteil des LG Düsseldorf vom 29.07.2015, Az.: 12 O 195/15

Eine AGB-Klausel, welche die systematische Inrechnungstellung pauschalisierter Rücklastschrift- und Mahnkosten zum Inhalt hat, verstößt gegen § 309 Nr. 5 a, b BGB, sofern diese Pauschalen überhöht sind (im Fall: 5,00 EUR für die Rücklastschrift, 3,00 EUR für die Mahnung). Dabei wird als Vergleichswert nicht die branchentypische Schadenshöhe herangezogen, vielmehr ist lediglich der typische Schadensumfang des Klauselverwenders zu berücksichtigen. Wird die Klausel aus den AGB entfernt, zieht der ehemalige Verwender jedoch weiterhin die Pauschalen ein, so verstößt er damit gegen das Umgehungsverbot des § 306 a BGB.

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23. Oktober 2015

Zur wirksamen Einbeziehung von AGB in einen Vertrag mit ausländischem Vertragspartner

Verschiedene Sprachen auf einer Tastatur und eine "translate"-Taste.
Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2015, Az.: 7 U 26/15

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr schon dann Vertragsinhalt, wenn sie im Rahmen von Vorverhandlungen übergeben werden und die ausländische Partei in der Verhandlungssprache auf diese hingewiesen wird. Der eigentliche Text der AGB muss dagegen nur dann in der Verhandlungssprache vorgelegt werden, wenn der ausländische Vertragspartner dies ausdrücklich verlangt. Dabei ist eine Erfüllungsortvereinbarung keine überraschende Klausel. Sie wirkt sich auch dann auf den Gerichtsstand aus, wenn die Formvorschrift des Art. 23 I S. 3 EuGVVO nicht beachtet wurde.

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23. Oktober 2015

Unzutreffende Angaben über Lieferbarkeit eines Produkts im Onlineshop können unzulässige Lockwerbung darstellen

Auf-Lager-Schild
Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2015, Az.: 4 U 69/15

Produktpräsentationen in Online-Shops stellen eine sog. Lockwerbung dar, wenn keine Aufklärung darüber erfolgt, dass die Ware nicht oder nicht mehr lieferbar ist. Der Hinweis darauf, dass „nur noch wenige Exemplare auf Lager“ seien, genügt zur Aufklärung der Kunden über das Fehlen eines entsprechenden Warenvorrates nicht, da der Verkehr hierin im Gegenteil den Hinweis sieht, dass der Anbieter tatsächlich noch über entsprechende Waren verfügt.

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21. Oktober 2015

Zur Umsatzsteuerpflicht bei Verkäufen über Internet-Handelsplattformen

Formular für Umsatzsteuererklärung
Urteil des BFH vom 12.08.2015, Az.: XI R 43/13

Wer planmäßig und mit einem erheblichen Organisationsaufwand im Verkauf auf einer Internet-Handelsplattform tätig wird (hier: Verkauf von mindestens 140 Pelzmänteln im eigenen Namen bei eBay), handelt unternehmerisch und unterliegt folglich der Umsatzsteuerpflicht. Maßgebliches Beurteilungskriterium, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist, ob aktive Schritte zur Vermarktung vorgenommen werden, ähnlich einem Erzeuger, Händler oder Dienstleistenden. Auch der Verkauf unter mehreren Bankkonten deutet auf ein händlertypisches Verhalten hin.

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16. Oktober 2015

Beschaffenheitsvereinbarung bei Online-Verkäufen

Formular eines Kaufvertrags für gebrauchte Kraftfahrzeuge, Hand mit Kugelschreiber und Autoschlüssel, Gebrauchtwagen
Urteil des LG Saarbrücken vom 14.08.2015, Az.: 10 S 174/14

Eine Beschaffenheitsvereinbarung kann angenommen werden, wenn in einem Internetinserat die Funktionsfähigkeit einer Standheizung in einem Gebrauchtwagen erklärt wird, der Käufer mehrfach die Beschaffenheit erfragt und der Verkäufer ausdrücklich erklärt, diese vor zwei Wochen getestet zu haben und sie funktioniere. Dafür muss der Verkäufer auch dann einstehen, wenn er die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen hat.

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