Urteile aus der Kategorie „Markenanmeldung“

27. November 2009

„Toast & Snack“ fehlt eigene Identifikationswirkung

Beschluss des BPatG vom 12.11.2009, Az.: 25 W (pat) 79/09 Da die Wortbestandteile der Marke "Toast & Snack" trotz Abwesenheit in deutschsprachigen Lexika inzwischen als eingebürgerte Teile der englischen Sprache allgemein verständlich sind und ihnen eine alltägliche Bedeutung im Verkehr zukommt, ist die Marke ohne eigene Unterscheidungskraft. Auch die Zusammensetzung der Wörter sowie die Verbindung durch das "&"-Zeichen helfen hier nicht, der Marke eine eigene Bedeutungswirkung zu verleihen.
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23. November 2009

Nizzaklassen statt tatsächlicher Benutzung für Markenumfang maßgeblich

Beschluss des BPatG vom 18.11.2009, Az.:25 W (pat) 59/08

Bei zwei klangähnlichen Marken ist für die Bestimmung der Verwechslungsgefahr die Eintragung im Markenregister und nicht die tatsächliche Nutzung der Marke maßgeblich für den Umfang der Markeneintragung.
Da die Nutzung der Marke nicht für alle Zeit an den Markeninhaber gebunden ist, begrenzt die tatsächliche Nutzung durch ihn nicht die Schutzwirkung der Marke.
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20. November 2009

Keine „Kids Kiosk“ Marke

Beschluss des BPatG vom 25.08.2009, Az.: 25 W (pat) 120/09

Das Bundespatentgericht entschied, dass der Bezeichnung "Kids Kiosk" mangels Unterscheidungskraft kein Markenschutz zukommen kann. Nach der Betrachtungsweise des Verkehrskreises werde die Bezeichnung "Kids Kiosk" lediglich als eine Bezeichnung für eine Verkaufsstätte aufgefasst, nicht aber als herkunftsbezogenen Hinweis für die mit der angestrebten Markeneintragung beanspruchten Waren.
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17. November 2009

THINKING AHEAD keine Marke für Vordenker

Urteil des EuGH vom 17.11.2009, Az.: T-473/08

Der Marke THINKING AHEAD fehlt aufgrund ihrer Zusammenstellung und der vom (englischsprachigen) Publikum zugemessenen Bedeutung jegliche Unterscheidungkraft als zuordenbare Kennzeichnung im Bereich von Sport- und Bildungsveranstaltungen. Da die Bedeutung der Worte als allgemeine Aussage bezüglich des generellen Nutzens von physischer und psychischer Weiterbildung verstanden wird, begründen sie keine Markeneintragung.
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23. Oktober 2009

Wortmarke ohne eigene Identifikationswirkung nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 15.09.2009, Az.: 33 W (pat) 21/08
Im Regelfall entsteht durch das bloße Zusammenfügung von beschreibenden Bestandteilen auch dann kein unterscheidungskräftiges Zeichen, wenn eine sprachliche Neuschöpfung geschaffen wird. Der Markenanmelder kann sich bei einer Ablehnung nicht auf eine abweichende Entscheidungspraxis des DPMA in der Vergangenheit berufen.
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15. Oktober 2009

Unterscheidungskraft von angemeldeten Marken

Beschluss des BPatG vom 29.09.2009, Az.: 25 W (pat) 68/08 Wer eine Marke anmelden will, muss dabei einige Vorschriften beachten. So darf eine Marke keine zu enge Ähnlichkeit zu einer Marke eines anderen Produkts aufweisen. Dabei kommt es für die Beurteilung der Markenähnlichkeit auf den Gesamteindruck der Vergleichsmarken an. Das Maß der Ähnlichkeit der verglichenen Zeichen wird durch Betrachtung von Klang, Schriftbild und dem Bedeutungsgehalt ermittelt.
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14. Oktober 2009

Copernikus wird nicht mit technischer Infrastruktur in Verbindung gebracht

Beschluss des BPatG vom 15.06.2009, Az.: 27 W (pat) 93/09

Um den berühmten Namen einer allgemein bekannten Persönlichkeit als Marke nutzen zu können, darf kein zu vermutender thematischer Bezug zu den angemeldeten Dienstleistungen bestehen. Bei der Bezeichnung "Copernikus" ist eine Eintragung für Dienstleistungen und Waren, die der technischen Infrastruktur dienen, möglich, da diese nicht auf geistige Inhalte gerichtet sind, gleichwohl aber zu Vermittlung solcher Themen dienen können.
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12. Oktober 2009

Keine Markenanmeldung zur gezielten Beeinträchtigung ausländischer Kennzeichen

Beschluss des BPatG vom 21.08.2009, Az.: 28 W (pat) 113/08

Einem Besitzstand, der durch den Import von Waren einer Marke nach Deutschland und den dortigen Vertrieb geschaffen worden ist, steht nicht entgegen, dass sich dabei eines Vertriebspartners bedient worden ist. Unabhängig davon ist eine Anmeldung dieser Marke durch einen Dritten rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch gezielt die Ausbreitung eines ausländischen Kennzeichens auf dem Markt zumindest erschwert werden soll.
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06. Oktober 2009

Umfassende Vergleichsprüfung bei Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 05.08.2009, Az.: 29 W (pat) 125/05

Das deutsche Patent- und Markenamt ist verpflichtet, bei der Prüfung einer Anmeldung die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dabei sind die Gründe für eine unterschiedliche Beurteilung mitzuteilen und ggfs. für rechtswidrig gehaltene Voreintragungen als solche zu benennen. Zu beachten ist, dass Voreintragungen dennoch keine Bindungswirkung für die mit ihr verglichene Anmeldung entfalten können.
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02. Oktober 2009

airdsl: Zum markenrechtlichen Schutz eines Domainnamens

Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az.: I ZR 231/06

Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist. Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.
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