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Urteile aus der Kategorie „Lebensmittelrecht“
27. Juli 2009 Urteil des LG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 312 O 722/08
Der Verbraucher wird in die Irre geführt, wenn auf einem Etikett mit "100 % pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere" geworben wird, obwohl der Heidel- und Himbeergehalt nur 25 % der Zutaten in dem Ganzfruchtgetränk darstellt. Gerade auch das Abbilden genannter Früchte auf dem Etikett und die violette Farbe des Getränkes unterstützen den Fehlglauben, dass der Smoothie ausschließlich aus den beiden Früchten besteht. Dadurch bedingt geht der Verbraucher nicht davon aus, dass mit Heidel- und Himbeer nur die Geschmacksrichtung gemeint sein soll.
Weiterlesen 06. April 2009 Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.10.2008, Az.: 14 U 240/07 Auch erhebliche Lufteinschlüsse lassen sich von einem Durchschnittsverbraucher durch Tasten und Betrachten der Verpackung klar feststellen. Die Verpackung muss nicht durchsichtig sein. Gerade bei Gewürzen ist für den Käufer ohnehin die angegebene Füllmenge entscheidend, die eine Fehlvorstellung des Käufers vermeidet. Mithin wird nicht mehr Inhalt vorgetäuscht, als tatsächlich in der Verpackung enthalten ist.
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