Urteile aus der Kategorie „Markenanmeldung“

07. Oktober 2024 Top-Urteil

„Kölner Dom“ ist keine eintragungsfähige Marke

Beschluss des BGH vom 12.10.2023, Az.: I ZB 28/23

Der BGH hat die Rechtsbeschwerde der Hohen Domkirche zu Köln gegen den Beschluss des Marken-Beschwerdesenats des Bundespatentgerichts ((BPatG 25 W (pat) 526/21) zurückgewiesen. Der Eintragung von „Kölner Dom“ als Marke steht das Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Insbesondere fehlt es an dieser, da der Verkehr den Namen einer Sehenswürdigkeit im Zusammenhang mit Waren, die als Reiseandenken oder -bedarf in Betracht kommen, nur als Bezeichnung dieser Sehenswürdigkeit und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft dieser Waren auffasst. Nach Auffassung des BGH assoziiert der Verkehr mit dem „Kölner Dom“ Waren, die thematisch zu dem berühmten Bauwerk zugehörig sind und so von unterschiedlichsten Anbietern in der Nähe des Doms verkauft werden können. Zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union sah sich der BGH nicht veranlasst, da sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts ergab.

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19. November 2024

Politischer Slogan kann keine Marke werden

Urteil des EuG vom 13.11.2024, Az.: T-82/24

Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage des Administration of the State Border Guard Service of Ukraine abgewiesen, mit welcher eine Eintragung der Unionsmarke „RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF“ begehrt wurde. Bereits der Prüfer und die erste Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatten entsprechende Anträge abgelehnt. Die Eintragung sei zu verweigern, weil es sich bei dem Zeichen um einen politischen Slogan handle, der nicht der Hauptfunktion einer Marke, die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung zu verkörpern, entspricht. Damit sei das absolute Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gem. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2017/1001 erfüllt. Das Gericht stellte auch klar, dass die Beschwerdekammer in diesem Fall die Eintragung aller Waren und Dienstleistungen homogen ablehnen durfte, da es sich bei der fehlenden Unterscheidungskraft um ein absolutes Eintragungshindernis i.S.d. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 handelt.

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15. Oktober 2021

Markenanmeldung als Mittel des Wettbewerbskampfes

Ein Richterhammer liegt auf einer Markenrechtakte
Urteil des LG München I vom 21.09.2021. Az.: 33 0 14670/19

Das LG München I hat die Markenanmeldung einer langjährigen Vertriebspartnerin, von gemeinsam genutzten Zeichen als bösgläubig angesehen. Es bestehe kein Unterlassungsanspruch bzgl. der Nutzung der Zeichen. Die Anmeldung sei erfolgt, obwohl ihr die Zeichen aufgrund innervertraglicher Regelungen nicht allein zustanden. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich bei der Markenanmeldung um eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 4 UWG, da die Anmelderin die mit der Eintragung einer Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt habe.

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06. Oktober 2021

Ferrero hat kein Alleinrecht an Butterfinger-Marke

gemischte Schokoladensorten
Urteil des LG München I vom 01.06.2021, Az.: 33 O 12734/19

Das Landgericht München hat festgestellt, dass die Anmeldung von Schokoriegel-Marken, die bereits im Ausland bekannt sind, nicht automatisch rechtsmissbräuchlich ist. Der Vertrieb von sog. „Butterfinger“-Schokoriegeln durch ein deutsches Unternehmen, die nahezu identisch wie das Original von Nestle bzw. Ferrero aussehen, stellt dennoch eine unlautere Nachahmung dar, denn dem Design kommt eine wettbewerbliche Eigenart zu. Gelöscht werden muss der Markenname aber nicht, auch weil die Anmeldung der Marke nicht bösgläubig geschah.

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23. Dezember 2019 Kommentar

Sachverhalt zu komplex für UDRP: WIPO-Entscheidungsgremium verweist auf ordentliche Gerichte

Eine Richterin fällt ihr Urteil
Kommentar zum UDRP-Verfahren vor der WIPO am 05.11.2019, Case No. D2019-2187

In einem Streit vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum („WIPO“) kamen die zur Entscheidung berufenen Juristen zu keinem Ergebnis - die Sachlage war zu komplex, das Verfahren zur Uniform Domain-Name Dispute-Resolution („UDRP“) wurde als nicht angemessen angesehen. Der Beschwerdeführerin wurde geraten, sich an die jeweiligen ordentlichen nationalen Gerichte zu wenden, denen mehr Möglichkeiten zustünden, die Streitigkeit zu entscheiden.

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25. März 2019

EuGH zur Beurteilung des Umfangs der ernsthaften Benutzung einer Marke

EuGH Richterhammer
Urteil des EuGH vom 12.07.2018, Az.: T-41/17

Für die Beurteilung der ernsthaften Benutzung von Gemeinschaftsmarken (heute Unionsmarke) sind Faktoren wie der Umfang und die Häufigkeit der Verwendung der Gemeinschaftsmarke unter Berücksichtigung des konkreten Falles heranzuziehen. Außerdem wird eine Wechselbeziehung zwischen den berücksichtigten Faktoren angenommen: eine geringe Verkaufsmenge kann beispielsweise durch eine große zeitliche Konstanz der Benutzungshandlungen ausgeglichen werden.

Im vorliegenden Fall konnte ein Nachweis der ernsthaften Benutzung der Gemeinschaftsmarke, der einen Widerspruch im Sinne von Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 begründet, jedoch nicht erbracht werden. Die Verkaufsmenge wurde als zu gering eingestuft und die Benutzungshandlungen wurden nicht als zeitlich konstant bewertet.

Insofern hat der EuGH entschieden, die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 28.10.2016 (Sache R 250/2016-5) aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen.

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19. März 2019 Kommentar

Das Karma schlägt zurück: „KARMA International LLC“ hat keinen Anspruch auf die Domain „karma.com“ – UDRP-Verfahren geht nach hinten los

Globus auf Tastatur mit Domainkürzeln
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 15.02.2019, National Arbitration Forum No. FA1812001822198

Das Unternehmen Karma International LLC hatte versucht, in einem UDPR-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) die Übertragung der Domain „karma.com“ zu ihren Gunsten zu erwirken - doch das ging gehörig schief. Das Schiedsgericht wies die Klage nicht nur ab, sondern entschied, dass ein Fall des „Reverse Domain Hijacking“ vorlag. Die Klägerin habe die Klage nämlich bösgläubig erhoben, in dem Wissen, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestand und sie diesen auch keinesfalls belegen konnte. Im Ergebnis gleich eine doppelte Niederlage.

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20. Februar 2019

Geografischer Name als Unionsmarke für Mineralwasser zulässig

Wasserglas wird mit Wasser aufgefüllt
Pressemitteilung Nr. 162/18 zum Urteil des EuG vom 25.10.2018, Az.: T-122/17

Die Eintragung einer Unionsmarke für Mineralwasser kann nicht deshalb versagt werden, weil eine gleichnamige Stadt existiert (hier: Stadt in Bulgarien namens „Devin“) und einheimische Verbraucher in dem Wort den geografischen Ort erkennen. Es ist weder ersichtlich, dass die Stadt relevanten Verkehrskreisen im Ausland bekannt sei, noch, dass eine direkte Verbindung zu ihr hergestellt wird. Demnach besteht bei Eintragung der Marke keine Verwechslungsgefahr und zudem bleibt der geografische Name für Dritte weiterhin zur beschreibenden Verwendung zur Verfügung.

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08. Januar 2019

Unzulässigkeit einer Wortmarke bei mehreren Bedeutungen des Begriffes

Weinflaschen liegen nebeneinander auf Holz
Urteil des EuGH vom 06.12.2018, Az.: C‑629/17

Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass die Eintragung einer Marke, die aus einem Wortzeichen wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen besteht, mit dem Weinbauerzeugnisse bezeichnet werden und das eine geografische Angabe umfasst, zu versagen ist, wenn dieses Zeichen u. a. einen Begriff enthält, der zum einen gewöhnlich zur Bezeichnung der Einrichtungen oder der Räumlichkeiten verwendet wird, in denen diese Art von Erzeugnissen hergestellt wird, und zum anderen auch einer der Wortbestandteile ist, aus denen sich die Firma der juristischen Person zusammensetzt, die diese Marke angemeldet hat.

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24. Juli 2018 Top-Urteil

Christian Louboutin: Zum markenrechtlichen Schutz roter Schuhsohlen

Pumps mit roter Schuhsohle
Urteil des EuGH vom 12.06.2018, Az.: C-163/16

Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Zeichen wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, das aus einer auf der Sohle eines hochhackigen Schuhs aufgebrachten Farbe besteht, nicht ausschließlich aus der „Form“ im Sinne dieser Bestimmung besteht.

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